Immanuel Kant, Bertolt Brecht, das Web 2.0 und der Fall Jack Wolfskin

Immanuel Kant schreibt in seiner „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung“:

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“ (Quelle)

Übertrage ich diese Aussage einmal in die Gegenwart, könnte sie lauten:

Web 2.0 ist der Ausgang des Konsumenten aus einer strukturell bedingten Unmündigkeit. Strukturell bedingte Unmündigkeit ist das Unvermögen, die Tätigkeit des eigenen Verstandes aufgrund begrenzter Kommunikationsmöglichkeiten in den Diskurs einzubringen. Strukturell bedingt ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht im Mangel des Verstandes, sondern im Mangel der Möglichkeit begründet liegt, den eigenen Verstand mit Hilfe verfügbarer Medien in den Prozess der öffentlichen Diskussion einzubringen. Habe den Mut mitzudenken und deinen eigenen Verstand in den Diskussionsprozess einzubringen, ist also der Wahlspruch des WEB 2.0.

Gab es bis vor einigen Jahren kaum die Möglichkeit, interaktiv vernetzt mit Hilfe digitaler Medien in einen Diskussionsprozess einzusteigen, haben wir heute den Idealzustand, den Bertolt Brecht in seiner Radio-Theorie beschrieb:

„Der Rundfunk ist aus einem Distributionsapparat in einen Kommunikationsapparat zu verwandeln. Der Rundfunk wäre der denkbar großartigste Kommunikationsapparat des öffentlichen Lebens, ein ungeheures Kanalsystem, das heißt, er wäre es, wenn er es verstünde, nicht nur auszusenden, sondern auch zu empfangen, also den Zuhörer nicht nur hören, sondern auch sprechen zu machen und ihn nicht zu isolieren, sondern ihn in Beziehung zu setzen.“ ((Bertolt Brecht: Der Rundfunk als Kommunikationsapparat, in: Bertolt Brecht: Werke. Große kommentierte Berliner und Frankfurter Ausgabe (GBA). Berlin/Frankfurt 1988, Band 22.))

Wer heute ein Blog schreibt, kann mit Reaktionen rechnen, wer sich auf Twitter, Facebook, MySpace und wie die auf Kommunikation hin angelegten Instrumente, die gegenwärtig zur Verfügung auch immer heißen mögen, bewegt, muss kommunizieren, im Gespräch sein, zuhören, nachdenken, reagieren, Ideen einspeisen… Im Idealfall steht heute jedem, der sich einen Internetzugang leisten kann, die Möglichkeit zur Verfügung, den eigenen Verstand in den Diskussionsprozess einzubringen.

Natürlich steht der Nutzer dieser Kommunikationsmedien damit auch vor neuen Herausforderungen, sich des eigenen Verstandes zu bedienen. Die Kommunikationsmöglichkeiten, die das interaktive Netz erlauben, stehen nämlich allen offen, die sich einbringen wollen. Die Informationen, die das Netz liefert, müssen selbst noch einmal auf ihre Qualität hin überprüft werden, denn die Möglichkeit des Einbringens des eigenen Verstandes im Rahmen dieser Prozesse ist noch kein Qulitätsgarant. Was im Netz veröffentlicht ist, muss noch nicht richtig sein. Der Prozess der Genese von Inhalten entspricht also dem Brechtschen Ideal; die Geltungsansprüche der in diesem ideal Kontext entstandenen Inhalte bedürfen aber nach wie vor natürlich der Überprüfung und somit Kriterien.

In den meisten Fällen geschieht diese Überprüfung im interaktiven digitalen Netz durch andere, die Beiträge kommentieren, ergänzen, auf mögliche Fehler hinweise etc. Hier bildet sich im Idealfall also ein Korrektiv aus der Vernetzung mit anderen, so es sich wirklich um ein ausdifferenziertes Netzwerk handelt. Ein Kriterium für die Qualität von Beiträgen im Netz ist heute also auch die Qualität der Kommentare und des die Beiträge begleitenden Netzwerkes. ((Auf herrlarbig.de finden sich beispielsweise Kommentare von Professoren, Mitarbeitern in Bildungsbehörden, die eigene Unterrichtspraxis reflektierenden Lehrerinnen und Lehrern, die nahezu alle über eigene Blogs im Netz transparent nachvollziehbare Qualifikationen nachweisen können.))

Die öffentlich nachvollziehbare Nutzung des eigenen Verstandes, das „sapere aude“ Kants, erlebt heute eine Blüte wie nie zuvor; die Aufklärung kann mit ihren Ansprüchen heute so weitreichend umgesetzt werden, wie in kaum einer Zeit zuvor. Und Brechts Visionen eines diaologischen „Radios“ haben sich im Internet verwirklicht. – Und das hat Folgen.

Wenn sich die Nutzung des eigenen Verstandes heute in vernetzen Strukturen abbildet und in diesen wirkt, gilt es nicht nur, dies als eine neue Qualität der Umsetzbarkeit des aufklärerischen Ideals zu betrachten, sondern es müssen die auch damit verbundenen Voraussetzungen ganz neu ernst genommen werden.

Eine zentrale Voraussetzung, die die Nutzung des eigenen Verstandes von einer rein philosophischen auf eine Handlungsebene hebt, drückt sich im „Kategorischen Imperativ“ der kantischen Ethik aus:

„Der kategorische Imperativ (kurz KI) ist das grundlegende Prinzip der Ethik Immanuel Kants. Er gebietet allen endlichen vernunftbegabten Wesen und damit allen Menschen, Handlungen darauf zu prüfen, ob sie einer universalisierbaren Maxime folgen und ob dabei die betroffenen Menschen je auch in ihrer Selbstzweckhaftigkeit berücksichtigt werden.“ (Wikipedia)

Vereinfacht ausgedrückt: „Handle nur nach derjenigen Maxime (Gesetz, Grundsatz, Überzeugung), durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ oder, etwas verkürzt und nicht ganz genau: Was du willst, dass man dir tu, das tu auch den anderen und vergesse dabei auch nicht, dass der andere Mensch einen Selbstzweck hat, einen Eigenwert, völlig jenseit von fuktionalen Interessen.

In dem KI inbegriffen ist die Vorstellung, dass nicht bewertet wird, was eine Handlung bewirkt, sondern welche Absichten hinter einer Handlung stehen. Der Wille zum Guten ist das, was moralisch gerechtfertigt ist.

Und wenn nun heute der eigene Verstand öffentlich gebraucht werden kann, dann stellen sich auch bezüglich der Nutzung dieses Verstandes konkrete Fragen, die diese öffentlichen Kommunikationsprozesse berücksichtigen müssen, will man „Gutes“ im Kantischen Sinne bewirken.

Aus aktuellem Anlass und weil es in diesem Kontext bereits (am Ende des Artikels Patrick Breitenbachs) schon eine Verweis auf Kant gibt, werden diese Gedanken am Fall Jack Wolfskin vs. Dawanda hier einmal konkretisiert.

Die Vorgeschichte: Jack Wolfskin hat als Markenzeichen eine Wolfstatze. Dieses Markenzeichen unterliegt dem Markenschutz und ist somit rechtlich abgesichert. Nun stößt die Firma, die zu den Riesen in der Bekleidungsbranche zählt, auf die Produkte von Einzelpersonen, die Handarbeiten herstellen und diese über Dawanda zum Kauf anbieten, auf denen sich ebenfalls Pfotenabbildungen befinden. Jack Wolfskin fordert Dawanda via Anwaltsschreiben auf, so die Darstellung Dawandas, die Produkte von der Plattform zu nehmen:

„Als Reaktion auf das Schreiben der Anwälte von Jack Wolfskin haben wir die beanstandeten Produkte von der Seite genommen. Dennoch erhielten unsere Mitglieder Abmahnungen und dies, obwohl deren Artikel bereits nicht mehr auf DaWanda zu finden waren.“ (Quelle)

Das Thema erregt Aufmerksamkeit, wird von stark wahrgenommenen Blogs wie netzpolitik und spreeblick aufgenommen und gerät so in den öffentlichen Diskurs, den Patrick Breitenbach so hervorragend reflektiert.

Das Ergebnis: Der Wille eines Unternehmens, sein Markenrecht zu „verteidigen“, so in einer im Netz kursierenden, Jack Wolfskin zugeschriebenen offziellen Stellungnahme zu lesen:

„[…] Jack Wolfskin dadurch zur Verteidigung der Marke gezwungen war. Dabei handelt es sich nicht um eine „Strafzahlung“, sondern um die Kosten, die Jack Wolfskin durch die Einschaltung der Anwälte entstanden sind und die im Falle der begründeten Abmahnung stets vom Markenverletzer übernommen werden müssen. Somit dient die Abmahnung auch einer schnellen und relativ kostengünstigen Beendigung der Angelegenheit. Sie verhindert also zusätzliche häufig weit höhere Kosten im Falle einer Einschaltung der Gerichte.“  (Quelle)

Der Aufschrei im Netz richtet sich nun auffälligerweise nicht gegen den Markenschutz und die Markenrechte, sondern gegen die Handlungsentscheidungen der Firma. Und damit sind wir wieder bei Kant angenommen:

Eine Firma sieht ihre Markenrechte verletzt. Schaue ich mir die beanstandenden Produkte als Bilder bei Spiegel-Online an, komme ich tatsächlich zu dem Schluss, dass hier Tatzen / Pfoten dargestellt werden, wie sie jede Katze im Schnee hinterlässt, wenn sie sich im Winter durch die Straßen bewegt. Es könnte also durchaus sein, dass diese Zeichen aufgrund ihrer Verbreitung in der Natur (und jeder, der eine Katze hat, kennt diese Pfotenabdrücke) ihren Weg auf die Handarbeiten, die nun wahrlich kein weit verbreitetes Produkt sind, gefunden haben – und möglicherweise bei den Herstellern überhaupt kein bewusster Bezug zur Marke vorhanden war.

Diese Hersteller bekamen nun aber dennoch, glaubt man den Darstellungen online, nachdem die Produkte von Dawanda aus dem Angebot genommen wurde, Abmahnbriefe, die mit Kosten von ca. 800–900 Euro verbunden waren und Kosten um die 10000 Euro im Wiederholungsfall androhten. Und in der im Netz kursierenden Stellungnahme wird dezent auf die möglicherweise noch höheren Kosten im Gerichtsfall hingewiesen, was man durchaus als Drohung verstehen kann.

Kant: „Handle nur nach derjenigen Maxime (Gesetz, Grundsatz, Überzeugung), durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Also: Das Markenrecht ist ein Gesetz und es gibt gute Gründe, in unserem ökonomischen System, solche Schutzmechanismen zu haben. Das gilt auch für den Schutz geistiger Leistungen im Rahmen von Copyright oder Creativ-Commons-Lizenzen. Und es könnte sogar sein, dass Jack Wolfskin hier im Recht ist. Aber wurde dann so gehandelt, dass die Verhältnismäßigkeit des Handelns als eine gesehen werden kann, von der man wollen kann, das sie ein allgemeines Gesetz werde?

Um es ganz klar zu sagen: Es handelt sich um Handarbeiten, die in kleiner Menge hergestellt werden und als „Marke“ in der Öffentlichkeit nicht bewusst sind, und nicht um Raubkopien, die in großem Stil hergestellt und vermarket werden. Wie also wünscht man sich ein allgemeines Gesetz des Handelns in solchen Fällen?

Wenn es sich um Raubkopien handelt, hat natürlich der Rechtsweg seine völlige Berechtigung. Aber – und das muss Jack Wolfskin nun erfahren – es stellt sich die Frage, ob der finanziell die Betroffenen gleich so belastende Rechtsweg in dem hier beschriebenen Fall nicht ein Schießen mit Kanonen auf Spatzen ist.

Die Möglichkeit des eigenen Gebrauchs des Verstandes, gepaart mit der Möglichkeit, diesem Gebrauch des eigenen Verstandes in vernetzten Strukturen sehr schnell Ausdruck zu geben, hat nun dazu geführt, das „Netzbürger“ sich zu Wort melden und genau die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Handelns Jack Wolfskins stellen. Immer wieder ist, beispielsweise auf Twitter, genau die Kritik an der Abmanhung „kleiner Leute“ zu lesen. Diese Reaktionen wären mit Sicherheit nicht entstanden, wenn Jack Wolfskin die eingesetzten Instrumente gegen kriminell agierende Raubkopierer genutzt hätte bzw. nutzt.

Was Jack Wolfskin gerade erlebt, und angesichts ähnlicher Erfahrungen anderer Unternehmen in ähnlichen Fällen hätten sie es ahnen können, ist also philosphisch betrachtet ein Zeichen dafür, dass Kants Kategorischer Imperativ lebt und in dem allgemeinen Bewusstsein vieler Menschen durchaus verankert ist. Die Verhältnismäßigkeit des eigenen Handelns kritisch zu überprüfen, ist die Herausforderung, die sich in Zeiten des Web 2.0 in einem ganz neuen qualitativen Maße stellt. Es geht nicht mehr nur um das Recht haben, sondern auch um die Frage, wie man mit dieser Rechtsposition umgeht. Im hier vorgestellten Fall hätte ein guter PR-Berater vermutlich darauf gedrängt, den direkten und persönlichen Dialog zu suchen und offensiv einvernehmliche Lösungen zu suchen.

Klaus Eck schreibt als PR-Blogger treffend:

„Obwohl der Bekleidungsanbieter das Markenrecht durchaus auf seiner Seite hat, muss das Unternehmen für die Abmahnungen einen hohen Preis entrichten. Ausgerechnet am Wochenende fand das Thema viel Aufmerksamkeit. Was in der Vergangenheit durchaus notwendig zu sein schien, um die eigenen Markenrechte weiterhin in Anspruch nehmen zu dürfen, bedarf heute einer neuen Analyse. Wenn das Markenimage unter der öffentlichen Kritik leidet, stellt sich auch die Frage nach einer Abwägung und mehr Sensibilität im Umgang mit den Prosumenten. Ist das Risiko einer Abmahnung für eine Marke nicht inzwischen viel zu groß? Allzu schnell wird man an den Online-Pranger gestellt und könnte dadurch Konsumenten zu verlieren? Meiner Ansicht nach sollten Markenartikler wie Jack Wolfskin immer auch mit den negativen Reaktionen rechnen und vor den juristischen Maßnahmen viel stärker auf den Dialog mit den Kunden setzen.“

Es ist heute tatsächlich so, dass das eigene Handeln, gerade von Unternehmen und von öffentlichen Personen, weit mehr Öffentlichkeit bekommt als je zuvor. Dies gilt es zu berücksichtigen. Und als ein Kriterium, wie man überzogene Reaktionen auf bestimmte Handlungen vermeiden kann, sei Kant einfach mal vorgeschlagen…

„Handle nur nach derjenigen Maxime (Gesetz, Grundsatz, Überzeugung), durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Und welches allgemeine Gesetz könnte in diesem Fall greifen? Im Prinzip ist es ganz einfach: Sieht man Differenzen oder gar sein eigenes Recht bedroht (ob man sich bedroht sieht, hängt übrigens auch vom eigenen Selbstbewusstsein ab), dann gilt es zunächst einmal zu schauen, mit wem hat man es zu tun. Wenn es sich um Einzelpersonen handelt, bei denen die Unterstellung einer „bösen Absicht“ bei etwas gutem Willen nicht so recht gelingen will, dann suche ich den Dialog. Wenn es sich um Angriffe auf das eigene Recht im großen Stil handelt (kriminelle Markenpiraterie), dann reagiere ich im großen Stil. Im vorliegenden Fall hätte die Maxime wohl heißen müssen: Suchen wir den Dialog. Oder: Die Produkte wurden von Dawanda offline genommen – und damit lassen wir es gut sein.

Vielleicht sollte man neben Anwälten in Unternehmen auch häufiger Philosophen beschäftigen. Oder aber, man sucht den offensiven Dialog (beispielsweise über Twitter oder Facebook) und sagt: Liebe Leute, wir haben das und das entdeckt und finden, dass das unser Markenrecht ankratzt, wie seht ihr das? So ungewöhnlich solche Wege in heutiger Unternehmenspolitik auch sein mögen, sie hätten sicher kein so ramponiertes Markenimage zur Folge, wie es sich jetzt gerade via Twitter, via Blogs und auch schon via Zeitungsbeiträgen im Netz abzeichnet, ganz zu schweigen von dem gegenwärtigen Suchbild bei Google.