Aus aktuellem Anlass (und über diesen hinaus…): »Stuttgart 21«, das Recht, die Moral und die Politik

Dieser Beitrag enthält, wie auch andere Beiträge dieses Blogs, subjektive Meinungen und persönliche, aber hoffentlich zumindest argumentativ nachvollziehbare, Einschätzungen. Bitte hinterfragen Sie diese und beziehen Sie weitere Informationen aus anderen Quellen. – Und bevor Sie zu einer Einschätzung dieses Beitrages kommen, lesen Sie ihn bitte ganz, auch wenn das aufgrund seiner Länge eine gewisse Herausforderung ist ;-)

Ein paar rein subjektive Überlegungen, die zwar einen konkreten Anlass haben, aber als Überlegungen hoffentlich grundsätzlicherer Art sind.

  1. Demokratische getroffene Entscheidungen gelten und haben den Anspruch, auch durchgesetzt zu werden. Das ist eine der Grundlagen einer funktionierenden Demokratie.
  2. Blockaden sind rechtswidrig. Ist der Einsatz von Wasserwerfern, Reizgas und Pfefferspray ein angemessenes Mittel, einen solche Blockade aufzulösen und dabei die Gefährdung von Demonstranten an Leib und Leben in Kauf zu nehmen?

zu 1.) Wenn ich zu einer Abstimmung gebeten werden, schaue ich mir zunächst an, worüber ich da abstimme. Wenn ich zustimme, dann aber feststelle, dass sich die Voraussetzungen, unter denen ich zugestimmt habe, bis zur Umsetzung des Beschlusses verändert haben, stellt sich die Frage, ob das, was nun umgesetzt wird, noch das ist, dem ich zugestimmt habe.

Beschließt beispielsweise ein Vereinsgremium ein Projekt, das 100 Euro kosten soll und es stellt sich dann heraus, dass das Projekt in Wirklichkeit 200 Euro kostet, so ist es nur schwer zu vermitteln, wenn man sagt, man habe das Projekt ja beschlossen und dieser Beschluss gelte auch dann noch, wenn sich die (finanziellen) Voraussetzungen massiv verändern, die Teil der Beschlussvorlage waren und überall kommuniziert wurden.

Anders ausgedrückt: Was passiert eigentlich, wenn demokratisch gefasste Beschlüsse von finanziellen Gegebenheiten ausgehen, die sich dann nach und nach ständig erhöhen? Liegt da nicht der Verdacht nahe, dass für die Beschlussvorlage ein bewusst niedriger Betrag ausgewiesen wurde – und dann davon ausgegangen wird, dass die Mehrkosten schon getragen werden, das Projekt ist ja demokratisch beschlossen…

Mich irritiert schon seit Jahren, dass bei öffentlichen Bauprojekten in vielen Fällen ursprünglich genannte Kosten im Endeffekt Makulatur werden und faktische Kosten oft deutlich höher sind. Zugegeben: Ich habe keine Ahnung, woran das liegt, vielleicht gibt es ja eine völlig von »Verschwörungstheorien« freie Erklärung, ich gebe hier nur einen subjektiven Eindruck wieder, aus dem sich die Frage ableitet, wie lange ein Beschluss für sich Geltung in Anspruch nehmen kann, wenn die Voraussetzungen, unter denen er einst getroffen wurde, sich deutlich verändert haben.

Wenn es um Milliardenbeträge geht und die Mehrkosten auch im Milliardenbereich liegen, stellt sich diese Frage in erhöhtem Maße.

Wenn in einer solchen Situation Menschen auf die Straße gehen und sich gegen ein solches Projekt friedlich (wenn auch in Form von Sitzblockaden rechtswidrig) zur Wehr setzen, ist es, so sich die Bedingungen verändert haben, unter denen das Projekt beschlossen wurde, dann noch redlich, auf die demokratische Beschlusslage zu verweisen, die z. B. unter ganz anderen finanziellen Annahmen getroffen wurde?

Das ist eine echte Frage. Vielleicht gibt es unter den Lesern und Leserinnen dieses Beitrages ja kompetente Personen, die dazu etwas sagen können.

zu 2.) Blockadeaktionen gelten nicht als Teil des Rechtes auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit. Sie werden als Selbstvollzug angesehen und unterlaufen somit bspw. das Baurecht Dritter, wenn dieses auf den üblichen rechtsstaatlichen Wegen erteilt wurde. Entsprechend hat der Rechtsstaat ein erteiltes Recht zu schützen und dessen Umsetzung zu ermöglichen. Im oben verlinkten Artikel von Alfred Scheidler wird in diesem Zusammenhang davon gesprochen, dass das Friedlichkeitsgebot durch gezielte Aktionen gegen z. B. Bauarbeiten verletzt werde. Anders ausgedrückt: Diese Wortwahl scheint darauf hinzuweisen, dass solche Blockaden und gezielte Aktionen gegen Bauarbeiten als »Gewalt« angesehen werden.

Dass die Polizei regelmäßig bei Blockaden im Rahmen von Demonstrationen gegen diese vorgeht, ist also legitim. Es ist auch legitim, dass Polizisten Maßnahmen zu ihrem Eigenschutz vornehmen.

Einzig in Frage steht, welche Mittel angemessen sind, um rechtsstaatlich und demokratisch legitimierte Maßnahmen durchzusetzen. Die Frage ist schnell beantwortet, wenn bei Demonstrationen direkte Gewalt gegen Personen oder Sachen auftritt. Brennende Blockade, wie in Berlin regelmäßig bei sogenannten Mai-Demonstrationen, fallen unter diese Kategorie; werden Polizisten direkt angegriffen, sodass Gefahr für deren Leib und Leben besteht, haben diese das Recht auf Eigenschutz, auch wenn dabei Demonstrationsteilnehmer durch den Einsatz von Reiszgas, Pfefferspray, Wasserwerfern oder Schlagstöcken verletzt werden.

Und natürlich kann man sagen, dass Polizisten, die dazu auffordern, eine Blockade zu beenden, diese auch unter Einsatz direkter Mittel auflösen können, wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird.

Intuitiv heißt das für mich: Wenn da Menschen sitzen, die da nicht sitzen dürfen, dann trage man sie eben weg. Und wenn da so viele Menschen sitzen, die da nicht sitzen dürfen, dass das Wegtragen eines jeden Einzelnen kaum zu bewältigen ist, dann mag es rechtlich geschützt sein, dass z. B. Flächen mit Hilfe von Wasserwerfern »geräumt« werden, aber spätestens hier kommt die moralische Frage ins Spiel, die Frage des Ermessens und der Angemessenheit.

Entlang dieser Frage scheiden sich angesichts des Polizeieinsatzes zur Absicherung der Baumaßnahmen im Rahmen des Projektes »Stuttgart 21« am 30. September 2010 die Geister.

Über Wochen fanden Demonstrationen statt, über Wochen wurde deren friedlicher Charakter betont. Und die gleichen Demonstranten, die über Wochen friedlich, aber energisch demonstrierten, sollen nun plötzlich gewalttätig geworden sein? Sicher, die Stimmung in Stuttgart scheint, so meine Wahrnehmung aus der Distanz, aufgeheizt, emotional geladen zu sein, gleichzeitig aber hatte ich bei den Bildern aus Stuttgart an diesem Donnerstag das ständige Gefühl, dass die Angemessenheit der Mittel, die von der Polizei eingesetzt wurden, für mich alles andere als nachvollziehbar erschien. Ist es angemessen, große Zahlen an Verletzten in Kauf zu nehmen, um ein Baurecht durchzusetzen, solange die Demonstranten keine direkte Gewalt einsetzen?

Dass nun davon gesprochen wird, dass die Demonstrationen gewalttätig verlaufen seien, kann ich, von meiner Wahrnehmung aus der Distanz heraus, nur darauf zurückführen, dass der Gewaltbegriff direkt mit Sitzblockaden, dem Bauen von Baumhütten etc. verbunden wird. Es findet sprachlich eine Wertung der Aktionen der Demonstranten statt, die in der Öffentlichkeit in der Regel mit konkreter körperlicher Gewalt oder mit konkreter Gewalt gegen Sachen verbunden wird (Steine werfen, Autos anzünden, Fensterscheiben einwerfen etc.), kaum aber damit, dass sich Menschen auf Zufahrtswege zu einer Baustelle setzen, ohne dass z. B. Baufahrzeuge zerstört werden.

Ist es moralisch legitim, Menschen einer Gefährdung von Leib und Leben auszusetzen, die kein Leib und Leben gefährden? Das ist die ethische Frage, die sich für mich nach den Bildern stellt, die mich online aus Stuttgart erreicht haben. Und diese Frage stellt sich immer, wenn Menschen sich gegen Situationen wehren, die in ihren Augen nicht akzeptabel sind. Schon Gandhi setzte auf Mittel, die zwar nach der Gesetzgebung nicht rechtens waren, erreichte aber durch die radikale Friedlichkeit seiner Aktionen eine weltweite moralische Anerkennung, die den Einsatz von Gewalt gegen die Demonstranten rund um Gandhi zu einer moralischen und dann auch politischen Niederlage für die britische Kolonialregierung machte, sodass diese sich am Ende aus Indien zurückziehen musste.

Das bedeutet natürlich nicht, dass rechtswidrige Mittel in irgendeiner Form gut geheißen werden sollen, sondern dient alleine einer analytischen Beschreibung der Situation, wie ich sie wahrnehme, denn genau in diese Falle der Frage nach moralischer Legitimation tritt eine Politik, die sich, bei aller demokratischen Legitimation, solcher Mittel bedient, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern als unangemessene Reaktionsweisen angesehen werden, die rechtlich abgesichert sind, aber durchaus als moralisch bedenklich angesehen werden können.

Neben der rechtlichen Legitimität der Ereignisse in Stuttgart steht also die Frage nach der moralisch-ethischen Legitimität. Diese Frage wird insbesondere dann aufgeworfen, wenn im Rahmen von Polizeimaßnahmen Jugendliche oder Senioren zu Schaden kommen, denen man nun wirklich kein sonderlich großes Gewaltpotential unterstellen kann. Es ist die Macht der Bilder, der sich die Exekutive dann plötzlich erwehren muss und dabei auf die Entscheidungen der Legislative und Judikative verweist.

Rechtlich geht in Stuttgart wohl alles mit rechten Dingen zu; zumindest gehe ich davon aus. (Mittlerweile, am 2.10.2010, gibt es Hinweise, dass ich davon zu unrecht ausgegangen bin.) Und gerade aus diesem Grund sind die jetzigen Proteste, die von Menschen getragen werden, die nicht gerade unter der Kategorie »Berufsdemonstranten« eingeteilt werden können, weit über Stuttgart hinaus interessant.

Die Zusammensetzung der Demonstranten in Stuttgart scheint mir auf ein Phänomen zurückzuführen zu sein, dass im allgemeinen Sprachgebrauch mit »Politik-« oder »Politikerverdrossenheit« verbunden ist und in den Kern des Demokratieverständnisses hinein zu reichen scheint.

Sicher: Eine repräsentative Demokratie, wie wir sie in Deutschland haben, lebt davon, dass Entscheidungen in Parlamenten getroffen werden. Anders wären notwendige, aber unpopuläre Entscheidungen nicht möglich. Mehr und mehr Bürgerinnen und Bürger scheinen aber den Eindruck zu haben, dass Entscheidungen nicht nur in einem gewählten, repräsentativen Gremium getroffen werden, sondern dass diese Gremien ihre Entscheidungen nicht mehr nachvollziehbar vermitteln können, sodass bei Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck eines »über die Köpfe hinweg Regierens« entsteht oder gar der Eindruck, dass Politik bestimmte Interessengruppen stärker »bedient« als andere.

Anders ausgedrückt: Die Glaubwürdigkeit der Politik wird in Frage gestellt. So ist es meiner persönlichen Meinung nach kein Zufall, dass im Rahmen der Proteste gegen »Stuttgart 21« immer wieder darauf hingewiesen wird, dass zwar ein demokratisch legitimierter Beschluss zum Ausstieg aus der Atomkraft in Frage gestellt werde, gleichzeitig aber gesagt werde, dass ein demokratisch legitimierter Beschluss zum Projekt »Stuttgart 21« unter veränderten Bedingungen (z. B. deutlich steigernder Kosten) nicht verändert werden könne. Es entsteht der Eindruck, dass Behauptungen nach Interessenlagen aufgestellt werden, selbst dann, wenn der Eindruck entsteht, dass in ähnlichen Situationen sich einander widersprechende Behauptungen aufgestellt werden.

Wenn dann das Argument der demokratischen Legitimation auch im Rahmen von Polizeiaktionen auftaucht, die rechtlich legitim sind, aber von vielen Bürgerinnen und Bürger auf moralisch-ethischer Ebene nicht nachvollzogen werden können, entsteht ein massiver Schaden für die ethisch-moralische Glaubwürdigkeit der Politik und somit auch für die Demokratie. Wenn das Recht moralisch-ethische Geltungsansprüche einbüßt, weil Mittel eingesetzt werden, die zumindest als unangemessen wahrgenommen werden können, wenn die Politik an Glaubwürdigkeit verliert, weil Entscheidungen getroffen werden, die zumindest den Eindruck erwecken können, sie zielten auf einzelne Interessengruppen ab (Senkung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen und dann kommt heraus, dass die diese Entscheidung vorantreibende Kraft entsprechende Parteispenden aus dem Hotelgewerbe bekommen hat; Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken entgegen einem demokratisch legitimierten Beschluss etc.), dann entsteht ein massiver Schaden für die Glaubwürdigkeit der Politik und somit auch für die Demokratie.

In Stuttgart geben Bürgerinnen und Bürger, die sich noch vor kurzem nie hätten vorstellen können, an Demonstrationen teilzunehmen, diesem Gefühl, dass über ihre Köpfe hinweg regiert wird, Ausdruck. Und deshalb ist das, was zur Zeit in Stuttgart und Baden-Württemberg und mehr und mehr auch darüber hinaus, die Gemüter erhitzt, das Land spaltet und den Eindruck entstehen lässt, die Bürgerinnen und Bürger würden den nächsten Landtagswahltermin in Baden-Württemberg im Jahr 2011 herbeisehnen, um von ihrem demokratischen Recht als Souverän Gebrauch machen zu können, von Bedeutung – über den konkreten Anlass hinaus.


Ein lohnender
Kommentar im Deutschlandfunk, der mir zeigt, dass meine Gedanken gar nicht so abwegig sind, sondern dass es tatsächlich um mehr als um einen Bahnhof geht…

Immanuel Kant, Bertolt Brecht, das Web 2.0 und der Fall Jack Wolfskin

Immanuel Kant schreibt in seiner „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung“:

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“ (Quelle)

Übertrage ich diese Aussage einmal in die Gegenwart, könnte sie lauten:

Web 2.0 ist der Ausgang des Konsumenten aus einer strukturell bedingten Unmündigkeit. Strukturell bedingte Unmündigkeit ist das Unvermögen, die Tätigkeit des eigenen Verstandes aufgrund begrenzter Kommunikationsmöglichkeiten in den Diskurs einzubringen. Strukturell bedingt ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht im Mangel des Verstandes, sondern im Mangel der Möglichkeit begründet liegt, den eigenen Verstand mit Hilfe verfügbarer Medien in den Prozess der öffentlichen Diskussion einzubringen. Habe den Mut mitzudenken und deinen eigenen Verstand in den Diskussionsprozess einzubringen, ist also der Wahlspruch des WEB 2.0.

Gab es bis vor einigen Jahren kaum die Möglichkeit, interaktiv vernetzt mit Hilfe digitaler Medien in einen Diskussionsprozess einzusteigen, haben wir heute den Idealzustand, den Bertolt Brecht in seiner Radio-Theorie beschrieb:

„Der Rundfunk ist aus einem Distributionsapparat in einen Kommunikationsapparat zu verwandeln. Der Rundfunk wäre der denkbar großartigste Kommunikationsapparat des öffentlichen Lebens, ein ungeheures Kanalsystem, das heißt, er wäre es, wenn er es verstünde, nicht nur auszusenden, sondern auch zu empfangen, also den Zuhörer nicht nur hören, sondern auch sprechen zu machen und ihn nicht zu isolieren, sondern ihn in Beziehung zu setzen.“1

Wer heute ein Blog schreibt, kann mit Reaktionen rechnen, wer sich auf Twitter, Facebook, MySpace und wie die auf Kommunikation hin angelegten Instrumente, die gegenwärtig zur Verfügung auch immer heißen mögen, bewegt, muss kommunizieren, im Gespräch sein, zuhören, nachdenken, reagieren, Ideen einspeisen… Im Idealfall steht heute jedem, der sich einen Internetzugang leisten kann, die Möglichkeit zur Verfügung, den eigenen Verstand in den Diskussionsprozess einzubringen.

Natürlich steht der Nutzer dieser Kommunikationsmedien damit auch vor neuen Herausforderungen, sich des eigenen Verstandes zu bedienen. Die Kommunikationsmöglichkeiten, die das interaktive Netz erlauben, stehen nämlich allen offen, die sich einbringen wollen. Die Informationen, die das Netz liefert, müssen selbst noch einmal auf ihre Qualität hin überprüft werden, denn die Möglichkeit des Einbringens des eigenen Verstandes im Rahmen dieser Prozesse ist noch kein Qulitätsgarant. Was im Netz veröffentlicht ist, muss noch nicht richtig sein. Der Prozess der Genese von Inhalten entspricht also dem Brechtschen Ideal; die Geltungsansprüche der in diesem ideal Kontext entstandenen Inhalte bedürfen aber nach wie vor natürlich der Überprüfung und somit Kriterien.

In den meisten Fällen geschieht diese Überprüfung im interaktiven digitalen Netz durch andere, die Beiträge kommentieren, ergänzen, auf mögliche Fehler hinweise etc. Hier bildet sich im Idealfall also ein Korrektiv aus der Vernetzung mit anderen, so es sich wirklich um ein ausdifferenziertes Netzwerk handelt. Ein Kriterium für die Qualität von Beiträgen im Netz ist heute also auch die Qualität der Kommentare und des die Beiträge begleitenden Netzwerkes.2

Die öffentlich nachvollziehbare Nutzung des eigenen Verstandes, das „sapere aude“ Kants, erlebt heute eine Blüte wie nie zuvor; die Aufklärung kann mit ihren Ansprüchen heute so weitreichend umgesetzt werden, wie in kaum einer Zeit zuvor. Und Brechts Visionen eines diaologischen „Radios“ haben sich im Internet verwirklicht. – Und das hat Folgen.

Wenn sich die Nutzung des eigenen Verstandes heute in vernetzen Strukturen abbildet und in diesen wirkt, gilt es nicht nur, dies als eine neue Qualität der Umsetzbarkeit des aufklärerischen Ideals zu betrachten, sondern es müssen die auch damit verbundenen Voraussetzungen ganz neu ernst genommen werden.

Eine zentrale Voraussetzung, die die Nutzung des eigenen Verstandes von einer rein philosophischen auf eine Handlungsebene hebt, drückt sich im „Kategorischen Imperativ“ der kantischen Ethik aus:

„Der kategorische Imperativ (kurz KI) ist das grundlegende Prinzip der Ethik Immanuel Kants. Er gebietet allen endlichen vernunftbegabten Wesen und damit allen Menschen, Handlungen darauf zu prüfen, ob sie einer universalisierbaren Maxime folgen und ob dabei die betroffenen Menschen je auch in ihrer Selbstzweckhaftigkeit berücksichtigt werden.“ (Wikipedia)

Vereinfacht ausgedrückt: „Handle nur nach derjenigen Maxime (Gesetz, Grundsatz, Überzeugung), durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ oder, etwas verkürzt und nicht ganz genau: Was du willst, dass man dir tu, das tu auch den anderen und vergesse dabei auch nicht, dass der andere Mensch einen Selbstzweck hat, einen Eigenwert, völlig jenseit von fuktionalen Interessen.

In dem KI inbegriffen ist die Vorstellung, dass nicht bewertet wird, was eine Handlung bewirkt, sondern welche Absichten hinter einer Handlung stehen. Der Wille zum Guten ist das, was moralisch gerechtfertigt ist.

Und wenn nun heute der eigene Verstand öffentlich gebraucht werden kann, dann stellen sich auch bezüglich der Nutzung dieses Verstandes konkrete Fragen, die diese öffentlichen Kommunikationsprozesse berücksichtigen müssen, will man „Gutes“ im Kantischen Sinne bewirken.

Aus aktuellem Anlass und weil es in diesem Kontext bereits (am Ende des Artikels Patrick Breitenbachs) schon eine Verweis auf Kant gibt, werden diese Gedanken am Fall Jack Wolfskin vs. Dawanda hier einmal konkretisiert.

Die Vorgeschichte: Jack Wolfskin hat als Markenzeichen eine Wolfstatze. Dieses Markenzeichen unterliegt dem Markenschutz und ist somit rechtlich abgesichert. Nun stößt die Firma, die zu den Riesen in der Bekleidungsbranche zählt, auf die Produkte von Einzelpersonen, die Handarbeiten herstellen und diese über Dawanda zum Kauf anbieten, auf denen sich ebenfalls Pfotenabbildungen befinden. Jack Wolfskin fordert Dawanda via Anwaltsschreiben auf, so die Darstellung Dawandas, die Produkte von der Plattform zu nehmen:

„Als Reaktion auf das Schreiben der Anwälte von Jack Wolfskin haben wir die beanstandeten Produkte von der Seite genommen. Dennoch erhielten unsere Mitglieder Abmahnungen und dies, obwohl deren Artikel bereits nicht mehr auf DaWanda zu finden waren.“ (Quelle)

Das Thema erregt Aufmerksamkeit, wird von stark wahrgenommenen Blogs wie netzpolitik und spreeblick aufgenommen und gerät so in den öffentlichen Diskurs, den Patrick Breitenbach so hervorragend reflektiert.

Das Ergebnis: Der Wille eines Unternehmens, sein Markenrecht zu „verteidigen“, so in einer im Netz kursierenden, Jack Wolfskin zugeschriebenen offziellen Stellungnahme zu lesen:

„[…] Jack Wolfskin dadurch zur Verteidigung der Marke gezwungen war. Dabei handelt es sich nicht um eine „Strafzahlung“, sondern um die Kosten, die Jack Wolfskin durch die Einschaltung der Anwälte entstanden sind und die im Falle der begründeten Abmahnung stets vom Markenverletzer übernommen werden müssen. Somit dient die Abmahnung auch einer schnellen und relativ kostengünstigen Beendigung der Angelegenheit. Sie verhindert also zusätzliche häufig weit höhere Kosten im Falle einer Einschaltung der Gerichte.“  (Quelle)

Der Aufschrei im Netz richtet sich nun auffälligerweise nicht gegen den Markenschutz und die Markenrechte, sondern gegen die Handlungsentscheidungen der Firma. Und damit sind wir wieder bei Kant angenommen:

Eine Firma sieht ihre Markenrechte verletzt. Schaue ich mir die beanstandenden Produkte als Bilder bei Spiegel-Online an, komme ich tatsächlich zu dem Schluss, dass hier Tatzen / Pfoten dargestellt werden, wie sie jede Katze im Schnee hinterlässt, wenn sie sich im Winter durch die Straßen bewegt. Es könnte also durchaus sein, dass diese Zeichen aufgrund ihrer Verbreitung in der Natur (und jeder, der eine Katze hat, kennt diese Pfotenabdrücke) ihren Weg auf die Handarbeiten, die nun wahrlich kein weit verbreitetes Produkt sind, gefunden haben – und möglicherweise bei den Herstellern überhaupt kein bewusster Bezug zur Marke vorhanden war.

Diese Hersteller bekamen nun aber dennoch, glaubt man den Darstellungen online, nachdem die Produkte von Dawanda aus dem Angebot genommen wurde, Abmahnbriefe, die mit Kosten von ca. 800–900 Euro verbunden waren und Kosten um die 10000 Euro im Wiederholungsfall androhten. Und in der im Netz kursierenden Stellungnahme wird dezent auf die möglicherweise noch höheren Kosten im Gerichtsfall hingewiesen, was man durchaus als Drohung verstehen kann.

Kant: „Handle nur nach derjenigen Maxime (Gesetz, Grundsatz, Überzeugung), durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Also: Das Markenrecht ist ein Gesetz und es gibt gute Gründe, in unserem ökonomischen System, solche Schutzmechanismen zu haben. Das gilt auch für den Schutz geistiger Leistungen im Rahmen von Copyright oder Creativ-Commons-Lizenzen. Und es könnte sogar sein, dass Jack Wolfskin hier im Recht ist. Aber wurde dann so gehandelt, dass die Verhältnismäßigkeit des Handelns als eine gesehen werden kann, von der man wollen kann, das sie ein allgemeines Gesetz werde?

Um es ganz klar zu sagen: Es handelt sich um Handarbeiten, die in kleiner Menge hergestellt werden und als „Marke“ in der Öffentlichkeit nicht bewusst sind, und nicht um Raubkopien, die in großem Stil hergestellt und vermarket werden. Wie also wünscht man sich ein allgemeines Gesetz des Handelns in solchen Fällen?

Wenn es sich um Raubkopien handelt, hat natürlich der Rechtsweg seine völlige Berechtigung. Aber – und das muss Jack Wolfskin nun erfahren – es stellt sich die Frage, ob der finanziell die Betroffenen gleich so belastende Rechtsweg in dem hier beschriebenen Fall nicht ein Schießen mit Kanonen auf Spatzen ist.

Die Möglichkeit des eigenen Gebrauchs des Verstandes, gepaart mit der Möglichkeit, diesem Gebrauch des eigenen Verstandes in vernetzten Strukturen sehr schnell Ausdruck zu geben, hat nun dazu geführt, das „Netzbürger“ sich zu Wort melden und genau die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Handelns Jack Wolfskins stellen. Immer wieder ist, beispielsweise auf Twitter, genau die Kritik an der Abmanhung „kleiner Leute“ zu lesen. Diese Reaktionen wären mit Sicherheit nicht entstanden, wenn Jack Wolfskin die eingesetzten Instrumente gegen kriminell agierende Raubkopierer genutzt hätte bzw. nutzt.

Was Jack Wolfskin gerade erlebt, und angesichts ähnlicher Erfahrungen anderer Unternehmen in ähnlichen Fällen hätten sie es ahnen können, ist also philosphisch betrachtet ein Zeichen dafür, dass Kants Kategorischer Imperativ lebt und in dem allgemeinen Bewusstsein vieler Menschen durchaus verankert ist. Die Verhältnismäßigkeit des eigenen Handelns kritisch zu überprüfen, ist die Herausforderung, die sich in Zeiten des Web 2.0 in einem ganz neuen qualitativen Maße stellt. Es geht nicht mehr nur um das Recht haben, sondern auch um die Frage, wie man mit dieser Rechtsposition umgeht. Im hier vorgestellten Fall hätte ein guter PR-Berater vermutlich darauf gedrängt, den direkten und persönlichen Dialog zu suchen und offensiv einvernehmliche Lösungen zu suchen.

Klaus Eck schreibt als PR-Blogger treffend:

„Obwohl der Bekleidungsanbieter das Markenrecht durchaus auf seiner Seite hat, muss das Unternehmen für die Abmahnungen einen hohen Preis entrichten. Ausgerechnet am Wochenende fand das Thema viel Aufmerksamkeit. Was in der Vergangenheit durchaus notwendig zu sein schien, um die eigenen Markenrechte weiterhin in Anspruch nehmen zu dürfen, bedarf heute einer neuen Analyse. Wenn das Markenimage unter der öffentlichen Kritik leidet, stellt sich auch die Frage nach einer Abwägung und mehr Sensibilität im Umgang mit den Prosumenten. Ist das Risiko einer Abmahnung für eine Marke nicht inzwischen viel zu groß? Allzu schnell wird man an den Online-Pranger gestellt und könnte dadurch Konsumenten zu verlieren? Meiner Ansicht nach sollten Markenartikler wie Jack Wolfskin immer auch mit den negativen Reaktionen rechnen und vor den juristischen Maßnahmen viel stärker auf den Dialog mit den Kunden setzen.“

Es ist heute tatsächlich so, dass das eigene Handeln, gerade von Unternehmen und von öffentlichen Personen, weit mehr Öffentlichkeit bekommt als je zuvor. Dies gilt es zu berücksichtigen. Und als ein Kriterium, wie man überzogene Reaktionen auf bestimmte Handlungen vermeiden kann, sei Kant einfach mal vorgeschlagen…

„Handle nur nach derjenigen Maxime (Gesetz, Grundsatz, Überzeugung), durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Und welches allgemeine Gesetz könnte in diesem Fall greifen? Im Prinzip ist es ganz einfach: Sieht man Differenzen oder gar sein eigenes Recht bedroht (ob man sich bedroht sieht, hängt übrigens auch vom eigenen Selbstbewusstsein ab), dann gilt es zunächst einmal zu schauen, mit wem hat man es zu tun. Wenn es sich um Einzelpersonen handelt, bei denen die Unterstellung einer „bösen Absicht“ bei etwas gutem Willen nicht so recht gelingen will, dann suche ich den Dialog. Wenn es sich um Angriffe auf das eigene Recht im großen Stil handelt (kriminelle Markenpiraterie), dann reagiere ich im großen Stil. Im vorliegenden Fall hätte die Maxime wohl heißen müssen: Suchen wir den Dialog. Oder: Die Produkte wurden von Dawanda offline genommen – und damit lassen wir es gut sein.

Vielleicht sollte man neben Anwälten in Unternehmen auch häufiger Philosophen beschäftigen. Oder aber, man sucht den offensiven Dialog (beispielsweise über Twitter oder Facebook) und sagt: Liebe Leute, wir haben das und das entdeckt und finden, dass das unser Markenrecht ankratzt, wie seht ihr das? So ungewöhnlich solche Wege in heutiger Unternehmenspolitik auch sein mögen, sie hätten sicher kein so ramponiertes Markenimage zur Folge, wie es sich jetzt gerade via Twitter, via Blogs und auch schon via Zeitungsbeiträgen im Netz abzeichnet, ganz zu schweigen von dem gegenwärtigen Suchbild bei Google.

  1. Bertolt Brecht: Der Rundfunk als Kommunikationsapparat, in: Bertolt Brecht: Werke. Große kommentierte Berliner und Frankfurter Ausgabe (GBA). Berlin/Frankfurt 1988, Band 22. []
  2. Auf herrlarbig.de finden sich beispielsweise Kommentare von Professoren, Mitarbeitern in Bildungsbehörden, die eigene Unterrichtspraxis reflektierenden Lehrerinnen und Lehrern, die nahezu alle über eigene Blogs im Netz transparent nachvollziehbare Qualifikationen nachweisen können. []

Bildung, Wissen, Kompetenzen

Belangloses Wissen hat Hochkonjunktur. Wissen ohne Bezüge zur eigenen Person ist allgegenwärtig. Und ich sage es lieber schon gleich zu Beginn, dass ich dagegen nach wie von dem Bildungsbegriff (ich weigere mich, in diesem Zusammenhang von einem Bildungsideal zu sprechen) Wilhelm von Humboldts geprägt bin und diesen nach wie vor für bedeutsam halte. Zunächst eine Bestandsaufnahme:

  • Bildung wird heute mit Schulabschlüssen gleich gesetzt und dabei in höhere und nicht höhere Bildung aufgeteilt. Ohne Bildung in diesem formalen Sinne Continue reading

Wer sich einen »Wilhelm« vormachen lässt

Resume: Wissenskonstruktion in vernetzten Strukturen ist von ethischen Voraussetzungen im Umgang mit Wissen abhängig. Die bewusste Falscheingabe von Wissensbeständen in Plattformen zur gemeinsamen Wissenskonstruktion ist deshalb mindestens genau so kritisch zu betrachten, wie die unreflektierte und unüberprüfte Übernahme dieses Wissens durch Journalisten oder Wissenschaftler. An die Stelle des Feixens über auf solche Fehlinformationen hereingefallen – und so ihre reduzierten Recherchen offenbarenden  – Journalisten sollte an dieser Stelle eine Diskussion über eine Ethik der Wissenskonstruktion im Netz treten.

Wer ist nun eigentlich der Schlimmere? Jener anonyme Wikipedia-Manipulator / jene anonyme Wikipedia-Manipulatorin, der / die dem neuen Bundeswirtschaftsminister von Guttenberg einen zusätzlichen Vornamen (Wilhelm) unterjubelte oder jene Schar von Journalisten und Journalistinnen, die Wikipedia als Recherchequelle nutzt und dort abschreibt?

Während nun viel über die mangelnden Recherchqualitäten der deutschen Qualitätspresse gefeixt wird, scheint sich kaum jemand über jenen anonymen, dem Bildblog jedoch namentlich bekannten, Internetbenutzer zu ärgern. Es ist bestimmt kein Zufall, dass jener Wikipedia-Mitschreiber seinen Namen nicht nennen will. Hier wurde eines der in meinen Augen wichtigsten Netiquette mit Füßen getreten, der jeder ernsthaft an der Wissenkonstruktion im Netz beteiligte Autor unterworfen sein sollte: Aufrichtige Gewissenhaftigkeit! – Und das nicht erst im Nachhinein öffentlichkeitswirksam im Bildblog.

Ja, Fehler können passieren. Bewusst konstruierte Fehler aber geben keinerlei Anlass über andere zu feixen, auch wenn es natürlich interessant ist, in wie vielen Medien diese Fehler übernommen wurde! Das gibt einen tiefen Einblick in eine Recherchepraxis, die die gesamte Medienlandschaft durchzieht. Es scheint manchmal so, als schrieben auch Journalisten und Journalistinnen in vielen Fällen einfach voneinander oder aus gleichen Quellen ab, so dass sich keine Vielfalt sondern vor allem Redundanz entwickelt.

Die gemeinsame Konstruktion von Wissen ist darauf angewiesen, dass alle an ihr Beteiligten nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig mit den jeweils selbst beigetragenen Wissensteilen umgehen. Trotz Sichtungsmechanismen ist dies in Wikis leider nicht zu garantieren. Hier greift so etwas wie eine Ethik des Schreibens im Internet, die meines Erachtens nicht unter der Journalistenethik steht. Anders kann die Konstruktion von Wissen im Netz nicht funktionieren.

Die offene Struktur solcher Wissenbildungsprozesse kann nicht sicherstellen, dass nur solche Menschen im Netz schreiben, die sorgfältig mit Wissen umgehen und sich Gedanken über die Bedeutung des Netzes für die moderne Wissensgesellschaft machen. Das ist ja der Grund, warum ich Wikipedia und viele andere Seite im Internet z.B. für die Generierung von Wissen in Schule und Unterricht nur bedingt für geeignet halte.

Und da sind wir beim nächsten Problem: Das Internet wird nach wie vor als Konsum-Medium genutzt. Verantwortete Vernetzung zum Zwecke der Wissensbildung ist nach wie vor eher die Ausnahme. Es ist nach wie vor so, dass eigentlich nur der oder die mit Gewinn im Netz recherchieren kann, der oder die Kriterien entwickelt hat, anhand derer er oder sie Informationen einschätzen und bewerten kann, die ihm oder ihr dort vorgesetzt werden.

Trotz der relativ hohen Qualität von kollektiv konstruiertem Wissens, dessen berühmtestes Beispiel Wikipdedia ist, das durch die gegenseitige Kontrolle der am Wissensbildkonstruktionsprozess beteiligten Personen erreicht wird, die (unbewusst gesetzte) Fehler in der Regel schnell korrigieren, kommen wir um die Aufforderung der Aufklärung auch heute nicht herum, dass man sich trauen solle, sich des eigenen Verstandes zu bedienen (sapere aude), statt in voraufklärerischer Unmündigkeit auf die Überprüfung von Wissen zu verzichten, auch wenn dies en Detail in vielen Fällen nahezu unmöglich ist.

Ja, auch ich wäre auf den Hoax mit dem untergejubelten »Wilhelm« hereingefallen. Das nur, damit mir keiner Selbstgerechtigkeit vorwerfen kann. Deshalb bin ich auf die betroffenen Medien auch fast nicht böse; wenig Humor habe ich aber gegenüber dem Verursacher oder der Verursacherin dieses bewusst gesetzten Fehlers. (Warum gehen eigentlich nahezu alle, zumindest sprachlich, davon aus, dass es sich um einen männlichen Autor gehandelt hat?) Gerade weil wir uns in eine gewisse Selbtsverständichkeit im Umgang mit Informationen aus dem Netz begegeben haben, ist es um so wichtiger, dass möglichst alle dort schreibenden Personen ernst nehmen, dass das Netz zu einem wichtigen Ort der Information und Wissenskonstruktion geworden ist.

Vom Scheitern: Bruder Paulus im Gespräch mit Konstantin Wecker

»Um Gottes Willen« heißt die Gesprächssendung auf dem Nachrichtensender N24, die der Kapuziner Bruder Paulus Terwitte mit seiner evangelischen Kollegin Julia Scherf im Wechsel jeden Sonntag moderiert. Fragen, die den Menschen angehen, stehen hier im Mittelpunkt des Gespräches. Diese Sendung ist ein Beispiel dafür, dass Fragen nach dem Leben immer auch die Fragen sind, die eng mit der Religion verbunden sind. Als Beispiel bette ich hier einmal das Gespräch Bruder Paulus’ mit dem Liedermacher Konstantin Wecker ein, das am 11. Mai 2008 ausgestrahlt wurde. Im Zentrum des Gespräches steht die Frage nach dem Scheitern.

Denke ich über das Scheitern nach, fallen mir sofort große literarische Gestalten ein, in denen Autoren dieser Frage nach menschlichem Versagen und dessen Platz in Biographien nachgegangen sind: Ich denke an den Faust in Goethes gleichnamigem Theaterstück, ich denke an die Texte Franz Kafkas, ich denke an Tolstois »Anna Karenina«, an die Geschichte vom Untergang einer Familie, die Thomas Mann in »Die Buddenbrocks« erzählt, an Heinrich Manns  »Der Untertan« und »Professor Unrat« – und so weiter.

Denke ich über das Scheitern nach, fallen mir genau so schnell aber auch große Gestalten der Bibel auf, in deren Biographie das Scheitern eine zentrale Rolle spielte: Mose hat einen Menschen umgebracht und wurde dennoch zum Anführer des Auszugs aus Ägypten, Jeremia zieht sich in die Wüste zurück, weil er glaubt, an seiner Mission gescheitert zu sein, Jona flieht vor dem Auftrag, den er bekommen hat, Hiob muss sich mit der Frage des Leidens auseinandersetzen; Petrus verleugnet Jesus und gehört in den Kreis der Jünger, die sich nach dem Tod Jesu – ja, auch Jesus am Kreuz ist zunächst einmal ein Gescheiterter – ängstlich zurückziehen und dann Erfahrungen machen, die aus Angsthasen »Helden« werden lassen.

Die Frage nach den Grenzen einer Biographie scheint gerade heute von so zentraler Bedeutung, da Scheitern oft mit absolutem Versagen verbunden wird, da Scheitern an einer Sache oft als ein Versagen der ganzen Persönlichkeit angesehen wird. Doch zunächst einmal ist Scheitern eine Krise, in der sich der Mensch in Frage gestellt sieht, sich selbst befragen muss und dabei die Chance hat, ganze neue Seiten seiner Persönlichkeit oder diese selbst überhaupt erst einmal zu entdecken.

Dabei ist es gut und wichtig, dass diese Frage keine neue Frage ist, sondern seit Menschengedenken im Zentrum des Nachdenkens steht. Das Gespräch von Bruder Paulus und Konstantin Wecker steht in diesem Sinne in einer langen Tradition.