Schlagwort: Urheberrechtsverletzung

Betreff: „#Schultrojaner“ || Liebe Schulbuchverlage!

Liebe Schulbuchverlage, während der Staat nach wie vor die Idee verfolgt, Privatunternehmen mit der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationverbindungsdaten zu befassen, wählen Sie den umgekehrten Weg. Sie haben mit den Kultusministern der Länder einen Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) abgeschlossen, in dem Sie die Schulträger beauftragen, für Sie zu kontrollieren, ob das Urheberrecht im Intranet der Schulen eingehalten wird oder nicht. Zu diesem Zwecke soll eine von Ihnen verfügbar gemachte Software die Rechner im schulischen Intranet durchsuchen. Wenn ich das richtig sehe, geht das nur, wenn Inhalte des Rechners mit einer Datenbank abgeglichen werden, da die

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