Von der Umwertung von Werten oder: Kritische Anmerkungen zur „PostPrivacy“

Anonymität galt früher gilt als ein grundlegendes Recht des Bürgers in einer Demokratie. Wann ich mich wo aufgehalten habe, wann ich mit wem telefonierte, wem ich wann einen Brief schrieb etc., ging geht weder den Staat noch irgendwelche Firmen etwas an.

Für den Staat gab gibt es eine Ausnahme: Wenn der berechtigte Verdacht bestand besteht, dass ein Bürger schwere kriminelle Handlungen plant oder durchführt, konnten kann das Brief- und das Telefongeheimnis von einem Richter ohne Wissen der betroffenen Person eingeschränkt werden. – Diese Möglichkeiten gibt es heute auch noch, aber die Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden scheinen mit den Möglichkeiten zur Überwachung zu steigen.

Grundsätzlich aber gilt galt einmal: Der Bürger kann sich unbeobachtet bewegen, unbeobachtet telefonieren, unbeobachtet Briefe schreiben und unbeobachtet seine Schreibmaschine benutzen.

Kurioserweise ist der Begriff „Anonymität“ in den vergangenen Jahren mehr und mehr mit negativen Assoziationen verbunden worden, die „Anonymität“ nicht mehr als ein grundlegendes Freiheitsrecht verstehen, sondern diese grundsätzlich mit der Frage rechtswidriger Handlungen verbinden. Früher lautete die Grundannahme, dass der Staat erst genauer hinschauen darf, wenn ein Bürger berechtigten Anlass zur Annahme gibt, er sei in schwere kriminelle Handlungen verwickelt.

Dann kam die Kameraüberwachung durch Polizeibehörden. Und erstmals hörte ich den Satz: „Wer nichts zu verbergen hat, muss die Kameraüberwachung auch nicht fürchten.“ Dann kam die Kameraüberwachung durch Privatunternehmen (Bahn, Öffentlicher Personennahverkehr…). „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.“ – Ein Resultat der Kameraüberachung: Es gibt heute medial verwertbare Videoaufzeichnungen von Verbrechen, die aber trotz Kameraüberwachung verübt wurden.

Bei der Kameraüberwachung des „öffentlichen“ Raums kann man bereits heute vermuten, dass nicht, wie versprochen, die Sicherheit zugenommen hat, sondern dass alleine die Aufklärung von Verbrechen eine neue Möglichkeit bekommen hat. Polizisten vor Ort könnten Verbrechen verhindern, Kameras können diese nur dokumentieren.

Mit dem Aufkommen des Internets wurde die Sache noch komplizierter, weil Kommunikation neue Wege ging.

Vor allem der Brief wurde in vielen Fällen von der E-Mail abgelöst, was um so erstaunlicher ist, weil eine E-Mail in etwa so offen ist, wie eine Postkarte und dem Brief eigentlich nur die verschlüsselte E-Mail äquivalent wäre – und zwar mit einem wirklich privaten Schlüssel verschlüsselte E-Mail. Ich spreche hier weder von E-Post-Briefen noch von DE-Mail, da diese ja gerade nicht sicherstellen, dass alleine der Absender und Empfänger das Dokument lesen können.

Die Implementierung von Verschlüsselungstechnologien in die alltäglich verwendeten Programme hat nach wie vor so gut wie nicht stattgefunden. Selbst verschlüsselter Zugriff auf ein E-Mail-Postfach kostet bei manchen E-Mail-Anbietern extra, obwohl es eigentlich Standard sein müsste.

Da es technisch relativ einfach ist, unverschlüsselte Kommunikation mitzulesen, ist es natürlich naheliegend, dass der Staat auf den Gedanken kommen kann, dass man doch mal sicherheitshalber die Provider verpflichtet, die zentralen Daten der Kommunikation zu speichern, damit man, sollte es zu einem Verbrechen kommen, auf diese Daten zurückgreifen könne, die zumindest sagen, wer wann mit wem kommuniziert hat, wo jemand war, der mit dem Handy telefoniert hat oder auf ihm angerufen wurde und außerdem, wer wann welche Website aufgerufen hat. Dies nennt man „Vorratsdatespeicherung“ oder auch „Mindestdatenspeicherung“.

In nicht digitale Zeiten übertragen hätte dies bedeutet, dass nicht nur gespeichert worden wäre, wann man wen angerufen hat und wie lange, sondern auch noch von wo aus, was in reinen Festnetzzeiten nicht so schwer festzustellen war, und darüber hinaus auch noch, welche Bücher man kauft, in der Bibliothek leiht, weiche Zeitung man liest, welche Zeitschriften man bevorzugt, welche Fernsehsender man schaut etc.

Obwohl das BVerG das erste Gesetzt zur Vorratsdatenspeicherung verworfen hat, ohne dass dies manche Telekomunikationsanbieter scheinbar groß gestört hat, steht nach wie vor eine EU-Richtlinie im Raum, die genau diese will.

Darum geht es hier aber weniger. Hier geht es um den Mentalitätswechsel, der in den vergangenen Jahren vorangetrieben wurde. Denn mittlerweile gibt es Politiker, die fordern, dass man im Internet doch eigentlich immer mit seinem Klarnamen unterwegs sein solle. Die logische Konsequenz ist dann der bei der Geburt dem Menschen eingepflanzte Chip, der dafür sorgt, dass man immer und überall mit Klarnamen unterwegs ist. Betritt man ein Geschäft, wird man von den Angestellten mit Namen begrüßt, weil der auf dem Bildschirm erschienen ist, reist man von A nach B weiß die Polizei immer, wo man ist, vielleicht aber auch der Arbeitgeber etc.

Wir erleben zur Zeit, in kleinen Schritten, einen radikalen (gewollten, systematisch betriebenen?!) Mentalitätswandel, der den Begriff der Privatsphäre mehr und mehr verändert, ja, verdunsten lässt.

Im Hintergrund dieses Wandels werden Bedrohungsszenarien als Begründung genutzt, die mit dem 11. September 2001 einen Höhepunkt erlebten. Aber diese von staatlichen Seiten genutzten Begründungen sind bei diesem radikalen Mentalitätswandel nur in kleines Rädchen im Getriebe. Wesentlich aktiver sind wirtschaftliche Interessen am Abbau der Privatsphäre beteiligt.

Es ist kein Zufall, dass Facebook und Google+ im Idealfall nur Anmeldungen mit Klarnamen haben wollen, was sie übrigens von Twitter unterscheidet.

Es ist kein Zufall, dass ich bei Bestellungen im Internet nicht die Möglichkeit habe, meine Daten bei jeder Bestellung neu einzugeben und meine Daten nach dem Abschluss eines Geschäftes wieder gelöscht werden, sondern dass überall „Profile” erstellt werden, deren Zweck es ist, personalisierte Angebote zu machen, mit denen die Hoffnung verbunden wird, dass man dann mehr kaufe.

Einst gab es solche Profile auch: Im Kopf des Fachhändlers, der seine Kunden kannte und sie deshalb wirklich persönlich beraten konnte! Ich war von ein paar Buchhändlern sehr beeindruckt, die mir immer sagen konnte, welche Bücher aus dem Reigen der Neuerscheinungen mit wohl gefallen könnten. Es gab nur einen Unterscheid: Das war wirklich personalisiert, auch auf der Seite des Anbieters. Und wenn ein Empfehlung mal nicht stimmte, sagte ich das dem Buchhändler.

Man versuche sich einmal bei einem personalisiertem Profil im Kontext eines Internethändlers zu beschweren oder eine Reklamation vorzubringen und man wird merken, dass die Personalisierung einseitig ist und sich dadurch grundlegend von der persönlichen Beratung durch den Fachhändler unterscheidet: Verließ ein Verkäufer ein Geschäft, verließ in der Regel auch das Wissen um den Kunden das Geschäft. Computer hingegen generieren Profile völlig unabhängig vom Personal, das gerade in der Firma arbeitet. Einen persönlichen Ansprechpartner habe ich in der Regel nicht.

Der Fachhändler musste übrigens weder wissen, wie ich heiße, wo ich wohne und wo ich sonst noch einkaufen gehe.

Digitale Vermarktungsstrategien, auch die Strategien zur Platzierung von Werbung, die mehr und mehr möglichst an persönlichen Profilen ausgerichtet sein soll, werden bislang vor allem mithilfe von Personalisierung und Zurückdrängung der Privatsphäre verfolgt. Geld wird mit der Vermarktung solcher Daten verdient.

Irgendwann wird es dann interaktive Plakatwände geben, auf denen immer genau die Werbung auftauchen wird, die optimal an die gerade auf dem Bahnsteig wartenden Zuggäste angepasst ist, weil Mittelwerte aus den Profilen dieser Passanten erstellt werden können.

Irgendwann wird vor jedem Platz im Zug ein Bildschirm platziert sein, auf dem ein personalisiertes Programm für den jeweiligen Fahrgast, inklusive angepasster Werbung, laufen wird.

Irgendwann wird uns in kommerziellen Kontexten immer genau die Welt gezeigt, die auf die individuellen Interessen ausgerichtet ist und somit Kaufimpulse setzen will. Das Fremde, Neue, Unerwartete, das in diesem Leben so anregend ist, wird weniger werden.

Und weil wirtschaftliche Interessen scheinbar so harmlos sind, ist es so schwer, den grundsätzlich mit ihnen verbundenen gesellschaftlichen Wandel in digitalen Zeiten zu sehen oder zu vermitteln, denn personalisierte Angebote sind doch was tolles: Mir wird die Arbeit abgenommen, immer suchen zu müssen, was mir gefällt. Und dass ich bei diesem Suchen Dinge finden könnte, die ich nicht erwartet hätte, die mich ansprechen, obwohl sie meinen Interessen scheinbar zuwiderlaufen, mag ja nett sein, aber so wichtig ist das auch nicht.

All das mag stimmen. Der Preis ist aber, dass das Verständnis von Privatsphäre radikal verändert wird. Ich sage jetzt ganz bewusst nicht „sich verändert“, sondern „verändert wird“, weil hinter den Prozessen, die diese Veränderungen herbei führen, ganz klar erkennbare Interessen stehen. Vielleicht ist das Interesse nicht explizit die Umwertung des Begriffs der Privatsphäre und der Anonymität im alltäglichen Leben, implizit findet diese Umwertung statt.

Die Wege der Profilbildung und des Hineinführens des freien, anonym und unbeobachtet seinen Alltag gestaltenden Bürgers in die selbst verschuldete Bevormundung durch personalisierte Angebote sind vielfältig: Kundenkarten, Profilbildungen bei Kreditkartenunternehmen, zunehmende Einführung personalisierter Registrierungspflichten und am umfassendsten im Kontext so genannter „sozialer Netzwerke“, deren Ziel nicht die Vernetzung ist. Diese ist vielmehr Voraussetzung für das Geschäftsmodell dieser Großkonzerne. Was dem Benutzer solcher Netzwerke auf der Oberfläche als „Nutzen“ angeboten wird, ist die Fassade, die den Rechenprozessen im Hintergrund übergestülpt wird, die den eigentlichen Nutzen der Netzwerke bilden, indem sie Daten nutzbar machen, die früher (in der Regel) anonym blieben: Wer kennt wen, trifft sich mit wem, redet über was, kauft wo was ein, geht wann in welchen Kinofilm, hört welche Musik, kauft welche Bücher, tritt welchen Fanpages bei etc.

Natürlich: Wenn man nichts zu verbergen hat, braucht man all diese Auflösung der Anonymität, der Privatsphäre nicht zu fürchten.

Wenn man kein Problem damit hat, dass man vom Staat unter Generalverdacht gestellt wird, indem möglichst alle Kontaktdaten aller Bundesbürger und -bürgerinnen erstmal gespeichert werden (bei Privatunternehmen, die damit in große Versuchung geführt werden!), dem kann dieses Schwinden der Privatsphäre gleichgültig sein.

Wenn man kein Problem damit hat, dass Profilbildung stattfindet, die personalisierte Angebote mit sich bringt, dabei aber die Privatsphäre immer weiter verdrängt und immer mehr Bereich des Privatlebens der wirtschaftlichen Verwertbarkeit zugänglich macht, man also immer seltener den ökonomischen Interessen um einen herum entgehen kann, der hat mit der Auflösung von Anonymität und Privatsphäre im Internet kein Problem.

Wer kein Problem damit hat, dass Wirtschaft nicht mehr im Dienst der Menschen gedacht, sondern der Mensch nur noch im Dienst der Wirtschaft gesehen wird, indem Computer die Funktionalisierung des Individuums für Interessen anderer vorantreiben, den werden das Schwinden der Privatsphäre und der Anonymität des Individuums im öffentlichen Raum nicht sonderlich viel ausmachen.

Wer aber der Meinung ist, dass das Individuum einen Wert an sich hat; wer der Meinung ist, dass der Mensch einen Anspruch auf Privatsphäre hat, in die nicht ständig der Staat oder Konzerne Einblick haben – ja, selbst dann, wenn man „nichts zu verbergen“ hat –; wer der Meinung ist, dass auch die Nutzung moderner Medien, wie dem Computer und dem Internet, möglich sein sollte, ohne dass ständig jemand speichert, was wir gerade tun, der dürfte ein Problem mit dem Schwinden der Privatsphäre und der Umwertung des Begriffs der „Anonymität“ zu einem vorwiegend negativ verstandenen Begriff haben.