Warum ich so wenige EBooks kaufe, obwohl ich Bücher sehr mag und EBooks gern kaufen würde

Ich mag Bücher.

Kaum ein anderes Medium hat mich in meinem Leben so angeregt, wie dies Bücher getan haben. Deshalb ist es kein Zufall, dass ich im Laufe der Jahre viele Bücher angeschafft habe. Irgendwas zwischen 40 und 50 Regalmetern an Büchern steht in meiner Wohnung.

Mit diesen Büchern kann ich sehr viel machen. Ich kann diese Bücher lesen, ich kann Anstreichungen und Anmerkungen in ihnen hinterlassen, ich kann sie verleihen und sogar verschenken; ich darf diese Bücher selbstverständlich nicht als digitale Kopie ins Internet stellen. Das ist ganz klar, das ist Gesetz. Kurz: Privat darf ich eine ganze Menge mit Büchern machen und wenn ich über die Grenzen des Gesetzes hinausgehe, dann hat das rechtliche Konsequenzen.

Nun gibt es seit einigen Jahren EBooks. Doch nach wie vor – obwohl ich viele Bücher kaufe und deren digitale Form angesichts des für deren analoge Form notwendigen Platzes eine echte Erleichterung für mich darstellen könnte – schaffe ich kaum digital vorliegende Bücher an. Nach wie vor beschränke ich mich weitgehend auf digital vorliegende Werke die gemeinfrei sind, deren Copyright also abgelaufen ist, die in den allgemein verfügbaren Schatz an Kulturgütern übergegangen sind.

Sehr gerne würde ich auch aktuelle Bücher viel häufiger als E-Book kaufen. Hier stoße ich aber auf ein Problem, das mich vom Kauf abhält und das mir zum ersten Mal begegnet ist, als unterschiedliche Tageszeitungen als Applikationen für digitale Endgeräte erschienen sind. – Diese Programme habe ich mir heruntergeladen, installiert, das kostenlose Probeexemplar angeschaut – und dann wieder gelöscht.

Die ersten Programme, die Tageszeitungen herausgegeben hatten, um Leser und Leserinnen auf digitalen Endgeräten zu erreichen, verboten dem Lesenden so ziemlich alles, was er bislang mit einer Zeitung tun konnte, außer natürlich das Lesen der Zeitung selbst.

So war es (und ist es in vielen Fällen nach wie vor) beispielsweise unmöglich, einzelne Artikel für den Privatgebrauch zu archivieren. Aus einer Zeitung auf Papier kann ich – ohne irgend ein Recht zu verletzen – Artikel ausschneiden und in einem Ordner sammeln. Ja, Lehrerinnen und Lehrern ist es sogar erlaubt, einzelne Artikel für Unterrichtszwecke zu nutzen, was in den Applikationen der Tageszeitungen zunächst nicht vorgesehen war und in vielen meiner Wahrnehmung nach nach wie vor immer noch nicht ist.

Es gibt mittlerweile aber auch andere Umgangsformen mit Leserinnen und Lesern von Zeitungen. Es gibt mittlerweile Anbieter, die erlauben zum Beispiel, den Versand eines Artikels per E-Mail. Außerdem erlauben diese Anbieter das Text aus den Artikeln kopiert werden kann. Eine deutsche Wochenzeitung erlaubt es sogar die jeweilige Ausgabe in ein PDF-Format zu verwandeln, das dann archiviert werden kann. Und in diesen Fällen kann ich mir einen Artikel sogar ausdrucken! – Beschämend für die Zeitungsverlage, wenn diese Möglichkeit als nur in ein paar digitalen Ausgaben vorhanden überhaupt genannt werden muss.

Es sind genau diese Zeitungen – zum Glück handelt es sich um welche, die zu meiner persönlichen Zeitungsleserlandschaft gehören –, die ich heute mit dem iPad kaufe und mehr oder weniger regelmäßig lese. Insgesamt fällt mir auf, dass ich sogar häufiger als früher ein Exemplar dieser Zeitungen kaufen, denn hatte ich früher den Eindruck, ich würde an einem langen Arbeitstag sowieso nicht zum Lesen kommen, dann kaufte ich mir keine Zeitung. Heute ist es so, dass ich mir dann, wenn der Tag doch weniger anstrengend zu werden scheint, als sich das gedacht hatte, die Zeitung über mein digitales Endgerät doch noch anschaffen.

Die Zeitungen, die mir als Leser offensichtlich misstrauisch begegnen, die meinen, jeder Leser sei ein potentieller Copyrightverletzer, selbst dann, wenn er sich nur wünscht, einen Artikel vielleicht zumindest mal ausgedruckt archivieren zu können, machen mit mir entsprechend keinen Umsatz mehr.

Ähnliches gilt für EBooks. Die meisten heute auf dem Markt befindlichen elektronischen Bücher sind mit einer Technik des digitalen Rechtemanagements ausgestattet. Das bedeutet, dass in einigen Fällen die Möglichkeit des Lesens dieser Bücher auf einzelne Geräte einzelner Anbieter beschränkt ist.

EBooks, die mit dem digitalen Rechtemanagement der Firma Adobe ausgestattet sind, können zwar auf unterschiedlichen Geräten gelesen werden, nehmen mir als Leser aber dennoch viele der Möglichkeiten im Umgang mit einem Buch, die ich bislang gewohnt bin. – Nein, es ist natürlich nicht möglich, sich gegebenenfalls selbst eine analoge Privat-Kopie des Buches auszudrucken. Wo kämen wir denn da hin… 😉

Das Problem mit dem Verleihen der Bücher scheint sich mittlerweile als lösbar zu erweisen. Auch der Export von Notizen, die von mir selbst beim Lesen angefertigt wurden, scheint nicht mehr das große Problem zu sein.

Das digitale Rechtemanagement aber verhindert, dass ich überhaupt ein Buch kaufen kann. Ich erwerbe für in der Regel nahezu ähnliche Preise, wie sie für das analoge Buch verlangt werden, nur noch eine Lese-Lizenz.

Sollte irgendwann das verwendete digitale Rechtemanagement nicht mehr unterstützt werden oder sollte ein Anbieter dieser EBooks zu dem Schluss kommen, dass ein Buch gelöscht werden müsse, dann ist es nicht mehr weit zum Totalverlust der einmal erworbenen Lese-Lizenz.

Ich merke, dass ich kaum EBooks kaufe, weil völlig ungeklärt ist, wie es mit dem Recht des nicht unangemessen eingeschränkten privaten Umgangs mit diesen EBooks aussieht.

Ich denke hier nicht an Formen des Umgangs mit diesen EBooks, die außerhalb des schon heute für Bücher geltenden rechtlichen Rahmens liegen, auch wenn dieser sich auf analoge Druckerzeugnisse beziehende rechtliche Rahmen an die Realitäten digitaler Bereitstellung solcher Werke dringend angepasst werden müsste.

Aktuell gibt es eine intensive, netzpolitisch orientierte Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Frage, wie mit Leistungen kreativer Menschen im digitalen Kontext so umgegangen werden kann, dass die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen auf einem weitgehenden gesellschaftlichen Konsens beruhen. – Es spricht momentan viel dafür, dass bis zu einem solchen Konsens eine Art „Kulturkampf“ im Kontext der Übergangsgesellschaft vom Analogen zum Digitalen längst in vollem Gange ist.

Ja, ich würde EBooks kaufen, wenn sichergestellt wäre, dass sie in einem Format vorliegen, welches mir deren dauerhafte, im privaten Bereich nicht technisch bevormundete Nutzung sichert.

Wie sichergestellt werden kann, dass ich, als zahlender, Künstler gerne unterstützender Mensch, diese Möglichkeit bekomme und gleichzeitig überprüfbar (falls man es nicht mit Vertrauen probieren will) bleibt, ob über den Rahmen des privaten Gebrauchs hinaus der Text verbreitet wird, wäre genau die Form von Innovation, die ich von entsprechenden Rechteverwertern erwarte.

Doch stattdessen entsteht bei mir mehr und mehr der Eindruck, dass die Verlage so weit weg von der digitalen Realität sind, dass eine solche Innovation außerhalb ihres Know-hows liegt.

Der Umgang der Zeitungsverlage mit mir als Leser hat mir gezeigt, unter welchen Umständen ich gerne bereit bin, für die digitalen Ausgaben der Zeitungen dieser Verlage zu bezahlen.

Buchverlage hingegen – genau genommen die gesamte deutsche Buchbranche – lassen bislang nicht erkennen, dass sie einmal bereit sein könnten, den Leserinnen und Lesern von EBooks die gleichen Möglichkeiten des privaten Umgangs mit den einmal gekauften Werken zu ermöglichen, wie diese es aus der analogen Welt des Buches kennen und seit Jahrhunderten gewohnt sind.