Phantomdebatte? – Kommentar zu einer „Wortregelung“ in Sachen „Schultrojaner“

Ich kann es nicht mehr hören: Es handele sich bei der Diskussion um den „Schultrojaner“ um eine Phantomdebatte. So lassen es die Verantwortlichen bei KMK und vds-Bildungsmedien, dem Lobbyverband der Schulbuchverlage, verlauten.

Es gäbe diese Software doch noch gar nicht und solange es sie nicht gäbe, müsse man auch nicht über sie diskutieren, ja, könne man nicht einmal über sie reden.

Fakt ist, dass die Entwicklung einer solchen Software im Vertrag zwischen den Schulbuchverlagen und der Kultusministerkonferenz vereinbart wurde. Diese Vereinbarung ist kein Phantom, sondern Teil eines geltenden Vertrages.

Die Diskussion dreht sich um diese Vereinbarung. Zu behaupten, man diskutiere über etwas, das es gar nicht gäbe, ist ein Fehlschluss, ein rhetorischer Kniff, um die Diskutanten zu diskreditieren, denn es spräche ja nun wirklich nicht für einen angemessenen Gebrauch der Vernunft, diskutierte man über etwas, das rein fiktiv ist.

Die Diskussion dreht sich um Grundsätzliches. Diesen Grundsatzfragen versucht aus dem Weg zu gehen, wer sich der Diskussion mit dem Argument verweigert, es handele sich beim Diskussionsgegenstand doch nur um ein Phantom.

Was aber geschieht, wenn man die Geister nicht mehr los wird, die man rief, steht in „Der Zauberlehrling“ geschrieben, jenem Gedicht Goethes, das zeigt, was passiert, wenn man mithilfe einer sprachlichen Formel (analog zum Vertrag zwischen Schulbuchverlagen und KMK) einen Geist freilässt, den man gar nicht will.

Es geht um grundsätzlichere Frage, als um die Frage, ob es die Software schon gibt oder nicht.

Im Zentrum steht die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, bei der es sich immerhin um ein Grundrecht handelt.

Es geht um die Frage, ob ein Zusammenschluss privater Unternehmen und Verwertungsgesellschaften eine Software programmieren (lassen) darf, die dann von staatlichen Schulträgern zum verdachtsunabhängigen, stichprobenartigen Scannen der Rechner genutzt werden soll, die von Lehrern und Lehrerinnen im Rahmen des öffentlich zugänglichen Netzes in Schulen genutzt werden.

Es geht um die Einstellung und das (Grund)Rechtsverständnis, das im vorhandenen Vertrag – nein, der ist kein Phantom, der ist geschlossen, unterschrieben, gültig, vorhanden, nachlesbar und somit alles andere also als ein Phantom – zum Ausdruck kommt.

Dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme stehen im Vertrag die Interessen der Schulbuchverlage gegenüber, wobei Grundrechte höher stehen als diese Interessen, die im begründeten Verdachtsfall sowieso eingefordert werden können.

Ich kann es nicht mehr hören, wenn die Vertragspartner behaupten, es handele sich bei der Diskussion um den Schultrojaner um eine Phantomdebatte.

Wer das behauptet, der will ablenken oder muss sich die Frage stellen lassen, ob Grundrechte – und um diese dreht sich die Debatte eigentlich! – ein Phantom sind oder ein Gut, das nicht mal so eben nebenbei durch Einzelinteressen in Frage gestellt werden darf.

Wenn Prävention Freiheit zerstört: Juli Zehs „Corpus Delicti. Ein Prozess“

Rezensenten scheinen sich, glaube ich den Zusammenfassungen auf perlentaucher.de (und ich sehe keinen Grund, warum ich das nicht tun sollte), bei Juli Zehs „Corpus Delicti. Ein Prozess“1 nicht einig zu sein. Ich finde das gut, denn „Corpus Delicti“ ist einer der politischsten Texte, die ich in den letzten Jahren gelesen habe und zwingt den Leser geradezu zu Assotiationen mit gegenwärtigen Entwicklungen. Der Roman verlangt eine eigene Positionierung, was möglicherweise auch die unterschiedlichen Besprechungen des Buches erklärt.  Zunächst als Theaterstück erschienen, liegt „Corpus Delicti” nun als Roman vor, dem das szenenhafte eines Theaterstücks aber nach wie vor geblieben ist.

„Es geht […] um die Tatsache, dass die Datenspur eines Menschen Millionen von Einzelinformationen enthält, aus denen sich jedes beliebiges Mosaik zusammensetzen lässt.” (S. 226)

Mia Holl lebt im fiktiven Deutschland des Jahres 2057, das zu einem in Fragen der Gesundheit konsequenten Präventivstaat geworden ist.

Im Oberarm implantierte Chips Continue reading

  1. Juli Zeh, Corpus Delicti. Ein Prozess, Frankfurt am Main (Schöffling) 2009. 264 Seiten – 19,90 € []

Alle Tage (Ingeborg Bachmann)

Ingeborg Bachmanns Gedicht »Alle Tage« hat das Zeug zum Klassiker. Sprachlich und formal einfach gebaut, inhaltlich dafür um so gehaltvoller, lesbar und immer wieder neu verstehbar in den unterschiedlichsten Zeiten. Machen wir das Übliche also kurz:

1953 erschien das Gedicht in Bachmanns Gedichtband »Gestundete« Zeit, der sie als Autorin bekannt machte. Der zweite Weltkrieg war gerade vorbei, der Kalte Krieg in vollem Gange. Es lag also nahe, über die Alltäglichkeit des Krieges auch in der Poesie nachzudenken.

Wenn nun also jemand kommt und sagt, man müsse ein solches Gedicht vor dem zeitgeschichtlichen Hintergrund verstehen, hat er zwar Recht, doch gleichzeitig erklärt er das Gedicht, wahrscheinlich ohne es zu wollen, für tot: Ja, ich kann ein Gedicht vor dem zeithistorischen Hintergrund verstehen (oder vor dem Hintergrund der Biographie einer Autorin), aber wenn ich ein Gedicht verstehe – für mich ist es dann kein Gedicht mehr.

Klar: Ich habe Formanalysen gelernt, kann mit einigen rhetorischen Begriffen was anfangen und bin auch nach wie vor davon überzeugt, dass ein historischer oder ein auf die Biographie von Autoren und Autorinnen hin ausgerichteter Zugang zu einem Gedicht sehr hilfreich sind, wenn ich mit einem Gedicht ins Gespräch kommen will, aber bestünde der Reiz von Gedichten nur daraus, wären sie nicht mehr als nette kulturhistorische Dokumente. Diese Zugangsweisen helfen, ein Gedicht im Kontext seiner Entstehung zu verstehen. Aber ein Gedicht beginnt für mich erst da zu leben, wo ich selbst mit ihm in ein Gespräch eintrete und es nicht für das literaturhistorische Seminar oder den Unterricht analysiere. Dort, wo ein Gedicht meine Gedanken zum rotieren bringt, mich ein Sog erfasst, der mir immer neue Gedanken und Ideen bringt und mich auch mit meinen Gefühlen in ein Gedicht hinein zieht – dort lebt für mich ein Gedicht. Continue reading

2008 – Big Brother is still watching you

Mal ehrlich — was eigentlich hat man vor Augen, wenn die Rede auf George Orwells Roman »1984« kommt? Bei mir war es der Satz »Big Brother is watching you«, zu Deutsch: »Der Große Bruder sieht Dich«. So wird es zumindest in der Übersetzung von Michael Walter formuliert. Aber das Englische »to watch« meint mehr: aufpassen, bewachen, überwachen, zusehen, beobachten.

Dachte ich an den zum Schlagwort gewordenen Titel, so dachte ich an den Überwachungsstaat, Kameras überall, Kontrolle total. Ganz falsch ist das nicht. Das alles gibt es in der Welt, die Orwell vor den Lesern aufbaut – und auch in Deutschland wurden in den vergangenen Jahren immer neue Formen der Überwachung eingeführt. Aber ginge es nur um dieses eine Thema, wäre das Buch wahrscheinlich kein solcher Klassiker geworden. Continue reading