Überlegungen zum Kulturwandel: Alte Bücher und digitale, buchähnliche Produkte

Ich habe hier Bücher stehen, die hundert und mehr Jahre alt sind. Diese Bücher hatten mehrere Besitzer. Diese Bücher sind Zeugen des jeweiligen Geschmacks der Zeit, wenn es um die Gestaltung von Bucheinbänden oder auch des gesamten Buches geht. Zum Teil haben Vorbesitzer Spuren in den Büchern hinterlassen. Solche Spuren sind zum Beispiel die Eintragung des Namens auf dem Titelblatt, sodass man zum Teil sehen kann, wem das Buch alles gehört hat, es kommen aber auch Anstreichugen in den Texten vor.

In Bibliotheken stehen Buchbestände, die viel älter sind. Ich erinnere einen Besuch in Löwen (Belgien). Die Bibliothek dort hat, so ich mich richtig erinnere, über 120000 alte Bücher, teilweise auch Handschriften. Und in vielen Bibliotheken lagern Dokumente, die es erst noch (wieder) zu entdecken gilt.

Wenn die Digitalisierung so weitergehen würde, dass digitale Speicher gedruckte Bücher zu einem Randphänomen werden ließen, sähe das mit den Altbeständen in Bibliotheken und Archiven anders aus.

Statt Bücher lagerten dort Festplatten. Statt Papierfraß hätte man es mit Hardwarefehlern und Abnutzungserscheinungen der Datenträger zu tun, die die Lesbarkeit der Dokumente gefährden. Techniker würden alte Lesegeräte einsatzfähig halten oder zu rekonstruieren versuchen. Andere Techniker hätten keine andere Aufgabe, als Daten von alten Datenträgern auf neue zu übertragen, so wie man alte Bücher heute digitalisiert oder auf Microfilm festgehalten hat.

Es könnte aber auch zu neuartigen „Copyright“-Problemen kommen. Wenn ich heute ein Buch kaufe, dann habe ich dieses Buch. Ich kann dieses Buch lesen, behalten, aber auch Freunden zum Lesen geben, es verschenken, es in öffentlich aufgestellte Buchschränke stellen. Solange ich das Buch nicht kopiere und eine Vervielfältigung weitergebe, kann ich mit dem Buch so ziemlich alles machen, was möglich ist. Ich habe das Buch gekauft. Es gehört mir.

Digitale Werke haben die Eigenart, dass digitalen Daten das Vervielfältigen sehr nahe liegt. Digitale Daten sind auf Redundanz hin ausgelegt. Entsprechend wollen (Zeitungs)Verleger heute weg von dem Copyright im klassischen Sinne und hin zu einem Leistungsschutzrecht, das sicherstellen soll, dass z. B. Dienste wie Google-News für die Nutzung der Leistung von Journalisten zahlen sollen. Das könnte aber durchaus soweit gehen, dass jemand, der auf eine Leistung eines Dritten verlinkt für diesen Link bezahlen muss, weil er ja die Leistung des Dritten in Anspruch nimmt, sei es auch „nur“ als Link. Der Text ist dann dennoch, wenn nicht hinter einem Bezahlvorhang verborgen ist, vollständig zugängilich. Wenn ich bislang aus einem Werk im wissenschaftlichen Kontext zitiere, dann muss mir irgendwie das (bezahlte) Original vorgelegen haben, ob nun in der Bibliothek oder als gekauftes Buch. Und wenn jemand meinen Literaturnachweis verfolgen will, muss er Zugang zu diesem Werk haben, das dann wiederum in einer bezahlten Form vorliegt.

Das alles verändert sich. Des Verlegers Traum heute scheint zu sein, nicht mehr Zeitungen / Bücher zu verkaufen, sondern nur noch die Inhalte. Das heißt: Am liebsten, so stelle ich mir das teilweise vor, würden Verleger ihre Werke an eine Person binden. Am liebsten wäre es Verlegern wohl, würde sie nicht mehr für ein Bücher sondern pro Leser eines Buches Geld bekommen (VG Wort arbeitet, ähnlich wie die Gema, aber nicht so im Blick der Öffentlichkeit stehend dafür, dass Autoren Nutzungsgebühren zum Beispiel aus Urheberrechtsabgaben von Kopierern bekommen).

Mit persönlichen digitalen Lesegeräten und digitalem Kopierschutz scheint man dem Ziel schon näher gekommen zu sein. Es gibt aber auch erste Versuche, Bücher verleihen zu lassen. Dann ist ein Buch für einen begrenzten Zeitraum auf dem digitalen Lesegerät eines Freundes oder Bekannten verfügbar, aber nicht beim Besitzer.

Mit veränderten Copyrightregeln könnte diese Art des Verleihens bald hinfällig sein. Es werden dann andere Regeln für gedruckte und digitale Versionen des gleichen Werkes gelten. Das ist schon heute so. So gibt es Streit um das Thema der Buchpreisbindung. Die Mehrwertsteuersätze für gedruckte und digitale Bücher sind unterschiedlich. Oft sind digitale Ausgaben etwas billiger als gedruckte Versionen, womit aber im Prinzip kein Besitzrecht an einer Kopie des Werkes erworben wird, sondern nur das Nutzungsrecht der zur Verfügung gestellten Daten, die im Zweifelsfall vom Anbieter auch von den Endgeräten wieder gelöscht werden können! In einer digitalen Lesegesellschaft wird es auch Zensoren erheblich leichter gemacht, Inhalte von Werken zu verändern oder Werke von Lesegeräten verschwinden zu lassen.

Kulturgüter sind keine betonierten Ist-Zustände. Der Blick in die Geschichte lehrt dies. Der Umgang mit Informationen und Informationsträgern hat sich im Laufe der Menschheitsgeschichte immer wieder verändert. Und wie sich die digitale Gesellschaft, hier vor allem auf den Umgang mit Büchern bezogen, letztlich faktisch verändern wird, ist nur begrenzt absehbar.

Neben wirtschaftlichen Entscheidungen werden auch politische Beschlüsse die Veränderungen mit bestimmen. Bleibt nur zu hoffen, dass Entscheidungsträger nicht dem Irrglauben verfallen, es gäbe Zwänge, nur weil z. B. Firmen etwas aufgebaut haben und dann wollen, dass die Gesetze gefälltigs dem entsprechen, was sie aufgebaut haben. Entscheidungsträger haben Gestaltungsmöglichkeiten. Von der Nutzung dieser Gestaltungsmögichkeiten wird abhängen, wie sich die nach wie vor wichtige Buchkultur entwickeln wird. Um allerdings Gestaltungsmöglichkeiten nutzen zu können, braucht es Visionen, wie mit dem Kulturgut „Buch“ in Zukunft umgegangen werden soll, welche Rolle es in der Gesellschaft spielen soll, ob es primär als Kulturgut oder primär als Wirtschaftsgut gesehen wird und wie ein Ausgleich der Interessen von Autoren, Verlegern, Lesern, Bibliotheken etc. gestaltet wird.

Vorschläge, Visionen, Träume zur Entwicklung von Kulturgütern in der digitalen Gesellschaft können gerne als Kommentar zu diesem Artikel hinzugefügt werden.