Im Rahmen der sog. Schultrojanerdebatte weise ich nachdrücklich auf die Grenzen des Urheberrechts auf Schulbücher in der bestehenden Form hin. Im Zusammenhang mit dieser Debatte „träume“ ich von Ressourcen, die für den Schulunterricht erstellt wurden und von Lehrenden bearbeitet werden dürfen.
Gleichzeitig aber stehen die Beiträge dieser Website unter dem Copyright?! Ein Widerspruch?
Meine Antwort: In meinen Augen nicht. Diese Website ist öffentlich im Netz. Auf ihre Beiträge kann verlinkt werden. Zitate aus Beiträgen lässt das Copyright zu.
Wenn man mich fragt, ist sogar noch mehr möglich. Es ist mir aber auch schon passiert, dass Beiträge 1:1 übernommen wurden, der ursprüngliche Autor irgendwo klein in einer fast verborgenen Ecke genannt wurde und der Eindruck entstand, dass der Artikel vom Betreiber der Website stammte. In solchen Fällen suchte ich das Gespräch und dann brachten die Websitebetreiber das in Ordnung, denn sie handelten meist ist gutem Glauben, die Artikel hier seien frei verfügbar.
Dieses Problem könnte eine CreativeCommons-Lizenz lösen, die auf Namensnennung besteht und das Bearbeiten von Texten untersagt.
Folgendes Problem kann eine CC-Lizenz jedoch nicht lösen: Ich schreibe auf herrlarbig.de einen Beitrag, setze ihn unter CC-Lizenz (non-commercial) und dann taucht diese Beitrag in der Mitgliederzeitschrift eines Vereins, Lehrerverbands, einer Gewerkschaft etc. auf, mit dem / der ich nichts zu tun habe und deren Positionen ich mir nicht zueigen mache, mit deren Position ich nicht verbunden werden will. Da es sich um nicht-kommerzielle Publikationen handelt, kann ich in diesem Fall nicht eingreifen, da die Lizenz ja eingehalten wird.
Dieses Beispiel ist nicht aus der Luft gegriffen, nicht konstruiert, sondern beruht auf einer Erfahrung, die ich gemacht habe. Und um da etwas in der Hand zu haben, unterliegen von mir erstellten Inhalte auf herrlarbig.de nach wie vor dem Copyright. Gibt es eine CC-Lizenz, die das Problem löst?
Wenn ich im Rahmen der aktuellen Debatte beginne, konkretes Unterrichtsmaterial verfügbar zu machen, dann wird dies natürlich unter einer entsprechenden Lizenz geschehen, die dieses Material auch nutzbar macht.
Wie wäre es mit einer CC-Share Alike-Lizenz? Da die Zeitschriften ja nur für Mitglieder sind und definitiv nicht unter CC stehen werden, dürften sie keine Texte übernehmen…
Deine Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Auf der gleichen Ebene kann z.B. auch ein Verlag argumentieren. Du möchtest Kontrolle über deine Inhalte, forderst aber von kommerziellen Playern die Abgabe von Kontrolle. Jeder, der im Netz publiziert, muss damit rechnen, dass seine Arbeit in Kontexten verwendet wird, die ihm nicht passen. Ob dadurch immer automatisch eine ideelle Assoziation stattfindet? Zudem wirst du gerade unter Lehrern durch dein Copyright nicht verhindern können, dass Material entgegen deiner Zustimmung ohne Namensnennung genutzt wird. Wenn ich deine hervoragenden Artikel zu verschiedenen Deutschunterrichtsthemen für meine SuS auf den Kopierer legen möchte, darf ich das momentan nicht ohne dich zu fragen. Die CC-Lizenz erlaubt dir ausdrücklich festzulegen, in welcher Form dein Name genannt werden muss und gibt dir damit auch die Möglichkeit des Eingriffs. Material für #OER hast du jetzt schon eine Menge. Wäre vielleicht ein WP-Plugin eine Möglichkeit, das jetzt schon zumindest die unterrichtsrelevanten Materialien deiner Website unter CC stellt? Ist etwas Arbeit, klappt aber bei mir ganz gut – zwei Klicks mehr je Artikel, den ich besonders schützen möchte.
Wieso? Meinst du, §52a UrhG sei hier nicht anwendbar?
Ich fordere von kommerziellen Unternehmen Abgabe der Kontrolle? Dachte eigentlich, mein Fokus sei anders. Habe ich mich da irgendwo missverständlich ausgedrückt?
Und dass mittelfristig hier – oder an anderer Stelle – von mir erstelltest OER-Material verfügbar sein dürften, bezweifle ich eigentlich nicht. Vielleicht nehme ich deinen Vorschlag auf. Als ich das letzte Mal mit den von dir angedeuten PlugIns arbeiten wollte, verlief das nicht zufriedenstellend. Wenn ich es schaffe, schaue ich noch mal um, was sich da mittlerweile getan hat, vielleicht ist die Entwicklung jetzt ja weiter als damals.
Du hast Recht mit deinem Hinweis auf §52a UrhG. Gleichwohl bietet eine CC-Lizenz ungleich mehr Möglichkeiten – z.B. die Möglichkeit der Bearbeitung, die du – meine ich verstanden zu haben – auch für kommerzielle Schulbuchtexte gutheißen würdest. Für mich ist CC eng mit der Abgabe von Kontrolle verbunden. Da du dich vehement für #OER einsetzt, habe ich wohl dieses Engagement fälschlicherweise mit der Forderung nach mehr CC-Lizenzen im Bildungsbereich gleichgesetzt – daher kommt die Kausalkette, in der ich dir unterstellt habe, du würdest Verlage dazu auffordern, die Kontrolle über ihre Inhalte durch die CC-Lizenzierung teilweise aufzugeben.
Die Kausalkette habe ich verstanden.
Schau dir mal den Themenvorschlag an, den ich hier für das Educamp eingereicht habe. Vielleicht, wenn du da sein solltest, bist du der kompetente Mensch, den es dafür braucht.
Mein “Außer-der-Reihe-Wegfahr-Kontingent” ist leider für dieses Halbjahr durch Medienberatung und Fortbildung schon arg strapaziert – daher kann ich nicht mit dabei sein… Das wird auch noch ein wenig so bleiben.
Aber ich bin gespannt, was ihr herausbekommt.