Schlagwort-Archiv: Netzpolitik

Von der Notwendigkeit einer netzpolitischen Grundsatzdebatte

Es besteht die Gefahr, dass Sie Spuren Ihrer Existenz hinterlassen, die Sicherheitsbehörden, Polizei oder böswillig mit möglicherweise verfügbaren Daten umgehende Personen nutzen könnten. Aber das wissen Sie ja bestimmt, auch wenn Sie es vermutlich – genau wie der Verfasser dieses Textes – nicht immer präsent haben.

Telepolis wies gerade darauf hin, dass Apples Stimmerkennunssoftware „Siri“ zum Erstellen von Stimmprofilen genutzt werden kann. – Der Artikel nimmt sich eines Einzelphänomens an, ohne darauf hinzuweisen, dass aus Podcasts ebenso Stimmprofile gezogen werden können, wie aus VIdeo-Logs (VLogs), die im Internet veröffentlicht werden.

Amazon, Apple und Co beobachten die Nutzer ihrer Endgeräte, Google benutzt das Verhalten im Netz noch umfassender zur Gewinnung von personalisierten Daten. Facebook sammelt alles an Daten, was im Rahmen der eigenen Plattform nur möglich ist. — Wer mag, muss nur mal die entsprechenden Anbieternamen und die Begriffe „Datenchutz“ oder „Privacy“ mithilfe einer Suchmaschine recherchieren, um wesentlich umfassendere Übersichten zum Thema Datenschutz in digitalen Kontexten zu bekommen, als ich es an dieser Stelle leisten kann.

Was nur täten Nachrichtenmedien, deren Schwerpunkt auf Themen des digitalen Wandels liegt, nur, könnten sie nicht in kurzen Zeiträumen immer wieder von neuen datenschutzrelevanten Phänomenen berichten, die mit digitalen Medien und deren Nutzung verbunden sind.

Die einzelnen Artikel zu einzelnen Phänomenen sind sicherlich hilfreich, wenn es darum geht, immer wieder darauf hinzuweisen, dass Menschen Spuren ihrer Existenz hinterlassen und es in digitalen Zusammenhängen besonders einfach ist, diese zu sammeln und auszuwerten, um sie anschließend zu nutzen.

Bislang sind es vor allem ökonomische Interessen, die mit der Datensammelei verbunden sind, aber auch Regierungen und Sicherheitsbehörden sind an solchen Daten und deren Nutzung interessiert.

Funktionierende Demokratien bilden zu diesen Interessen der jeweils Regierenden zwar eine gewisse Barriere gegen diese Datengier, aber das bedeutet nicht, dass auf diesem Wege auch die Sensibilität für das Thema wachsen würde, wie die Ereignisse rund um die Aktualisierung des Meldegesetzes in den vergangenen Tagen gezeigt haben. – Das sich dort zeigende Problem mangelnden Bewusstseins für Fragen des Datenschutzes zeigt sich in der politischen Entscheidungsfindung auch an anderen Stellen, wobei hier nur die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung genannt werden soll.

Die Arbeit von Journalisten, die auf potentielle Datenschutzprobleme bei der Nutzung von Siri oder Facebook oder Amazon oder … aufmerksam machen, verändert eher wenig. Zumindest scheint Facebook nach wie vor kaum über sinkende Nutzerzahlen klagen zu können, Amazon ist weiter erfolgreich am Markt, Siri ist, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, extrem komfortabel.

Die Ambivalenz des Themas zeigt sich dort, wo Politiker gegen Unternehmen wettern, die Daten speichern und nutzten, während diese Politiker zum Teil für eine Vorratsdatenspeicherung sind, die auf den Servern der privaten Telekommunikationsanbieter stattfinden soll.

Wir leben in schizophrenen Argumentationskontexten, wenn es um diese Fragen des Datenschutzes und der Profilbildung geht. Kundenkarten werden genutzt, obwohl bekannt ist, dass sie vor allem der Datensammlung und Profilbildung dienen; Kreditkarten werden benutzt, obwohl mit ihrer Hilfe erzeugten Daten missbraucht werden können, ganz zu schweigen von dem Problem, dass Kreditkartendaten auch schon einmal geklaut werden können.

Das Problem mit den vereinzelten Artikeln zu Fragen des Datenschutzes ist, dass auf Einzelphänomene hingewiesen wird, dabei aber allzuoft und allzuleicht das grundsätzliche Problem hinter Einzelphänomenen verschwindet.

Es gibt zwar die Post-Privacy-Debatte, in der die Phänomene und Gegebenheiten vernetzter digitaler Kommunikation treffend dargestellt und kontrovers diskutiert werden, aber diese Debatte ist bislang kein umfassender gesellschaftlicher Diskurs. Ein solcher ist aber dringend nötig, weil es Entscheidungen grundsätzlicher Art braucht, wie wir mit dem Phänomen der digital erzeugten Datenspuren grundsätzlich umgehen.

Der Rahmen, in dem Individuen dann Entscheidungen treffen können, wie sie digitale Angebote nutzen wollen, müsste verlässlich sein. Das ist heute nicht der Fall, wie die ständigen Veränderungen von Datenschutzbestimmungen großer Anbieter von Diensten im Netz zeigen.

Bislang findet bei netzpolitischen Fragen, also nicht nur bei Fragen des Datenschutzes oder der etwas breiter aufgestellten Debatte um ein modernisiertes Urheberrecht, weniger ien breiter gesellschaftlicher Diskurs als vielmehr ein Katz-und-Maus-Spiel von Interessengruppen statt.

ACTA, Vorratsdatenspeicherung, Probleme des Datenschutzes in sozialen Netzwerken, die zudem global agieren, sind sicherlich auch journalistisch interessante Einzelphänomene, aber ohne eine sachlich geführte Grundsatzdebatte, die sich nicht nur auf Ebene der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des deutschen Bundestages und Lobbygruppen wie „Digitale Gesellschaft“, GEMA, Zeitungsverlegerverband, Sicherheitsbehörden etc. beschränkt, führen diese Einzelberichte höchstens zu punktuellen Bewusstseinbildungsprozessen oder Nachjustierungen kritisierter Phänomene.

Aber vielleicht ist der Grundkonsens ja auch schon längst vorhanden und besteht darin, dass es grundsätzlich immer und überall um ein möglichst umfassendes Durchsetzen der jeweils eigenen Interessen geht und somit um Fragen von Einfluss und Macht. – Wäre dem so, würden wir schon in Kürze nicht mehr nur von „Post-Privacy“ sprechen, sondern auch von „Post-Democracy“. – Ich zöge einen gesellschftlichen Grundkonsens im Umgang mit Daten und dem Thema „Privacy“ dieser Option eindeutig vor.

Wie eine solche breite Diskussion initiiert werden kann, wer sie moderiert und wie in ihrem Rahmen Richtlinien beschlossen werden, ohne dass es wieder ein Machtspiel von Lobbygruppen wird, lauten in meinen Augen die Fragen, die dringend angegangen werden müssen; – freilich ohne die Wachsamkeit gegenüber Plänen wie ACTA, der Vorratsdatenspeicherung, dem Leistungsschutzrecht, dem Meldegesetz und was Politik sonst noch planen könnte aufzugeben; – freilich ohne darauf zu verzichten, immer wieder auf die Datenschutzproblemen bei Firmen und in sozialen Netzwerken hinzuweisen.

Die Einzelphänome nicht aus dem Blick verlieren und das Ganze in einen gesellschaftlichen Diskurs einbinden, der möglichst nationale Grenzen überschreitend und idealerweise mindestens gesamteuropäisch ist, ist das Gebot der Stunde. – Es geht zwar auch ohne, aber die Konflikte im Kontext der Netzpolitik drohen schon heute so sehr die Gefahr eines „Kulturkampfes“ in sich zu tragen, dass ein breiter Diskurs in meinen Augen nur als vernünftig und somit als erstrebenswert bezeichnet werden kann.

Freiheit? Ach … Morgen wirst du nicht mehr wissen, was das ist. #StopACTA

Keine großen Worte. Anschauen! Entsetzt sein! Sage deinen Wahlkreispolitikern, in sozialen Netzwerken und überall, wo man dir noch deine Stimme erlaubt, was du davon denkst.

Phantomdebatte? – Kommentar zu einer „Wortregelung“ in Sachen „Schultrojaner“

Ich kann es nicht mehr hören: Es handele sich bei der Diskussion um den „Schultrojaner“ um eine Phantomdebatte. So lassen es die Verantwortlichen bei KMK und vds-Bildungsmedien, dem Lobbyverband der Schulbuchverlage, verlauten.

Es gäbe diese Software doch noch gar nicht und solange es sie nicht gäbe, müsse man auch nicht über sie diskutieren, ja, könne man nicht einmal über sie reden.

Fakt ist, dass die Entwicklung einer solchen Software im Vertrag zwischen den Schulbuchverlagen und der Kultusministerkonferenz vereinbart wurde. Diese Vereinbarung ist kein Phantom, sondern Teil eines geltenden Vertrages.

Die Diskussion dreht sich um diese Vereinbarung. Zu behaupten, man diskutiere über etwas, das es gar nicht gäbe, ist ein Fehlschluss, ein rhetorischer Kniff, um die Diskutanten zu diskreditieren, denn es spräche ja nun wirklich nicht für einen angemessenen Gebrauch der Vernunft, diskutierte man über etwas, das rein fiktiv ist.

Die Diskussion dreht sich um Grundsätzliches. Diesen Grundsatzfragen versucht aus dem Weg zu gehen, wer sich der Diskussion mit dem Argument verweigert, es handele sich beim Diskussionsgegenstand doch nur um ein Phantom.

Was aber geschieht, wenn man die Geister nicht mehr los wird, die man rief, steht in „Der Zauberlehrling“ geschrieben, jenem Gedicht Goethes, das zeigt, was passiert, wenn man mithilfe einer sprachlichen Formel (analog zum Vertrag zwischen Schulbuchverlagen und KMK) einen Geist freilässt, den man gar nicht will.

Es geht um grundsätzlichere Frage, als um die Frage, ob es die Software schon gibt oder nicht.

Im Zentrum steht die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, bei der es sich immerhin um ein Grundrecht handelt.

Es geht um die Frage, ob ein Zusammenschluss privater Unternehmen und Verwertungsgesellschaften eine Software programmieren (lassen) darf, die dann von staatlichen Schulträgern zum verdachtsunabhängigen, stichprobenartigen Scannen der Rechner genutzt werden soll, die von Lehrern und Lehrerinnen im Rahmen des öffentlich zugänglichen Netzes in Schulen genutzt werden.

Es geht um die Einstellung und das (Grund)Rechtsverständnis, das im vorhandenen Vertrag – nein, der ist kein Phantom, der ist geschlossen, unterschrieben, gültig, vorhanden, nachlesbar und somit alles andere also als ein Phantom – zum Ausdruck kommt.

Dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme stehen im Vertrag die Interessen der Schulbuchverlage gegenüber, wobei Grundrechte höher stehen als diese Interessen, die im begründeten Verdachtsfall sowieso eingefordert werden können.

Ich kann es nicht mehr hören, wenn die Vertragspartner behaupten, es handele sich bei der Diskussion um den Schultrojaner um eine Phantomdebatte.

Wer das behauptet, der will ablenken oder muss sich die Frage stellen lassen, ob Grundrechte – und um diese dreht sich die Debatte eigentlich! – ein Phantom sind oder ein Gut, das nicht mal so eben nebenbei durch Einzelinteressen in Frage gestellt werden darf.

Von den Gegebenheiten zum Traum 1: Der das © achtende Lehrer. (K)ein Beitrag zum #Schultrojaner

Begleiten wir heute einen das Copyright achtenden Lehrer ein wenig durch seinen Alltag.

Aber Vorsicht!

Sie werden dabei ungeahnten Problemen begegnen, die Sie, wenn Sie über großes Einfühlungsvermögen verfügen, gemeinsam mit dem Lehrer in das Reich des Wahnsinns treiben können.

Sagen Sie nicht, ich hätte Sie nicht gewarnt! Weiterlesen

Von der Umwertung von Werten oder: Kritische Anmerkungen zur „PostPrivacy“

Anonymität galt früher gilt als ein grundlegendes Recht des Bürgers in einer Demokratie. Wann ich mich wo aufgehalten habe, wann ich mit wem telefonierte, wem ich wann einen Brief schrieb etc., ging geht weder den Staat noch irgendwelche Firmen etwas an.

Für den Staat gab gibt es eine Ausnahme: Wenn der berechtigte Verdacht bestand besteht, dass ein Bürger schwere kriminelle Handlungen plant oder durchführt, konnten kann das Brief- und das Telefongeheimnis von einem Richter ohne Wissen der betroffenen Person eingeschränkt werden. – Diese Möglichkeiten gibt es heute auch noch, aber die Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden scheinen mit den Möglichkeiten zur Überwachung zu steigen.

Grundsätzlich aber gilt galt einmal: Der Bürger kann sich unbeobachtet bewegen, unbeobachtet telefonieren, unbeobachtet Briefe schreiben und unbeobachtet seine Schreibmaschine benutzen.

Kurioserweise ist der Begriff „Anonymität“ in den vergangenen Jahren mehr und mehr mit negativen Assoziationen verbunden worden, die „Anonymität“ nicht mehr als ein grundlegendes Freiheitsrecht verstehen, sondern diese Weiterlesen

50000+ Zeichner der Petition für das Verbot von Vorratsdatenspeicherung #vds

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.“

So lautet der Inhalt, den über 50000 Bürgerinnen und Bürger nunmehr mit ihrer digitalen Zeichnung einer Petition unterstützen und bis 6.10.2011 auch noch weiter unterstützen können.

In den vergangenen Tagen war immer wieder zu lesen, dass diese Zahl von 50000 bis heute erreicht sein müsse, denn dann müsse sich der Petitionsausschuss mit der Petition befassen. Hinter dieser Aussage steht etwas richtiges und etwas falsches: Weiterlesen