Von den Gegebenheiten zum Traum 1: Der das © achtende Lehrer. (K)ein Beitrag zum #Schultrojaner
Begleiten wir heute einen das Copyright achtenden Lehrer ein wenig durch seinen Alltag.
Aber Vorsicht!
Sie werden dabei ungeahnten Problemen begegnen, die Sie, wenn Sie über großes Einfühlungsvermögen verfügen, gemeinsam mit dem Lehrer in das Reich des Wahnsinns treiben können.
Sagen Sie nicht, ich hätte Sie nicht gewarnt!
Bildungsmedien – sprich: Schulbücher – traditioneller Art haben sich als sensible Form des Mediums für den Unterricht heraus gestellt. So sensibel, dass den Lehrern der kreative Umgang mit ihnen fast nicht möglich ist, denn traditionelle Schulbücher unterliegen dem Copyright.
Der hier angenommene Lehrer mag das Copyright eigentlich sehr und achtet es nach bestem Wissen und Gewissen. Aber traditionelle Bildungsmedien sind mittlerweile in ein Alter gekommen, in dem sie mit Samthandschuhen angefasst werden müssen, in dem man nicht mehr viel mit ihnen machen darf, wenn man legal mit ihnen umgehen will. – Unser Lehrer hier will legal mit ihnen umgehen. Und er will Bildungsmedien bearbeiten dürfen. Er will jeden Schüler und jede Schülerin angemessen fördern. Und das geht mit Büchern, die die Klasse und das Kind nicht kennen, nur schwer.
Der Lehrer hingegen kennt die Klasse. Der Lehrer kennt die Kinder in denen von ihm unterrichteten Klassen zumindest so gut, dass er weiß, was einem Kind beim Lernen helfen kann und was nicht. Nun gibt es im Schulbuch z. B. Material, das für das eine Kind gut geeignet ist, ein anderes jedoch über- oder unterfordern würde.
Gut, denkt sich der Lehrer, das Problem lässt sich lösen. Ich hatte doch das richtige Material für das andere Kind in dem anderen Schulbuch gefunden. Das sind zwei Seiten, die darf ich kopieren, denn das Schulbuch ist ja dicker als 20 Seiten, zwei Seiten sind also weniger als 12%.
Aber, denkt unser Lehrer, vielleicht will ein drittes Kind beide Aufgaben machen, es gibt doch nicht nur diese zwei.
Also macht dieser Lehrer aus zwei Büchern von je zwei Seiten Kopien und bastelt daraus ein Arbeitsblatt, mit dem er meint, die Bedürfnisse der Kinder in dieser einen Klasse abdecken zu können. – Der Lehrer weiß zwar, dass er aus Büchern in beschränktem Maß kopieren darf. Er ist aber ein Fan des Copyrights, er achtet die geistigen Leistungen Dritter und wird unsicher: „Darf ich denn Material neu zusammenfügen und es dann kopieren, solange es im Rahmen der Vorgaben bleibt, die ich hier finde?
Unser angenommener Lehrer stellt mit Schrecken fest, dass er auf der Website und in der zu Beginn des Jahres 2011 verteilten Broschüre, die vom Sekretariat der Kultusministerkonferenz und dem VdS Bildungsmedien e. V. herausgegeben wurde, keine Antwort auf diese ganz spezielle Frage entdeckt.
Er geht davon aus, dass er Materialien aus zwei Büchern zu einem Arbeitsblatt verarbeiten darf, wenn er die Quellen darauf notiert, und beginnt mit Schere und Papier zu basteln. Das ungute Gefühl bleibt. Er weiß nicht, ob er das darf, was er da tut. Diese Unsicherheit macht den Lehrer unruhig und müde und er schneidet daneben, sodass von dem einen Text Teile fehlen.
„Ach Mann“, denkt der Lehrer, „der Kopierer ist doch mit dem Computer verbunden, ich scanne das jetzt ein, füge die Texte dann zusammen und drucke sie aus.“ – Und jetzt hat dieser Lehrer potentiell ein echtes Problem. Das darf er nämlich nicht. Das verbietet das
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im Paragraphen 53. Dieser Paragraph ist zwar nur schwer zu lesen, das hat unser Lehrer dann aber doch verstanden.
Er macht es trotzdem, denn die Schule hat das Budget für neue Bücher aufgebraucht, die Eltern haben auch schon zusätzliche Schullektüren gekauft und er will den Kindern das optimale Material auch optisch schön verfügbar machen, schöner als es ihm per Hand in der Regel gelingt.
Ach, wäre es schön, wenn es gutes Material gäbe, das ohne mentalen Stress so bearbeitet werden darf und kann, dass möglichst alle Kinder in der Klasse ein Lernangebot bekommen. „Das ist zwar Arbeit, aber ehrlich“, so flüstert er mir erschöpft ins Ohr, „der Stress besteht darin, dass ich ständig das Gefühl habe, in den Augen der Schulbuchverlage was falsch zu machen und damit zu derem finanziellen Untergang beizutragen. Was soll ich denn dann machen? Ich kann mit meinem Stundendeputat vielleicht für ein Drittel der Stunden pro Woche in angemessener Zeit eigene Materialien erstellen, für die anderen Klassen hätte ich, wenn mein Kopierverhalten zur Pleite der Schulbuchverlage führte, dann nur noch solange Material, wie es die alten Schulbücher noch tun.“
Erschrocken über sein Tun, zuckt er zusammen, ein tiefes Schuldgefühl wabert durch ihn hindurch: „Das aber will ich nicht!“, ruft er, löscht die Dateien, schaltet den Kopierer aus und nimmt nun eben dieses eine Schulbuch für seinen Unterricht, das an der Schule für die Jahrgangsstufe vorhanden ist und das die Schüler nun ausgeteilt bekommen. Er stößt zwar immer wieder darauf, dass der Unterricht besser wäre, wenn er kreativ bastelnd von Material aus unterschiedlichen Quellen ausgehen könnte, um so jeweils für unterschiedliche Klassen mit unterschiedlichen Ansprüchen, Materialien zu erstellen, die das Lernen der Kinder in diesen Klassen jeweils optimal unterstützen, aber am Ende will er es nicht gewesen sein, der die Arbeitsplätze in den Schulbuchverlagen auf dem Gewissen hat.
Zufrieden ist dieser Lehrer nicht. Er weiß, dass er das Lernen der Kinder besser unterstützen könnte. Als rechtschaffener Bürger, als Fan des Copyrights – und natürlich aus Angst, dass sein Tun für die Schüler zu disziplinarischen Maßnahmen gegen ihn führen könnte, wie er es dem Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) dem Paragrafen 6 Abschnitt 7 entnommen hat – lebt er mit dieser Unzufriedenheit, frisst sie in sich hinein.
In §6 Abschnitt 7 heißt es:
„Die Länder verpflichten sich, bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber bleiben unberührt.“ ((Der VdS Bildungsmedien e. V., der als Lobbyverband die Schulbuchverlage vertritt, schreibt in einer „FAQ zur Prüf-Software für digitale Kopien“ (sic!: „für“ steht da, nicht etwa „gegen“ – das sind die Feinheiten der PR-Sprache): „Wie und durch wen wird auf Verstöße reagiert?
Das ist allein Sache der Schulträger.“ §5 Abschnitt 7 im Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) sagt meines Erachtens ganz klar etwas anders. Das „Wie“ ist festgelegt (disziplinarisch). Und die Tatsache, dass zivil- und strafrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber unberührt bleiben widerspricht einer Aussage in der „FAQ zur Prüf-Software für digitale Kopien“: „Was passiert mit den Daten, die die Software ermittelt? Werden diese an die Verlage weitergegeben?
Nein. Die Informationen direkt aus der Software stehen allein dem Schulträger zur Verfügung. Die Verlage werden lediglich einmal jährlich von den Ländern über die Überprüfungen informiert. Dabei ist der Datenschutz zu berücksichtigen: Die Verlage wissen zu keinem Zeitpunkt, wann welche Schule wie überprüft wurde, die Ländern berichten (in anonymisierter Form) lediglich über Art und Umfang der Rechtsverletzungen.“ Wie bitte soll dieses klare „Nein“ damit einhergehen, dass zivil- und strafrechtliche Ansprüche der Verlage unberührt bleiben? Wie sollen die denn durchgesetzt werden, wenn die Daten nicht an die Verlage weiter gegeben werden? Soll der Schulträger dann auch noch den Schadenersatz bei seinen Lehrern für den VdS eintreiben?))
Unser Lehrer hat in Abschnitt 4 dieses Paragrafen 6 gelesen, dass eine Software den Schulträgern helfen soll, eventuelle Rechtsverstöße zu ermitteln. Er hat, nachdem Markus Beckedahl auf diese hingewiesen hat und auch dieses Blog hier dazu schrieb, mitbekommen, dass es diese Software noch gar nicht gibt, aber er ist völlig verunsichert: Sein Dienstherr scheint zumindest bereit, im Rahmen der Erstellung der Rechtssicherheit für die Schulträger, Ermittlungsarbeiten für die Schulbuchverlage zu übernehmen. Anders kann unser angenommener Lehrer die Aussagen in diesem Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) nicht verstehen. Ob er das falsch verstanden hat.
Auf all das ist unser Lehrer gestoßen, weil er das Copyright mag und es achtet.
Der Lehrer kommt ins Grübeln: „Ich habe das Copyright geachtet, obwohl ich doch besseres Material erstellen könnte, wenn ich digitales Material habe, das ich auch bearbeiten darf. Es würde mir dann leichter fallen, differenzierendes, den Bildungsprozess der Kinder förderndes Material zu erstellen. Und da ich nicht noch neben dem Schulbuch jedes Mal eigenes Material erstellen kann, dazu reicht die Zeit nicht, nutze ich eben das Schulbuch, damit ich zumindest etwas Material habe, dass didaktisch ja auch nicht schlecht ist, aber eben für diese Lerngruppe nicht optimal.“
Und der Lehrer kommt mehr und mehr zu dem Schluss, dass hier eine Werteverschiebung stattgefunden hat, die zumindest einen Teil der Qualität von Bildung den ökonomischen Grenzen des Urheberrechts unterwirft. Er bemüht sich wirklich, er ist auch bereit mehr Stunden zu arbeiten, als eigentlich vorgesehen sind. Und wenn er mit vorhandenem Material digital basteln dürfte, ja, es sogar digital vorläge, dann könnte er in verantwortbarer Zeit wirklich für die von ihm geleiteten Lerngruppen angemessen differenzierendes Lernmaterial erstellen. So aber gelingt ihm das nur hin und wieder, so aber nutzt er das Material, dass von Schulbuchverlagen gekauft wurde, das didaktisch durchdacht ist, aber eben leicht optimiert werden könnte, wenn er, der Lehrer, mit seiner Kompetenz für die konkrete Lerngruppe da ran dürfte…
Der Lehrer ist mit dieser Situation nicht zufrieden. Er beginnt zu träumen…
(Fortsetztung folgt…)
Bis die Fortsetzung soweit ist, unser Lehrer seinen Traum erzählen kann, können hier natürlich eigene Geschichten beim Erstellen von Unterrichtsmaterial als das copyright schätzender Lehrer oder Lehrerin notiert werden. Und um das Thema Differenzierung weiter zu verfolgen, kann zum dieser Beitrag von Jörg Dräger gelesen werden. Was den noch auszuformulierenden Traum angeht, sei ein kleiner Hinweis gegeben.
Torsten, ich habe Tränen gelacht, weil du diesen Eiertanz, den man als Lehrer vollführen muss, so wunderbar darstellst. Leider ist das alles weit entfernt vom lustig sein…. Aber ich habe Hoffnung, dass dieses unsägliche und hilflose Holzpferd, das sich da im Bau befindet und alle aufgeschreckt hat, zumindest das Nachdenken über offene Bildungsinhalte und Kooperation unter den Akteuren (unter allen!) angeschoben hat. Vielleicht können wir den Druck auf die Verhinderer von zeitgemässem Lernen gemeinsam verstärken!
Die Einsparmassnahmen beim Kopieren sollten für die Schulen doch auch ein wichtiges Kriterium sein. A la longue könnten sich dadurch die Anschaffung von Notepads oder iPads amortisieren… und unser gestresster Lehrer müsste sich nicht morgens in die Schlange vor dem Kopierer einreihen 😉
Schreib weiter, du bewegst etwas!!!!
Sehr stark! Vor allem wenn man an Dinge wie modulare Förderung und Inklusion denkt, wird man vor lauter schneiden und kopieren ganz wirr. Wie soll man modernen Unterricht mit Mitteln der Urzeit halten…
Der das Copyright achtende Lehrer hat einen Physik-Kollegen, der plötzlich erschrickt und dessen Gewissen sich rührt. Was für ein vorbildlicher Kollege. Müsste er nicht auch das Copyright achten und ehren? Er wird es versuchen.
Dabei denkt er an seine Situation in den naturwissenschaftlichen Fachräumen, den diese sind alle mit digitalen Tafeln ausgestattet. Da gibt es nichts anderes, auch alte Overheadprojektoren sind nicht einsetzbar, denn dazu fehlt jetzt eine Projektionsfläche.
Gut, sagt sich der (neu das Copyright achtende) Physik-Kollege. Wie verhalte ich mich denn nun richtig? Zunächst darf er überhaupt nicht mehr Ausschnitte aus dem Physikbuch scannen, um sie in bestimmten Reflexionsphasen in der Klasse zu besprechen. Geht nicht mehr. Aber irgendwie muss er mal ein komplexes Schema erläutern, was soll er tun?
Da fällt ihm eine Webcam ein. Gesagt getan, der Physik-Kollege scheut keinen technischen Aufwand. Am Ende hat er eine Dokumentenkamera, die hat aber einen Haken: Das Bild ist sehr schwach. Aber er hat einen Weg gefunden, der das Copyright ehrt: Der Raum wird verdunkelt (bitte komplett), das Buch wird unter der Dokumentenkamera gelegt, mühsam wird die Vergrößerung eingestellt. (Die letzte Reihe der Schüler muss dennoch etwas nach vorne rücken, aber Opfer müssen alle bringen, egal.)
Ja und endlich, endlich kann der (neu) das Copyright liebende Physik-Kollege anhand eines schlecht ausgeleuchteter Projektion sein Diagramm im Unterricht erklären. Scannen – nein – daran wagt er gar nicht mehr zu denken. Und was die Schüler über die technische Kompetenz ihres Physiklehrers nun denken (kann der nicht scannen? Bereitet er jemals sein Unterricht vor?) – daran möchte erst gar nicht nachdenken. Ja, das Copyright ….
Also soweit ich weiß arbeitet eine Webcam auch digital.
Damit wäre das Abfilmen auch illegal!
So fern der Realität sind die Sorgen des beschrieben Lehrers gar nicht. Gut ist vielleicht, dass es genug Lehrpersonen gibt, welche keine ausreichenden Kompetenzen im Feld der digitalen Techniken besitzen, um dort überhaupt Urheberrechte verletzen zu können.
Auf mich trifft das leider nicht zu. Aus meinen diversen Kommentaren in Blogs hat sicher jeder leicht entnommen, dass ich selbst einer dieser gewieften, skrupellosen, urheberrechtsverletzenden, bildungsverlagschädigenden Lehr- und Lernmaterialienraubkopierer bin. Ist verboten, das war mir immer klar. Kontrolliert aber ohnehin keiner, dachte ich mir und raubkopiere seither munter drauf los. Mein Festplatten bersten, so voll sind sie mit Digitalisaten aller möglicher mir nützlich scheinender Materialien. Gekauft habe ich natürlich die wenigsten davon. Dank der Verlage erhält man sie ja als Probeexemplare auch noch zugesandt. Und in der kaum frequentierten Lehrerbibliothek konnte ich mich auch bedienen. Fällt ja nicht auf, wenn die Sachen hinterher zerschnitten sind. Klar, dass ich alles auch noch auf den Schulserver aufgespielt habe, so dass meine Kolleginnen und Kollegen partizipieren können an den geraubten Früchten anderer Leute Arbeit. Das macht das mit der geplünderten Lehrmittelsammlung in der Lehrerbibliothek doch mehr als gut, dachte ich mir. So kann man die Seiten der Materialien sogar ohne den blöden schwarzen Schatten, der durch die Buch- bzw. Heftbindung entsteht, auf Papier vervielfältigen.
Und nun das, dieser Vertrag. Was wird mir blühen, wenn sie mich erwischen? Dass ich nur in bester Absicht gehandelt habe, nur meinen Schülern mehr bieten wollte als unsere Schulbücher hergeben, wenn kratzt das, wenn ich zivil- und strafrechtlich belangt werde von den Verlagen? Verurteilen wird man mich vor Gericht wie den gemeinen Filmmitschneider im Kino oder den Raubkopierer, der das DRM überwindet und dann Filme, Musik, e-books und Computerspiele in Tauschbörsen einstellt. Einige tausend Euro werde ich gewiss zahlen müssen und vorbestraft werde ich dann ebenfalls sein, denn wie Gerichte sich bisher mehrheitlich auf Seiten der Film- und Musikindustrie gestellt haben bei ihrer Urteilsfindung, so werden sie sich auch auf die Seite der geschädigten Bildungsverlage stellen.
Auch mein Dienstherr wird nicht zögern disziplinarrechtlich gegen mich vorzugehen, muss das sogar, denn er hat sich dazu vertraglich verpflichtet. Vielleicht werde ich versetzt oder man kürzt mir das Gehalt um 20% für ein Schuljahr lang.
Ja Schule und Copyright passen einfach nicht zusammen. Ich kann mich noch erinnern, dass wir in der Oberstufe vor drei Jahren mit Politik&Witschaft Büchern aus den 70ern(!) arbeiten mussten. Abgesehen von dem schlechten Zustand der Bücher (nach 30 Jahren ja kein Wunder) wurde dort noch vor den Bösen Sowjets gewarnt.
Für neue Bücher war kein Geld da, kein Wunder wenn ein Buch 50€ kostet und ein Stufensatz für knapp 100 Schüler gebraucht wird. Bei einem Budget von knapp 10.000€ für Bücher pro Schuljahr wäre das schon zur Hälfte weg. Und in den anderen Fächern und Stufen werden auch immer wieder neue Bücher gebraucht.
Die Lehrer die schon etwas länger dabei sind haben sich inzwischen oft ihr eigenes Material erstellt. Aber gerade in Fächern wie P&W veraltet das Material sehr schnell.
Ein weitere Problem das ich als Schüler immer wieder erlebt habe war, dass die Lehrer die freie Materialien verwenden wollten dies oft nicht durften, da das Material „nicht zur Lehre certifiziert ist“
Vielleicht wäre es an der Zeit ein ordentliches Projekt aufzuziehen, über das freie Lehrmaterialien erstellt werden. Es wäre auch durchaus denkbar, dass ältere Schüler Material für die unteren Stufen (mit-)erstellen. Würde man zb. am Ende des Schuljahres immer ein Projekt mit den Schülern machen, bei dem man zu den Inhalten des Schuljahres gemeinsam mit den Schülern Aufgaben etc. erstellt, dann könnte der jeweilige nächste Jahrgang davon profitieren.
@Benjamin Vötterle
Ja, die Differenzierungen nehmen zu. Und die Ober- / Sekundar- oder wie auch immer genannten Zusammenlegungen von Schulformen wird die Probleme noch viel stärker in die Schulen bringen, als heute schon vorhanden, denn Klassen sind immer heterogen.
Aber es wird für diese Schulen bestimmt bald Schulbücher geben, die für teuer Geld wieder angeschafft werden, dann zu wenig vorhanden sind, nicht digitalisiert werden würfen, nicht digital vorliegen (obwohl sich bei letzterem in den Schulbuchverlagen was zu regen scheint)…
Gut, das mit den Mitteln der Urzeit… Ich finde analoges Arbeitsmaterial ja gar nicht so schlecht. Wie aber werden die verfügbar gemacht und wie wird verhindert Material, das verfügbar sein könnte, genutzt werden darf? Das ist das aktuelle Problem der Gesellschaft im Übergang von einem Leitmedium zum anderen.
@Martik Kurz
Diese Nutzung der Webcam müsste dieser Physiklehrer in Bielefeld mal vorführen #ecbi11
@7tupel
Danke für diese sehr klare Vorstellung der Probleme. Nun hat gerade der PoWi-Lehrer bei aktuellen Themen die Option, Tageszeitungen zu nutzen, aber das sind eben nur die aktuellen Themen.
Nicht nur in P/W-Fächern veraltet Material. Das gilt auch für alle Naturwissenschaften. Und in Fächern wie Deutsch und Mathe altern die Büchern extrem schnell, weil sie extrem im Einsatz sind. Der physikalische Verschleiß kommt da durchaus dazu. Und wenn man dann Kindern Bücher austeilen soll, vor denen man sich selbst ekelt… Da kann ich mir gut vorstellen, dass ein Lehrer auf die Idee kommen könnte, Alternativen zu suchen.
Dein Vorschlag mit dem Entwickeln von Aufgaben von Schülern für Schüler mit Lehrern zusammen, gefällt mir. Das ist ein sehr anspruchsvolles Projekt. Aber ich bin mir sicher, es werden sich Kollegen und Kolleginnen finden, die sich dieser Idee annehmen.
Ich finde, dass es in diesem Szenario im Interesse beider Seiten (Verlage/Schulen) ist sich über alternative Vergütungsmodelle Gedanken zu machen. Erinnert sich noch jemand an die Kulturflatrate? Wäre es nicht denkbar anstatt auf
den
Servern der Schulen nach unerlaubten Exemplaren zu suchen, den Schulen das Recht zur Modifikation und Vervielfältigung gegen eine Summe abzutreten (quasi als Abo?)
@niederfuchs Das passiert zum Teil schon: 7,3 Millionen bekommen die Schulbuchverlage dieses Jahr für ein eingeschränktes Recht aus Lehrwerken Kopien anzufertigen. Wie dargestellt: Ob man diese verändern darf, dazu gibt selbst der Lobbyverband der Schulbuchverlage in seinen bisherigen Handreichungen keine Auskunft. Und diese Zuwendungen steigen in den nächsten Jahren bis auf 9 Millionen, obwohl die Schülerzahlen und somit auch die Kopiezahlen sinken werden.
Wenn ich mir nun vorstelle, was die Schulbuchverlage verlangen würden, wenn man Schulen pauschal das Recht geben würde…
Mhm, wichtig wäre ein Dialog nicht auf der Basis – „Ihr bekommt doch schon…“
sondern „Was brauchen wir, was könnt ihr…“ Aber vielleicht werden die Schulen tatsächlich schon über Gebühr geschröpft…und die Verlage wollen die fette Kuh nicht einer Diät unterziehen, dann ginge das ganze nicht ohne Protest und Verweigerung…
Aber zu Beginn denke ich sollte man Dialog ernsthaft in die Richtung führen:
„Wir Lehrer brauchen das, was braucht ihr Verlage, um es umzusetzen…?!“
Erweiterbar wäre der Gedanke noch dadurch, das Verlage, die mit den Modifikationslehrern in Kontakt blieben (Communitygedanke), Innovationen der Lehrer gleich in neue Produkte integrieren könnten. Zudem müssten Verlage nicht mehr auf die „nicht Vervielfältigbarkeit“ ihrer Produkte achten sondern könnten endlich Material für das 21J100 entwickeln: Kopier und editierbar…
Nachteil könnte sein, dass für ein solches Modell nicht genug Geld da ist… Andererseits könnte man Schulen, die sich aktiv an Communitymaterialien beteiligen auch Rabatte oder Boni einräumen…
Klare Aufforderungmeinerseits
ausserhalb jeglicher vorgefertigter Denkboxen nach Lösungen zu suchen…
Weil du mich direkt fragst, lieber Torsten: Copyright habe ich nie beachtet. Nicht als Referendar (1975-77), nicht als Studienrat und nicht als Hochschullehrer. Das einzige Kriterium für mein Handeln war der Lerneffekt bei den Schülern. Das betraf sowohl die Texte und Lehrmittel (ich habe wie wild kopiert) als auch die Methode und die Benotung. Damit ich ungestört arbeiten konnte, habe ich prinzipiell keinen Lehrplan und keine Schulordnung gelesen. Natürlich blieb ich irgendwie auf dem Laufenden, denn die Lehrmaterialien stützen sich auf die Lehrpläne und in den Lehrerkonferenzen und Fachsitzungen bezog man sich auf Lehrpläne und Schulordnung. Insofern kannte ich die Bestimmungen vom Hörensagen. Aber Copyright fand ich im schulischen Kontext besonders absurd!