50000+ Zeichner der Petition für das Verbot von Vorratsdatenspeicherung #vds

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist. Darüber hinaus möge er die Bundesregierung auffordern, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.“

So lautet der Inhalt, den über 50000 Bürgerinnen und Bürger nunmehr mit ihrer digitalen Zeichnung einer Petition unterstützen und bis 6.10.2011 auch noch weiter unterstützen können.

In den vergangenen Tagen war immer wieder zu lesen, dass diese Zahl von 50000 bis heute erreicht sein müsse, denn dann müsse sich der Petitionsausschuss mit der Petition befassen. Hinter dieser Aussage steht etwas richtiges und etwas falsches:

Der Petitionsausschuss erläutert hier, was es mit der Zahl 50000 bis drei Wochen nach Veröffentlichung der Petition auf sich hat. Dort heißt es zum Quorum:

Die „Zahl von 50.000 Unterstützern, hat der Petitionsausschuss im Jahre 2005 zusätzlich zu dem damals begonnenen Modellversuch öffentliche (besser: veröffentlichte) Petitionen in seine Verfahrensregeln eingefügt und sich verpflichtet Petitionen, die bei Einreichung bzw. innerhalb von drei Wochen ab Einreichung von mehr als 50.000 Menschen unterstützt werden, in einer öffentlichen Sitzung mit dem Petenten zu erörtern, es sei denn, dass der Ausschuss mit einer 2/3-Mehrheit etwas anderes beschließt.“
In der Regel kann man wohl davon ausgehen, dass der Petitionsausschuss seiner Selbstverpflichtung folgt, denn 50000+ Bürger und Bürgerinnen ihr Engagement „um die Ohren zu schlagen“ und nicht öffentlich zum Thema der Petition zu tagen, würde nur den Eindruck verstärken, dass „die Politiker“ sowieso keine Ahnung von der Stimmung im Volk haben – und sich für diese auch nicht interessieren.
Eine Petition ist ein Ersuchen, eine Art Bittschrift. Die Beschäftigung mit dem Thema einer Petition im Petitionsausschuss kann höchstens zu Empfehlungen führen, bei Vorschlägen zu Gesetzen, wie in dem Fall dieser Petition, liegt die Entscheidungsmacht beim Parlament.
Konkret wird in der Petition ein Verbot der verdachtlosen Vorratsdatenspeicherung verlangt. Die Bundesregierung zieht sich argumentativ darauf zurück, dass sie eine EU-Verordnung umzusetzen habe. Deshalb wird in der Petition auch eine klare Positionierung gegenüber dieser Richtlinie gefordert.
Über 50000 Bürgerinnen und Bürger haben diese Petition innerhalb von drei Wochen unterzeichnet. Der Petitionsausschuss wird sich mit diesem Ersuchen aller Voraussicht nach in öffentlicher Sitzung befassen. – Die Politik wird gleichzeitig weiter in Richtung dessen arbeiten, was Sascha Lobo die „vorauseilende Volksüberwachung“ nennt.
Die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung sind weitreichend, denn es handelt sich dabei um 
„eine automatisierte Kommunikationsüberwachung aller Bürger, zu jeder Zeit, ohne Anlass, ohne jede richterliche Verfügung. In der Tat gab es eine solche ständige Großüberwachung in der Bundesrepublik noch nie.“ (Der Spiegel)
Eine solche Kommunikationsüberwachung ist nichts, was eine lebendige, freiheitliche Demokratie auszeichnet. Eine solche „automatisierte Kommunikationsüberwachung aller Bürger“ ist das Zeichen einer ängstlichen Demokratie, die dabei ist, ihre Freiheit aus lauter Angst aufzugeben und auf Prävention zu setzen. 
Wir sind auf dem Weg vom Rechtsstaat in den Präventionstaat, auf dem Weg. Der Präventionsstaat aber wäre das Ergebnis einer Politik, die sich Freiheit nicht traut, die der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger misstraut. Und entsprechend misstrauen die Bürger und Bürgerinnen der Politik, was die Zahlen der Nicht- oder Protestwähler an den Rändern erhöht. 
Wir müssen „mehr Demokratie wagen“ (Willy Brandt). Wir müssen uns empören (Stéphane Hessel).
Wenn ich in meinem Freundeskreis zu hören bekomme, dass die Zeichnung einer solchen Petition eh nichts bringe, da die Politik durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur ersten Fassung des Vorratsdatenspeicherungs-Gesetzes ja genügend Spielraum zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bekommen habe und diesen garantiert auch nutzen werde. 
Das Misstrauen gegenüber der Politik ist an vielen Stellen groß. Doch nach wie vor ist der Souverän der Bundesrepublik Deutschland nicht die Gruppe der Politiker sondern das ganze Volk. Entsprechend ist Einfluss möglich, auch wenn es manchmal schwer scheint. 
Ich bin beeindruckt, dass über 50000 Menschen in drei Wochen zeigten, dass das Thema Vorratsdatenspeicherung nach wie vor Thema in der Bevölkerung ist. Dass eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern sich gegen etwas ausspricht, was mit einem politischen Schlagwort auch schon „Stasi 2.0“ genannt wurde, lässt hoffen, dass sich früher oder später die Einsicht durchsetzt, dass ein Übermaß an Prävention letztlich Freiheit zerstört und somit eine der Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Frage stellen würde.