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Von der Notwendigkeit einer netzpolitischen Grundsatzdebatte

Es besteht die Gefahr, dass Sie Spuren Ihrer Existenz hinterlassen, die Sicherheitsbehörden, Polizei oder böswillig mit möglicherweise verfügbaren Daten umgehende Personen nutzen könnten. Aber das wissen Sie ja bestimmt, auch wenn Sie es vermutlich – genau wie der Verfasser dieses Textes – nicht immer präsent haben.

Telepolis wies gerade darauf hin, dass Apples Stimmerkennunssoftware „Siri“ zum Erstellen von Stimmprofilen genutzt werden kann. – Der Artikel nimmt sich eines Einzelphänomens an, ohne darauf hinzuweisen, dass aus Podcasts ebenso Stimmprofile gezogen werden können, wie aus VIdeo-Logs (VLogs), die im Internet veröffentlicht werden.

Amazon, Apple und Co beobachten die Nutzer ihrer Endgeräte, Google benutzt das Verhalten im Netz noch umfassender zur Gewinnung von personalisierten Daten. Facebook sammelt alles an Daten, was im Rahmen der eigenen Plattform nur möglich ist. — Wer mag, muss nur mal die entsprechenden Anbieternamen und die Begriffe „Datenchutz“ oder „Privacy“ mithilfe einer Suchmaschine recherchieren, um wesentlich umfassendere Übersichten zum Thema Datenschutz in digitalen Kontexten zu bekommen, als ich es an dieser Stelle leisten kann.

Was nur täten Nachrichtenmedien, deren Schwerpunkt auf Themen des digitalen Wandels liegt, nur, könnten sie nicht in kurzen Zeiträumen immer wieder von neuen datenschutzrelevanten Phänomenen berichten, die mit digitalen Medien und deren Nutzung verbunden sind.

Die einzelnen Artikel zu einzelnen Phänomenen sind sicherlich hilfreich, wenn es darum geht, immer wieder darauf hinzuweisen, dass Menschen Spuren ihrer Existenz hinterlassen und es in digitalen Zusammenhängen besonders einfach ist, diese zu sammeln und auszuwerten, um sie anschließend zu nutzen.

Bislang sind es vor allem ökonomische Interessen, die mit der Datensammelei verbunden sind, aber auch Regierungen und Sicherheitsbehörden sind an solchen Daten und deren Nutzung interessiert.

Funktionierende Demokratien bilden zu diesen Interessen der jeweils Regierenden zwar eine gewisse Barriere gegen diese Datengier, aber das bedeutet nicht, dass auf diesem Wege auch die Sensibilität für das Thema wachsen würde, wie die Ereignisse rund um die Aktualisierung des Meldegesetzes in den vergangenen Tagen gezeigt haben. – Das sich dort zeigende Problem mangelnden Bewusstseins für Fragen des Datenschutzes zeigt sich in der politischen Entscheidungsfindung auch an anderen Stellen, wobei hier nur die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung genannt werden soll.

Die Arbeit von Journalisten, die auf potentielle Datenschutzprobleme bei der Nutzung von Siri oder Facebook oder Amazon oder … aufmerksam machen, verändert eher wenig. Zumindest scheint Facebook nach wie vor kaum über sinkende Nutzerzahlen klagen zu können, Amazon ist weiter erfolgreich am Markt, Siri ist, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, extrem komfortabel.

Die Ambivalenz des Themas zeigt sich dort, wo Politiker gegen Unternehmen wettern, die Daten speichern und nutzten, während diese Politiker zum Teil für eine Vorratsdatenspeicherung sind, die auf den Servern der privaten Telekommunikationsanbieter stattfinden soll.

Wir leben in schizophrenen Argumentationskontexten, wenn es um diese Fragen des Datenschutzes und der Profilbildung geht. Kundenkarten werden genutzt, obwohl bekannt ist, dass sie vor allem der Datensammlung und Profilbildung dienen; Kreditkarten werden benutzt, obwohl mit ihrer Hilfe erzeugten Daten missbraucht werden können, ganz zu schweigen von dem Problem, dass Kreditkartendaten auch schon einmal geklaut werden können.

Das Problem mit den vereinzelten Artikeln zu Fragen des Datenschutzes ist, dass auf Einzelphänomene hingewiesen wird, dabei aber allzuoft und allzuleicht das grundsätzliche Problem hinter Einzelphänomenen verschwindet.

Es gibt zwar die Post-Privacy-Debatte, in der die Phänomene und Gegebenheiten vernetzter digitaler Kommunikation treffend dargestellt und kontrovers diskutiert werden, aber diese Debatte ist bislang kein umfassender gesellschaftlicher Diskurs. Ein solcher ist aber dringend nötig, weil es Entscheidungen grundsätzlicher Art braucht, wie wir mit dem Phänomen der digital erzeugten Datenspuren grundsätzlich umgehen.

Der Rahmen, in dem Individuen dann Entscheidungen treffen können, wie sie digitale Angebote nutzen wollen, müsste verlässlich sein. Das ist heute nicht der Fall, wie die ständigen Veränderungen von Datenschutzbestimmungen großer Anbieter von Diensten im Netz zeigen.

Bislang findet bei netzpolitischen Fragen, also nicht nur bei Fragen des Datenschutzes oder der etwas breiter aufgestellten Debatte um ein modernisiertes Urheberrecht, weniger ien breiter gesellschaftlicher Diskurs als vielmehr ein Katz-und-Maus-Spiel von Interessengruppen statt.

ACTA, Vorratsdatenspeicherung, Probleme des Datenschutzes in sozialen Netzwerken, die zudem global agieren, sind sicherlich auch journalistisch interessante Einzelphänomene, aber ohne eine sachlich geführte Grundsatzdebatte, die sich nicht nur auf Ebene der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des deutschen Bundestages und Lobbygruppen wie „Digitale Gesellschaft“, GEMA, Zeitungsverlegerverband, Sicherheitsbehörden etc. beschränkt, führen diese Einzelberichte höchstens zu punktuellen Bewusstseinbildungsprozessen oder Nachjustierungen kritisierter Phänomene.

Aber vielleicht ist der Grundkonsens ja auch schon längst vorhanden und besteht darin, dass es grundsätzlich immer und überall um ein möglichst umfassendes Durchsetzen der jeweils eigenen Interessen geht und somit um Fragen von Einfluss und Macht. – Wäre dem so, würden wir schon in Kürze nicht mehr nur von „Post-Privacy“ sprechen, sondern auch von „Post-Democracy“. – Ich zöge einen gesellschftlichen Grundkonsens im Umgang mit Daten und dem Thema „Privacy“ dieser Option eindeutig vor.

Wie eine solche breite Diskussion initiiert werden kann, wer sie moderiert und wie in ihrem Rahmen Richtlinien beschlossen werden, ohne dass es wieder ein Machtspiel von Lobbygruppen wird, lauten in meinen Augen die Fragen, die dringend angegangen werden müssen; – freilich ohne die Wachsamkeit gegenüber Plänen wie ACTA, der Vorratsdatenspeicherung, dem Leistungsschutzrecht, dem Meldegesetz und was Politik sonst noch planen könnte aufzugeben; – freilich ohne darauf zu verzichten, immer wieder auf die Datenschutzproblemen bei Firmen und in sozialen Netzwerken hinzuweisen.

Die Einzelphänome nicht aus dem Blick verlieren und das Ganze in einen gesellschaftlichen Diskurs einbinden, der möglichst nationale Grenzen überschreitend und idealerweise mindestens gesamteuropäisch ist, ist das Gebot der Stunde. – Es geht zwar auch ohne, aber die Konflikte im Kontext der Netzpolitik drohen schon heute so sehr die Gefahr eines „Kulturkampfes“ in sich zu tragen, dass ein breiter Diskurs in meinen Augen nur als vernünftig und somit als erstrebenswert bezeichnet werden kann.

Von der Umwertung von Werten oder: Kritische Anmerkungen zur „PostPrivacy“

Anonymität galt früher gilt als ein grundlegendes Recht des Bürgers in einer Demokratie. Wann ich mich wo aufgehalten habe, wann ich mit wem telefonierte, wem ich wann einen Brief schrieb etc., ging geht weder den Staat noch irgendwelche Firmen etwas an.

Für den Staat gab gibt es eine Ausnahme: Wenn der berechtigte Verdacht bestand besteht, dass ein Bürger schwere kriminelle Handlungen plant oder durchführt, konnten kann das Brief- und das Telefongeheimnis von einem Richter ohne Wissen der betroffenen Person eingeschränkt werden. – Diese Möglichkeiten gibt es heute auch noch, aber die Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden scheinen mit den Möglichkeiten zur Überwachung zu steigen.

Grundsätzlich aber gilt galt einmal: Der Bürger kann sich unbeobachtet bewegen, unbeobachtet telefonieren, unbeobachtet Briefe schreiben und unbeobachtet seine Schreibmaschine benutzen.

Kurioserweise ist der Begriff „Anonymität“ in den vergangenen Jahren mehr und mehr mit negativen Assoziationen verbunden worden, die „Anonymität“ nicht mehr als ein grundlegendes Freiheitsrecht verstehen, sondern diese Weiterlesen

„Geordnete Insolvenz“ #Sprachverwirrung

Ein Gespenst geht um in Europa und in der Welt. Und weil es Menschen gibt, die vor Gespenstern Angst haben, müssen diese Menschen beruhigt werden.

Früher hieß das Gespenst schlicht „Staatspleite“.

Viele Menschen befürchten mit der Pleite eines Staates große eigene Schwierigkeiten. Da aber alles halb so schlimm ist, wenn alles seine Ordnung hat, wird nicht mehr von „Staatspleite“ gesprochen. So ein negativ besetztes Wort nimmt ein Politiker nicht in den Mund.

An die Stelle der Pleite ist sowieso schon das schön dahinfließende, leicht zischelnde „Insolvenz“ getreten.

Dieses Wort stammt aus dem Lateinischen. „Solvere“ heißt das lateinische Verb, Weiterlesen

50000+ Zeichner der Petition für das Verbot von Vorratsdatenspeicherung #vds

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.“

So lautet der Inhalt, den über 50000 Bürgerinnen und Bürger nunmehr mit ihrer digitalen Zeichnung einer Petition unterstützen und bis 6.10.2011 auch noch weiter unterstützen können.

In den vergangenen Tagen war immer wieder zu lesen, dass diese Zahl von 50000 bis heute erreicht sein müsse, denn dann müsse sich der Petitionsausschuss mit der Petition befassen. Hinter dieser Aussage steht etwas richtiges und etwas falsches: Weiterlesen

Strukturen allgemeiner Bildung und das Auswendiglernen von Gedichten

Im Deutschen gibt es so schöne zusammengesetzte Worte. »Allgemeinbildung« ist ein solches Wort. Mit dem Anspruch, dieses Wort einmal praktisch zu füllen, twitterte ich vor einigen Tagen: »Welche #Gedichte sollte jeder (also auch Schüler) auswendig können? – Zauberlehrling, Erlkönig, Lied von der Glocke, An die Nachgeborenen? …«

Wie erwartet, ließ der Protest nicht lange auf sich warten.

Man könne auch ohne Gedichte vortragen zu können ganz gut leben, wurde da gesagt. Das habe keinen lebenspraktischen Nutzen, wurde mir entgegen gehalten. Am heftigsten intervenierte Kollege Drossmann, der dann vorschlug, wir könnten zu dem Thema ja mal in Blogeinträgen unsere Positionen zu dem Thema abstecken. Christian Drossman hat damit schon begonnen; Zeit, meinen Teil zu dieser Absprache beizutragen. Weiterlesen

Aus aktuellem Anlass (und über diesen hinaus…): »Stuttgart 21«, das Recht, die Moral und die Politik

Dieser Beitrag enthält, wie auch andere Beiträge dieses Blogs, subjektive Meinungen und persönliche, aber hoffentlich zumindest argumentativ nachvollziehbare, Einschätzungen. Bitte hinterfragen Sie diese und beziehen Sie weitere Informationen aus anderen Quellen. – Und bevor Sie zu einer Einschätzung dieses Beitrages kommen, lesen Sie ihn bitte ganz, auch wenn das aufgrund seiner Länge eine gewisse Herausforderung ist ;-)

Ein paar rein subjektive Überlegungen, die zwar einen konkreten Anlass haben, aber als Überlegungen hoffentlich grundsätzlicherer Art sind.

  1. Demokratische getroffene Entscheidungen gelten und haben den Anspruch, auch durchgesetzt zu werden. Das ist eine der Grundlagen einer funktionierenden Demokratie.
  2. Blockaden sind rechtswidrig. Ist der Einsatz von Wasserwerfern, Reizgas und Pfefferspray ein angemessenes Mittel, einen solche Blockade aufzulösen und dabei die Gefährdung von Demonstranten an Leib und Leben in Kauf zu nehmen?

zu 1.) Wenn ich zu einer Abstimmung gebeten werden, schaue ich mir zunächst an, worüber ich da abstimme. Wenn ich zustimme, dann aber feststelle, dass sich die Voraussetzungen, unter denen ich zugestimmt habe, bis zur Umsetzung des Beschlusses verändert haben, stellt sich die Frage, ob das, was nun umgesetzt wird, noch das ist, dem ich zugestimmt habe.

Beschließt beispielsweise ein Vereinsgremium ein Projekt, das 100 Euro kosten soll und es stellt sich dann heraus, dass das Projekt in Wirklichkeit 200 Euro kostet, so ist es nur schwer zu vermitteln, wenn man sagt, man habe das Projekt ja beschlossen und dieser Beschluss gelte auch dann noch, wenn sich die (finanziellen) Voraussetzungen massiv verändern, die Teil der Beschlussvorlage waren und überall kommuniziert wurden.

Anders ausgedrückt: Was passiert eigentlich, wenn demokratisch gefasste Beschlüsse von finanziellen Gegebenheiten ausgehen, die sich dann nach und nach ständig erhöhen? Liegt da nicht der Verdacht nahe, dass für die Beschlussvorlage ein bewusst niedriger Betrag ausgewiesen wurde – und dann davon ausgegangen wird, dass die Mehrkosten schon getragen werden, das Projekt ist ja demokratisch beschlossen…

Mich irritiert schon seit Jahren, dass bei öffentlichen Bauprojekten in vielen Fällen ursprünglich genannte Kosten im Endeffekt Makulatur werden und faktische Kosten oft deutlich höher sind. Zugegeben: Ich habe keine Ahnung, woran das liegt, vielleicht gibt es ja eine völlig von »Verschwörungstheorien« freie Erklärung, ich gebe hier nur einen subjektiven Eindruck wieder, aus dem sich die Frage ableitet, wie lange ein Beschluss für sich Geltung in Anspruch nehmen kann, wenn die Voraussetzungen, unter denen er einst getroffen wurde, sich deutlich verändert haben.

Wenn es um Milliardenbeträge geht und die Mehrkosten auch im Milliardenbereich liegen, stellt sich diese Frage in erhöhtem Maße.

Wenn in einer solchen Situation Menschen auf die Straße gehen und sich gegen ein solches Projekt friedlich (wenn auch in Form von Sitzblockaden rechtswidrig) zur Wehr setzen, ist es, so sich die Bedingungen verändert haben, unter denen das Projekt beschlossen wurde, dann noch redlich, auf die demokratische Beschlusslage zu verweisen, die z. B. unter ganz anderen finanziellen Annahmen getroffen wurde?

Das ist eine echte Frage. Vielleicht gibt es unter den Lesern und Leserinnen dieses Beitrages ja kompetente Personen, die dazu etwas sagen können.

zu 2.) Blockadeaktionen gelten nicht als Teil des Rechtes auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit. Sie werden als Selbstvollzug angesehen und unterlaufen somit bspw. das Baurecht Dritter, wenn dieses auf den üblichen rechtsstaatlichen Wegen erteilt wurde. Entsprechend hat der Rechtsstaat ein erteiltes Recht zu schützen und dessen Umsetzung zu ermöglichen. Im oben verlinkten Artikel von Alfred Scheidler wird in diesem Zusammenhang davon gesprochen, dass das Friedlichkeitsgebot durch gezielte Aktionen gegen z. B. Bauarbeiten verletzt werde. Anders ausgedrückt: Diese Wortwahl scheint darauf hinzuweisen, dass solche Blockaden und gezielte Aktionen gegen Bauarbeiten als »Gewalt« angesehen werden.

Dass die Polizei regelmäßig bei Blockaden im Rahmen von Demonstrationen gegen diese vorgeht, ist also legitim. Es ist auch legitim, dass Polizisten Maßnahmen zu ihrem Eigenschutz vornehmen.

Einzig in Frage steht, welche Mittel angemessen sind, um rechtsstaatlich und demokratisch legitimierte Maßnahmen durchzusetzen. Die Frage ist schnell beantwortet, wenn bei Demonstrationen direkte Gewalt gegen Personen oder Sachen auftritt. Brennende Blockade, wie in Berlin regelmäßig bei sogenannten Mai-Demonstrationen, fallen unter diese Kategorie; werden Polizisten direkt angegriffen, sodass Gefahr für deren Leib und Leben besteht, haben diese das Recht auf Eigenschutz, auch wenn dabei Demonstrationsteilnehmer durch den Einsatz von Reiszgas, Pfefferspray, Wasserwerfern oder Schlagstöcken verletzt werden.

Und natürlich kann man sagen, dass Polizisten, die dazu auffordern, eine Blockade zu beenden, diese auch unter Einsatz direkter Mittel auflösen können, wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird.

Intuitiv heißt das für mich: Wenn da Menschen sitzen, die da nicht sitzen dürfen, dann trage man sie eben weg. Und wenn da so viele Menschen sitzen, die da nicht sitzen dürfen, dass das Wegtragen eines jeden Einzelnen kaum zu bewältigen ist, dann mag es rechtlich geschützt sein, dass z. B. Flächen mit Hilfe von Wasserwerfern »geräumt« werden, aber spätestens hier kommt die moralische Frage ins Spiel, die Frage des Ermessens und der Angemessenheit.

Entlang dieser Frage scheiden sich angesichts des Polizeieinsatzes zur Absicherung der Baumaßnahmen im Rahmen des Projektes »Stuttgart 21« am 30. September 2010 die Geister.

Über Wochen fanden Demonstrationen statt, über Wochen wurde deren friedlicher Charakter betont. Und die gleichen Demonstranten, die über Wochen friedlich, aber energisch demonstrierten, sollen nun plötzlich gewalttätig geworden sein? Sicher, die Stimmung in Stuttgart scheint, so meine Wahrnehmung aus der Distanz, aufgeheizt, emotional geladen zu sein, gleichzeitig aber hatte ich bei den Bildern aus Stuttgart an diesem Donnerstag das ständige Gefühl, dass die Angemessenheit der Mittel, die von der Polizei eingesetzt wurden, für mich alles andere als nachvollziehbar erschien. Ist es angemessen, große Zahlen an Verletzten in Kauf zu nehmen, um ein Baurecht durchzusetzen, solange die Demonstranten keine direkte Gewalt einsetzen?

Dass nun davon gesprochen wird, dass die Demonstrationen gewalttätig verlaufen seien, kann ich, von meiner Wahrnehmung aus der Distanz heraus, nur darauf zurückführen, dass der Gewaltbegriff direkt mit Sitzblockaden, dem Bauen von Baumhütten etc. verbunden wird. Es findet sprachlich eine Wertung der Aktionen der Demonstranten statt, die in der Öffentlichkeit in der Regel mit konkreter körperlicher Gewalt oder mit konkreter Gewalt gegen Sachen verbunden wird (Steine werfen, Autos anzünden, Fensterscheiben einwerfen etc.), kaum aber damit, dass sich Menschen auf Zufahrtswege zu einer Baustelle setzen, ohne dass z. B. Baufahrzeuge zerstört werden.

Ist es moralisch legitim, Menschen einer Gefährdung von Leib und Leben auszusetzen, die kein Leib und Leben gefährden? Das ist die ethische Frage, die sich für mich nach den Bildern stellt, die mich online aus Stuttgart erreicht haben. Und diese Frage stellt sich immer, wenn Menschen sich gegen Situationen wehren, die in ihren Augen nicht akzeptabel sind. Schon Gandhi setzte auf Mittel, die zwar nach der Gesetzgebung nicht rechtens waren, erreichte aber durch die radikale Friedlichkeit seiner Aktionen eine weltweite moralische Anerkennung, die den Einsatz von Gewalt gegen die Demonstranten rund um Gandhi zu einer moralischen und dann auch politischen Niederlage für die britische Kolonialregierung machte, sodass diese sich am Ende aus Indien zurückziehen musste.

Das bedeutet natürlich nicht, dass rechtswidrige Mittel in irgendeiner Form gut geheißen werden sollen, sondern dient alleine einer analytischen Beschreibung der Situation, wie ich sie wahrnehme, denn genau in diese Falle der Frage nach moralischer Legitimation tritt eine Politik, die sich, bei aller demokratischen Legitimation, solcher Mittel bedient, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern als unangemessene Reaktionsweisen angesehen werden, die rechtlich abgesichert sind, aber durchaus als moralisch bedenklich angesehen werden können.

Neben der rechtlichen Legitimität der Ereignisse in Stuttgart steht also die Frage nach der moralisch-ethischen Legitimität. Diese Frage wird insbesondere dann aufgeworfen, wenn im Rahmen von Polizeimaßnahmen Jugendliche oder Senioren zu Schaden kommen, denen man nun wirklich kein sonderlich großes Gewaltpotential unterstellen kann. Es ist die Macht der Bilder, der sich die Exekutive dann plötzlich erwehren muss und dabei auf die Entscheidungen der Legislative und Judikative verweist.

Rechtlich geht in Stuttgart wohl alles mit rechten Dingen zu; zumindest gehe ich davon aus. (Mittlerweile, am 2.10.2010, gibt es Hinweise, dass ich davon zu unrecht ausgegangen bin.) Und gerade aus diesem Grund sind die jetzigen Proteste, die von Menschen getragen werden, die nicht gerade unter der Kategorie »Berufsdemonstranten« eingeteilt werden können, weit über Stuttgart hinaus interessant.

Die Zusammensetzung der Demonstranten in Stuttgart scheint mir auf ein Phänomen zurückzuführen zu sein, dass im allgemeinen Sprachgebrauch mit »Politik-« oder »Politikerverdrossenheit« verbunden ist und in den Kern des Demokratieverständnisses hinein zu reichen scheint.

Sicher: Eine repräsentative Demokratie, wie wir sie in Deutschland haben, lebt davon, dass Entscheidungen in Parlamenten getroffen werden. Anders wären notwendige, aber unpopuläre Entscheidungen nicht möglich. Mehr und mehr Bürgerinnen und Bürger scheinen aber den Eindruck zu haben, dass Entscheidungen nicht nur in einem gewählten, repräsentativen Gremium getroffen werden, sondern dass diese Gremien ihre Entscheidungen nicht mehr nachvollziehbar vermitteln können, sodass bei Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck eines »über die Köpfe hinweg Regierens« entsteht oder gar der Eindruck, dass Politik bestimmte Interessengruppen stärker »bedient« als andere.

Anders ausgedrückt: Die Glaubwürdigkeit der Politik wird in Frage gestellt. So ist es meiner persönlichen Meinung nach kein Zufall, dass im Rahmen der Proteste gegen »Stuttgart 21« immer wieder darauf hingewiesen wird, dass zwar ein demokratisch legitimierter Beschluss zum Ausstieg aus der Atomkraft in Frage gestellt werde, gleichzeitig aber gesagt werde, dass ein demokratisch legitimierter Beschluss zum Projekt »Stuttgart 21« unter veränderten Bedingungen (z. B. deutlich steigernder Kosten) nicht verändert werden könne. Es entsteht der Eindruck, dass Behauptungen nach Interessenlagen aufgestellt werden, selbst dann, wenn der Eindruck entsteht, dass in ähnlichen Situationen sich einander widersprechende Behauptungen aufgestellt werden.

Wenn dann das Argument der demokratischen Legitimation auch im Rahmen von Polizeiaktionen auftaucht, die rechtlich legitim sind, aber von vielen Bürgerinnen und Bürger auf moralisch-ethischer Ebene nicht nachvollzogen werden können, entsteht ein massiver Schaden für die ethisch-moralische Glaubwürdigkeit der Politik und somit auch für die Demokratie. Wenn das Recht moralisch-ethische Geltungsansprüche einbüßt, weil Mittel eingesetzt werden, die zumindest als unangemessen wahrgenommen werden können, wenn die Politik an Glaubwürdigkeit verliert, weil Entscheidungen getroffen werden, die zumindest den Eindruck erwecken können, sie zielten auf einzelne Interessengruppen ab (Senkung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen und dann kommt heraus, dass die diese Entscheidung vorantreibende Kraft entsprechende Parteispenden aus dem Hotelgewerbe bekommen hat; Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken entgegen einem demokratisch legitimierten Beschluss etc.), dann entsteht ein massiver Schaden für die Glaubwürdigkeit der Politik und somit auch für die Demokratie.

In Stuttgart geben Bürgerinnen und Bürger, die sich noch vor kurzem nie hätten vorstellen können, an Demonstrationen teilzunehmen, diesem Gefühl, dass über ihre Köpfe hinweg regiert wird, Ausdruck. Und deshalb ist das, was zur Zeit in Stuttgart und Baden-Württemberg und mehr und mehr auch darüber hinaus, die Gemüter erhitzt, das Land spaltet und den Eindruck entstehen lässt, die Bürgerinnen und Bürger würden den nächsten Landtagswahltermin in Baden-Württemberg im Jahr 2011 herbeisehnen, um von ihrem demokratischen Recht als Souverän Gebrauch machen zu können, von Bedeutung – über den konkreten Anlass hinaus.


Ein lohnender
Kommentar im Deutschlandfunk, der mir zeigt, dass meine Gedanken gar nicht so abwegig sind, sondern dass es tatsächlich um mehr als um einen Bahnhof geht…

Kommentar zur Wahl des 10. Bundespräsidenten

Die Bundesrepublik Deutschland hat einen neuen Bundespräsidenten.

Christian Wulff ist, das sagen Vertreter und Verterinnen vieler Parteien, eine durchaus für das Amt geeignete Persönlichkeit. Er wird etwas Neues ins Schloss Bellevue bringen: Wulff ist mit 51 Jahren der jüngste Präsident, den Deutschland bislang hatte und er ist meines Wissens der erste Präsident, der mit einem zweijährigen Kind Leben in den Sitz des Bundespräsidenten bringen wird.

Doch seine Wahl ist mehr als die Neuvergabe des protokollarisch höchsten, aber mit relativ wenig Macht ausgestatteten Amtes, das die Bundesrepublik zu vergeben hat, denn die Bundesversammlung zur Wahl des 10. Bundespräsidenten hat die politischen Zustände in Deutschland auf den Punkt gebracht und so sichtbar gemacht.

Den Spitzenkräften der CDU/CSU-FDP-Koalition ist es in den ersten zwei Wahlgängen nicht gelungen, die eigentlich vorhandene absolute Mehrheit ihrer Wahlmänner und Wahlfrauen für den eigenen Kandidaten zu bekommen.

Und auch im dritten Wahlgang gab es weiter Verweigerer in den Reihen von CDU/CSU und FDP.

So wurde die mittlerweile kein Geheimnis mehr darstellende Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik dieser Koalition in den eigenen Reihen offen sichtbar.

Bundeskanzlerin Merkel hätte dies vermeiden können, hätte sie nicht als Parteipolitikerin sondern als Staatsfrau die notwendig gewordene Neuwahl des Bundespräsidenten organsiert und einen Kandidaten gesucht, der von CDU/CSU, FDP, SPD und auch Grünen hätte getragen werden können. Die Begründung wäre leicht gewesen: Wir befinden uns einer wirtschaftlich und politisch schwierigen Situation, in der wir ein Staatsoberhaupt brauchen, das verbindet, zusammenführt und als Repräsentant aller Bürger und Bürgerinnen Deutschlands überparteilich Anerkennung und Stimmen findet.

Christian Wulff kann ein solcher Präsident werden, doch seine Wahl spiegelt diese wichtige Aufgabe dieses Amtes in keiner Weise wider.

Hätte Frau Merkel vielleicht doch, als Sigmar Gabriel sie über den Vorschlag von SPD und Grünen informierte, das Heft in die Hand nehmen sollen und Joachim Gauck zum gemeinsamen Kandidaten küren sollen, zu einem Kandidaten, der laut Umfragen die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hinter sich hat?

Doch da ist dann noch die FDP, die einen solchen Weg als Koalitionspartner hätter mitgehen müssen und die sich in der Bundesversammlung vor allem dadurch hervor tat, dass sie immer wieder behauptete, dass die fehlenden Stimmen der Regierungskoalition nicht von ihnen kommen könnten, abgesehen von den bekannten und akzeptierten Abweichlern in den eigenen Reihen – die in unterschiedlichen Äußerungen mal vier, mal drei oder auch mal vier bis fünf waren, wobei die Zahl von vier Abweichlern bei der FDP am häufigsten zugegeben wurde.

Dass die FDP den ganzen Tag damit beschäftigt war, immer wieder auf die CDU/CSU zu zeigen, ist mehr als nur ein symbolischer Akt. In diesem Akt zeigt sich ein Selbstbewusstsein, das doch eigentlich nur seine Berechtigung hätte, wenn man den eigenen Wahlleuten auf die Stimmzettel geschaut hätte. Dies kann kaum der Fall gewesen sein, waren die Wahlen doch geheim.

Dieses wohl auch in der Tagespolitik vorhandene – an Selbstüberschätzung grenzende – Selbstbewusstsein der FDP mag mit dazu beigetragen haben, dass momentan bei Bundestagswahlen ein Einzug der FDP in den Bundestag alles andere als sicher wäre. Gleichzeitig zeigte sich hier im Kleinen, wie Verantwortung zwischen den Koalitionspartnern hin- und her geschoben wird, statt gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. In der Bundesversammlung mögen andere Gesetze als in der Tagespolitik gelten, aber hier zeigte sich im Kleinen, warum Lösungsansätze für die großen Probleme der Bundesrepublik in dieser Koalition bislang nicht zu erkennen sind.

Auf Seiten der Opposition finden sich die eigentlichen politischen „Gewinner“ dieser Wahl. Die Spitzenkräfte von SPD und Grünen haben mit Joachim Gauch einen Kandidaten vorgeschlagen, der im „bürgerlichen“ Lager über große Sympathien verfügt. Dieser Kandidat sollte Angela Merkel in die Enge treiben, die Koalition vorführen – und das scheint gelungen zu sein. Doch darf man dabei nicht vergessen, dass SPD und Grüne Gauck wohl nicht nominiert hätten, wenn sie zum Zeitpunkt der Nominierung wirklich mit einer großen Chance gerechnet hätten, dass er die Wahl gewinnen könnte. Es war eine strategische Nominierung, die überraschte, sich aber im Nachhinein dadurch auszeichnete, dass hier wirklich ein Kandidat nominiert wurde, dem auch in der Bevölkerung große Sympathie entgegen kam.

Vielleicht haben SPD und Grüne gedacht, dass es für die Linken ein attraktives Angebot sein könnte, über eine Wahl Gaucks die Koalition massiv ins Wanken zu bekommen. Doch da haben sie die machtpolitischen Ambitionen der Linken offensichtlich falsch eingeschätzt oder aber die nach wie vor vorhandenen Empfindlichkeiten unterschätzt, die die Linken nach wie vor prägen.

Vielleicht wollten SPD und Grüne Gauck aber auch als einen Versuchballon bezüglich einer Rot-Rot-Grünen Koalition absenden. Gauck, der erste Leiter der Stasi-Unterlagenbehörde, ein Bürgerrechtler in der DDR, eine Person, deren Wahl durch die Linke gezeigt hätte, dass diese historischen Ballast abzuwerfen bereit ist: Es wäre ein enorm symbolischer Akt gewesen, wäre die Linke hier über ihren eigenen Schatten gesprungen.

Für diese Überlegungen von SPD und Grünen spricht, dass sie während der Bundesversammlung eher leise die Möglichkeit eines Angriffs auf die Koalition formulierten, aber sehr laut auf die Chance zur Bearbeitung der eigenen Geschichte der Linken hinwiesen.

Dabei war es aber womöglich ein Fehler, dass vor allem die SPD-Führung die Linken scheinbar nicht offensiv umwarb, was wahrscheinlich auch damit zusammhängt, dass die Wunde Oskar Lafontaine nach wie vor nicht geheilt ist und die Regierungsfähigkeit der Linken im Bund nach wie vor bezweifelt wird.

Die Linke nominiert schließlich eine eigene Kandidatin, die am Jahrestag der blutigen Niederschlagung der Protestbewegung in der DDR am 17. Juni 1953, dem Hamburger Abendblatt gegenüber sagte:

„Die DDR war ein Staat, der unverzeihliches Unrecht an seinen Bürgern begangen hat. Nach juristischer Definition war sie allerdings kein Unrechtsstaat…”

Damit brachte die linke Kandidatin die eigene Vergangenheit der Linken auf die Tagesordnung, ist diese Partei doch aus der SED und deren Rechtsnachfolgerin PDS hervorgegangen, die sich mit der WASG zur Linken vereinigte.

Öffentlich wird von der Linken die große Distanz der politischen Positionen von Linken, SPD und Grünen, aber auch die Distanz zu den „konservativen Positionen“ Gaucks angeführt, wenn sie von dessen Unwählbarkeit für sie spricht.

Dennoch scheint die Vermutung nicht allzu sehr an den Haaren herbei gezogen, dass die Überreste der SED und auch der Stasi in der Partei „Die Linke“ als nicht aufgearbeitete Vergangenheit, aber auch die Geschichte des Ex-Vorsitzenden der SPD Oskar Lafontaines, letztlich den Ausschlag gegeben haben, nicht den SPD-Kandidaten, DDR-Bürgerrechtler und Stasi-Aufklärer Gauck zu wählen.

Zum Schluss lagen Gregor Gysis Nerven blank, als er sich in einer Pressekonferenz provozieren ließ und äußerst emotional den Rückzug Lukrezia Jochimsens verkündete und sagte, dass er mit einem großen Teil an Enthaltungen bei der Linken rechne. Man könnte es als konsequente Einstellung sehen, wenn da eben nicht das Geschmäckle der Frage des Umgangs mit der eigenen Vergangenheit im Raum stünde, die sich in der Person Gaucks manifestierte.

Die Linke applaudierte nach dem dritten Wahlgang dem neuen Bundespräsidenten nicht, zeigte dem Amt gegenüber erst einmal nicht den notwendigen Respekt, was angesichts des langen Wahltages und der aufgebrochenen Wunden noch nachvollziehbar sein kann. Aber auch die Nationalhymne sangen viele Vertreter und Vertreterinnen der Linken nicht mit. Vielleicht ist dies zum Schluss eines der bittersten Zeugnisse des Verhältnisses von Teilen der Linken zur Demokratie der Bundesrepublik Deutschland.

Das einzige, nicht zu unterschätzende Positive dieser Bundesversammlung ist, dass sich hier gezeigt hat, wie Demokratie funktioniert. Deutschlands Demokratie ist lebendig, auch wenn die Bundesversammlung als indirekte Vertrauensabstimmung vielleicht nicht wirklich geeignet ist.

Merkel und Westerwelle gehen geschwächt aus dieser Wahl. Nun liegt es an Christian Wulff, das Amt auszufüllen und sich als unabhängiger Präsident aller Bundesbürger und Bundesbürgerinnen zu etablieren.

Auf die Koalition sollte er dabei nicht rechnen, denn mit dem heutigen Tag stellt sich durchaus erneut die Frage, ob die Koalition die Probleme Deutschlands wirklich wird lösen können, ob sie bald zerbrechen oder sich neues Führungspersonal suchen wird, das noch nicht zurückgetreten ist oder nun zum Bundespräsidenten gewählt wurde. Die heutige Bundesversammlung könnte ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Machtverlust Angela Merkels und, bei allen Beschwörungen der Einheit der eigenen Partei, auch Guido Westerwelles gewesen sein.

Politikerverdrossenheit? Ich habe das Thema bislang bewusst ausgespart. Aber ja, der heutige Tag, so sehr er eine lebendige, spannende Demokratie zeigte, könnte durchaus bei einigen Bürgerinnen und Bürgern genau eine solche weiter gefördert haben, subjektiv, denn objektiv lässt sich eine solche ja nicht messen.

Herzlichen Glückwunsch an Christian Wulff. Einen guten Start nach dieser schweren Wahl.

Herzlichen Dank an Joachim Gauck, der uns drei spannende Wochen geschenkt hat und von dem hoffentlich auch zukünftig noch viel zu hören sein wird. Er war ein würdiger Kandidat und ist ein fairer Verlierer.