Schlagwort: Grundrecht

Open Educational Resources – OER: Geschichte und Einordnung der deutschen Debatte seit Herbst 2011

Open Educational Ressources (OER) – man kann das sinngemäß in etwa mit „frei verfügbaren Lernmaterialien“ übersetzen – können das in ihnen liegende Potential vor allem dort zeigen, wo sie Bildung erst möglich machen, weil sonstiges hochwertiges Lernmaterial nicht verfügbar ist. Die UNESCO schreibt: “UNESCO believes that universal access to high quality education is key to the building of peace, sustainable social and economic development, and intercultural dialogue. Open Educational Resources (OER) provide a strategic opportunity to improve the quality of education as well as facilitate policy dialogue, knowledge sharing and capacity building.” (Übersetzung T. Larbig: Die UNESCO ist davon überzeugt,

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Über den Bildungsauftrag der Schule und digitale Medien

Schule hat den Auftrag, junge Menschen im Rahmen ihrer Sozialisation zu bilden und zu erziehen. Das habe nicht ich mir ausgedacht. Das steht im für mich verbindliche Schulgesetz des Landes Hessen. –  Das erste dort genannte Ziel von Bildung ist es, die Grundrechte für sich und andere wirksam werden zu lassen. Es geht dort um Beziehungen zu anderen Menschen, die von Achtung und Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität geprägt sein sollen. Es geht um die Beförderung der Gleichberechtigung, um das Verständnis anderer Kulturen und deren Leistungen, um die Fähigkeit, das eigene Handeln auf seine Konsequenzen befragen zu können. Erst nachdem diese

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Phantomdebatte? – Kommentar zu einer „Wortregelung“ in Sachen „Schultrojaner“

Ich kann es nicht mehr hören: Es handele sich bei der Diskussion um den „Schultrojaner“ um eine Phantomdebatte. So lassen es die Verantwortlichen bei KMK und vds-Bildungsmedien, dem Lobbyverband der Schulbuchverlage, verlauten. Es gäbe diese Software doch noch gar nicht und solange es sie nicht gäbe, müsse man auch nicht über sie diskutieren, ja, könne man nicht einmal über sie reden. Fakt ist, dass die Entwicklung einer solchen Software im Vertrag zwischen den Schulbuchverlagen und der Kultusministerkonferenz vereinbart wurde. Diese Vereinbarung ist kein Phantom, sondern Teil eines geltenden Vertrages. Die Diskussion dreht sich um diese Vereinbarung. Zu behaupten, man diskutiere über etwas,

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