Phantomdebatte? – Kommentar zu einer „Wortregelung“ in Sachen „Schultrojaner“

Ich kann es nicht mehr hören: Es handele sich bei der Diskussion um den „Schultrojaner“ um eine Phantomdebatte. So lassen es die Verantwortlichen bei KMK und vds-Bildungsmedien, dem Lobbyverband der Schulbuchverlage, verlauten.

Es gäbe diese Software doch noch gar nicht und solange es sie nicht gäbe, müsse man auch nicht über sie diskutieren, ja, könne man nicht einmal über sie reden.

Fakt ist, dass die Entwicklung einer solchen Software im Vertrag zwischen den Schulbuchverlagen und der Kultusministerkonferenz vereinbart wurde. Diese Vereinbarung ist kein Phantom, sondern Teil eines geltenden Vertrages.

Die Diskussion dreht sich um diese Vereinbarung. Zu behaupten, man diskutiere über etwas, das es gar nicht gäbe, ist ein Fehlschluss, ein rhetorischer Kniff, um die Diskutanten zu diskreditieren, denn es spräche ja nun wirklich nicht für einen angemessenen Gebrauch der Vernunft, diskutierte man über etwas, das rein fiktiv ist.

Die Diskussion dreht sich um Grundsätzliches. Diesen Grundsatzfragen versucht aus dem Weg zu gehen, wer sich der Diskussion mit dem Argument verweigert, es handele sich beim Diskussionsgegenstand doch nur um ein Phantom.

Was aber geschieht, wenn man die Geister nicht mehr los wird, die man rief, steht in „Der Zauberlehrling“ geschrieben, jenem Gedicht Goethes, das zeigt, was passiert, wenn man mithilfe einer sprachlichen Formel (analog zum Vertrag zwischen Schulbuchverlagen und KMK) einen Geist freilässt, den man gar nicht will.

Es geht um grundsätzlichere Frage, als um die Frage, ob es die Software schon gibt oder nicht.

Im Zentrum steht die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, bei der es sich immerhin um ein Grundrecht handelt.

Es geht um die Frage, ob ein Zusammenschluss privater Unternehmen und Verwertungsgesellschaften eine Software programmieren (lassen) darf, die dann von staatlichen Schulträgern zum verdachtsunabhängigen, stichprobenartigen Scannen der Rechner genutzt werden soll, die von Lehrern und Lehrerinnen im Rahmen des öffentlich zugänglichen Netzes in Schulen genutzt werden.

Es geht um die Einstellung und das (Grund)Rechtsverständnis, das im vorhandenen Vertrag – nein, der ist kein Phantom, der ist geschlossen, unterschrieben, gültig, vorhanden, nachlesbar und somit alles andere also als ein Phantom – zum Ausdruck kommt.

Dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme stehen im Vertrag die Interessen der Schulbuchverlage gegenüber, wobei Grundrechte höher stehen als diese Interessen, die im begründeten Verdachtsfall sowieso eingefordert werden können.

Ich kann es nicht mehr hören, wenn die Vertragspartner behaupten, es handele sich bei der Diskussion um den Schultrojaner um eine Phantomdebatte.

Wer das behauptet, der will ablenken oder muss sich die Frage stellen lassen, ob Grundrechte – und um diese dreht sich die Debatte eigentlich! – ein Phantom sind oder ein Gut, das nicht mal so eben nebenbei durch Einzelinteressen in Frage gestellt werden darf.