Schlagwort-Archiv: Überwachung

Nur Ersatz? – Nutzung und Integration (digitaler) Medien im Unterricht (Vortragsskript)

An dieser Stelle veröffentliche ich mein „Skript“ – also das, was früher mal auf Karteikarten stand, wenn man einen Vortrag hielt – zu meinem Vortrag beim „Fachforum “E-Learning in der Lehrerbildung“ an der Justus-Liebig-Universität am 15. Mai 2012 mit dem Titel „Nur Ersatz? – Nutzung und Integration (digitaler) Medien im Unterricht“ Der Vortrag wird aufgezeichnet und steht später dann voraussichtlich auch online zur Verfügung.

Dieses „Skript“ ist erst mal nur eine Materialsammlung. Ich werde sicher nicht auf jeden Punkt ausführlich eingehen (die Zeit ist beschränkt) und wie heißt es so schön: Vor Ort zählt dann das gesprochene Wort ;-)

Gespannt, ob es im Kommentarteil oder per Blogbeitrag mit Pingback zu so etwas wie einer Diskussion kommt.

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Im Übergang: Das Buch in Vergangenheit und Zukunft

In diesem Beitrag gehe ich der Frage nach, warum ich vielleicht doch nicht in zwei Welten lebt, wenn ich Bücher in gedruckter und digitaler Form schätze und nutze. Weiterlesen

Phantomdebatte? – Kommentar zu einer „Wortregelung“ in Sachen „Schultrojaner“

Ich kann es nicht mehr hören: Es handele sich bei der Diskussion um den „Schultrojaner“ um eine Phantomdebatte. So lassen es die Verantwortlichen bei KMK und vds-Bildungsmedien, dem Lobbyverband der Schulbuchverlage, verlauten.

Es gäbe diese Software doch noch gar nicht und solange es sie nicht gäbe, müsse man auch nicht über sie diskutieren, ja, könne man nicht einmal über sie reden.

Fakt ist, dass die Entwicklung einer solchen Software im Vertrag zwischen den Schulbuchverlagen und der Kultusministerkonferenz vereinbart wurde. Diese Vereinbarung ist kein Phantom, sondern Teil eines geltenden Vertrages.

Die Diskussion dreht sich um diese Vereinbarung. Zu behaupten, man diskutiere über etwas, das es gar nicht gäbe, ist ein Fehlschluss, ein rhetorischer Kniff, um die Diskutanten zu diskreditieren, denn es spräche ja nun wirklich nicht für einen angemessenen Gebrauch der Vernunft, diskutierte man über etwas, das rein fiktiv ist.

Die Diskussion dreht sich um Grundsätzliches. Diesen Grundsatzfragen versucht aus dem Weg zu gehen, wer sich der Diskussion mit dem Argument verweigert, es handele sich beim Diskussionsgegenstand doch nur um ein Phantom.

Was aber geschieht, wenn man die Geister nicht mehr los wird, die man rief, steht in „Der Zauberlehrling“ geschrieben, jenem Gedicht Goethes, das zeigt, was passiert, wenn man mithilfe einer sprachlichen Formel (analog zum Vertrag zwischen Schulbuchverlagen und KMK) einen Geist freilässt, den man gar nicht will.

Es geht um grundsätzlichere Frage, als um die Frage, ob es die Software schon gibt oder nicht.

Im Zentrum steht die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, bei der es sich immerhin um ein Grundrecht handelt.

Es geht um die Frage, ob ein Zusammenschluss privater Unternehmen und Verwertungsgesellschaften eine Software programmieren (lassen) darf, die dann von staatlichen Schulträgern zum verdachtsunabhängigen, stichprobenartigen Scannen der Rechner genutzt werden soll, die von Lehrern und Lehrerinnen im Rahmen des öffentlich zugänglichen Netzes in Schulen genutzt werden.

Es geht um die Einstellung und das (Grund)Rechtsverständnis, das im vorhandenen Vertrag – nein, der ist kein Phantom, der ist geschlossen, unterschrieben, gültig, vorhanden, nachlesbar und somit alles andere also als ein Phantom – zum Ausdruck kommt.

Dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme stehen im Vertrag die Interessen der Schulbuchverlage gegenüber, wobei Grundrechte höher stehen als diese Interessen, die im begründeten Verdachtsfall sowieso eingefordert werden können.

Ich kann es nicht mehr hören, wenn die Vertragspartner behaupten, es handele sich bei der Diskussion um den Schultrojaner um eine Phantomdebatte.

Wer das behauptet, der will ablenken oder muss sich die Frage stellen lassen, ob Grundrechte – und um diese dreht sich die Debatte eigentlich! – ein Phantom sind oder ein Gut, das nicht mal so eben nebenbei durch Einzelinteressen in Frage gestellt werden darf.

Betreff: „#Schultrojaner“ || Liebe Schulbuchverlage!

Liebe Schulbuchverlage,

während der Staat nach wie vor die Idee verfolgt, Privatunternehmen mit der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationverbindungsdaten zu befassen, wählen Sie den umgekehrten Weg.

Sie haben mit den Kultusministern der Länder einen Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) abgeschlossen, in dem Sie die Schulträger beauftragen, für Sie zu kontrollieren, ob das Urheberrecht im Intranet der Schulen eingehalten wird oder nicht.

Zu diesem Zwecke soll eine von Ihnen verfügbar gemachte Software die Rechner im schulischen Intranet durchsuchen.

Wenn ich das richtig sehe, geht das nur, wenn Inhalte des Rechners mit einer Datenbank abgeglichen werden, da die Software ja sonst viel zu groß würde. Es ist also davon auszugehen, dass die Software den Schulrechner nach außen hin zumindest ein Stück weit öffnet. Dabei wird mindestens Weiterlesen

Von der Umwertung von Werten oder: Kritische Anmerkungen zur „PostPrivacy“

Anonymität galt früher gilt als ein grundlegendes Recht des Bürgers in einer Demokratie. Wann ich mich wo aufgehalten habe, wann ich mit wem telefonierte, wem ich wann einen Brief schrieb etc., ging geht weder den Staat noch irgendwelche Firmen etwas an.

Für den Staat gab gibt es eine Ausnahme: Wenn der berechtigte Verdacht bestand besteht, dass ein Bürger schwere kriminelle Handlungen plant oder durchführt, konnten kann das Brief- und das Telefongeheimnis von einem Richter ohne Wissen der betroffenen Person eingeschränkt werden. – Diese Möglichkeiten gibt es heute auch noch, aber die Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden scheinen mit den Möglichkeiten zur Überwachung zu steigen.

Grundsätzlich aber gilt galt einmal: Der Bürger kann sich unbeobachtet bewegen, unbeobachtet telefonieren, unbeobachtet Briefe schreiben und unbeobachtet seine Schreibmaschine benutzen.

Kurioserweise ist der Begriff „Anonymität“ in den vergangenen Jahren mehr und mehr mit negativen Assoziationen verbunden worden, die „Anonymität“ nicht mehr als ein grundlegendes Freiheitsrecht verstehen, sondern diese Weiterlesen

Wenn Prävention Freiheit zerstört: Juli Zehs „Corpus Delicti. Ein Prozess“

Rezensenten scheinen sich, glaube ich den Zusammenfassungen auf perlentaucher.de (und ich sehe keinen Grund, warum ich das nicht tun sollte), bei Juli Zehs „Corpus Delicti. Ein Prozess“1 nicht einig zu sein. Ich finde das gut, denn „Corpus Delicti“ ist einer der politischsten Texte, die ich in den letzten Jahren gelesen habe und zwingt den Leser geradezu zu Assotiationen mit gegenwärtigen Entwicklungen. Der Roman verlangt eine eigene Positionierung, was möglicherweise auch die unterschiedlichen Besprechungen des Buches erklärt.  Zunächst als Theaterstück erschienen, liegt „Corpus Delicti” nun als Roman vor, dem das szenenhafte eines Theaterstücks aber nach wie vor geblieben ist.

„Es geht […] um die Tatsache, dass die Datenspur eines Menschen Millionen von Einzelinformationen enthält, aus denen sich jedes beliebiges Mosaik zusammensetzen lässt.” (S. 226)

Mia Holl lebt im fiktiven Deutschland des Jahres 2057, das zu einem in Fragen der Gesundheit konsequenten Präventivstaat geworden ist.

Im Oberarm implantierte Chips Weiterlesen

  1. Juli Zeh, Corpus Delicti. Ein Prozess, Frankfurt am Main (Schöffling) 2009. 264 Seiten – 19,90 € []