Schlagwort: Bildungsmedium

Gedanken zu staatlichen und / oder schulspezifischen Handyverboten an Schulen

1 Die strengen Nutzungsregeln für Smartphones an unserer Schule, die auf ein Verbot der Nutzung ohne Erlaubnis durch Lehrer:innen hinauslaufen, trage ich mit. Ich habe diesen zugestimmt, obwohl ich mich über Jahre dafür engagiert habe, dass Bildungsprozesse die Digitalisierung positiv aufgreifen und Schüler:innen all das mitgegeben bekommen, was sie benötigen, um digitale Kompetenz (Digitalkompetenz; Medienkompetenz – kurz: digital literacy) zu lernen. Wir haben dieses Ziel der digital literacy nicht erreicht. Social Media2 haben die Schüler:innen in ihren Händen, statt dass die Schüler:innen Social Media in ihren Händen hätten. Schüler:innen werden von Social Media manipuliert.3 – Das Smartphoneverbot an Schulen ist

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Über den Bildungsauftrag der Schule und digitale Medien

Schule hat den Auftrag, junge Menschen im Rahmen ihrer Sozialisation zu bilden und zu erziehen. Das habe nicht ich mir ausgedacht. Das steht im für mich verbindliche Schulgesetz des Landes Hessen. –  Das erste dort genannte Ziel von Bildung ist es, die Grundrechte für sich und andere wirksam werden zu lassen. Es geht dort um Beziehungen zu anderen Menschen, die von Achtung und Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität geprägt sein sollen. Es geht um die Beförderung der Gleichberechtigung, um das Verständnis anderer Kulturen und deren Leistungen, um die Fähigkeit, das eigene Handeln auf seine Konsequenzen befragen zu können. Erst nachdem diese

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„Schule 3.0: digital total?“ – Diskussionsbeitrag zu einem Artikel von Prof. Dr. Christian Spannagel

Dieser Beitrag bezieht sich auf den gerade im Blog von Prof. Dr. Christian Spannagel erschienen Artikel „Schule 3.0: digital total?“. Da mein Beitrag für die Kommentarspalte des Blogartikels ein wenig zu umfangreich wurde, erscheint er hier, ist aber ein Diskussionsbeitrag zum genannten Blogartikel, der zunächst gelesen werden sollte.  Großartig, lieber Christian, mit welcher Konsequenz du im Vorfeld von Podien auf denen du sitzt oder von Vorträgen, die du hältst, deine Gedanken mitteilst, sodass andere dir ihre Gedanken mitteilen können. Was also geht mir durch den Kopf, wenn ich deine Statements lese? Das will ich hier sammeln. Ich finde deine Überschrift

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Apples Bildungsinitiative oder: Vom Aufstellen weiterer Weidezäune.

Stellt Apple neue Produkte vor, entsteht schnell der Eindruck, dass es sich jedes Mal um eine große Innovation handele. – Schnell wird dann die Frage gestellt, welche Art von Technik oder welchen Teil der Gesellschaft Apple dieses Mal „revolutioniere“. Diese Reaktionen erfolgen mehr oder weniger reflexartig. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich oft, dass Apple bereits vorhandenen Konzepte populärer und marktfähig macht, komplizierte Bedienungen vereinfacht und dafür sorgt, dass jeder, der sich auf dieses „großartige“, „fantastische“, „innovative“ und „so noch nie da gewesene“ Produkt einlässt, fest in Apples Wertschöpfungskette eingebunden wird. Keine Frage, ich selbst mag Design und Funktionalität der Produkte

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Apples iPad und das Schulbuch – Gerüchte und Einschätzungen

Für Hersteller von Hard- und / oder Software hat ein Monopol etwas verlockendes. Das war so bei Microsofts Windows-Betriebssystem, das erst von Gerichten und staatlichen Monopolbehörden auf seine Grenzen hingewiesen werden musste; das gilt für geschlossene proprietäre Strukturen, wie sie Apples iOs, Amazons Kindle etc. anbieten. Was wäre es für ein Coup, käme man mit seinen Produkten in die Schulen hinein, zumindest in die finanziell relativ gut ausgestatteten Schulen der Industrienationen! Microsoft ist dieser Coup schon geglückt: Ich kenne wenige Schulen, die nicht mit deren Betriebssystem arbeiten und so die Schüler und Schülerinnen an Windows gewöhnen. „Word“ war ja nicht

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Phantomdebatte? – Kommentar zu einer „Wortregelung“ in Sachen „Schultrojaner“

Ich kann es nicht mehr hören: Es handele sich bei der Diskussion um den „Schultrojaner“ um eine Phantomdebatte. So lassen es die Verantwortlichen bei KMK und vds-Bildungsmedien, dem Lobbyverband der Schulbuchverlage, verlauten. Es gäbe diese Software doch noch gar nicht und solange es sie nicht gäbe, müsse man auch nicht über sie diskutieren, ja, könne man nicht einmal über sie reden. Fakt ist, dass die Entwicklung einer solchen Software im Vertrag zwischen den Schulbuchverlagen und der Kultusministerkonferenz vereinbart wurde. Diese Vereinbarung ist kein Phantom, sondern Teil eines geltenden Vertrages. Die Diskussion dreht sich um diese Vereinbarung. Zu behaupten, man diskutiere über etwas,

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Betreff: „#Schultrojaner“ || Liebe Schulbuchverlage!

Liebe Schulbuchverlage, während der Staat nach wie vor die Idee verfolgt, Privatunternehmen mit der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationverbindungsdaten zu befassen, wählen Sie den umgekehrten Weg. Sie haben mit den Kultusministern der Länder einen Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) abgeschlossen, in dem Sie die Schulträger beauftragen, für Sie zu kontrollieren, ob das Urheberrecht im Intranet der Schulen eingehalten wird oder nicht. Zu diesem Zwecke soll eine von Ihnen verfügbar gemachte Software die Rechner im schulischen Intranet durchsuchen. Wenn ich das richtig sehe, geht das nur, wenn Inhalte des Rechners mit einer Datenbank abgeglichen werden, da die

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Bildungsplattformen & Schulbuchverlage am Bsp. lo-net und Antolin

Abstract: Dieser Artikel arbeitet induktiv, das heißt, er geht von einem beobachteten, speziellen Phänomen aus und gelangt von diesem zu allgemeineren Überlegungen, in deren Kontext das Phänomen eingeordnet wird. Ausgangspunkt ist der Wechsel des Betreibers von lo-net, die allgemeineren Überlegungen stellen dann grundsätzliche Fragen zur Rolle von Schulbüchern und Bildungsmedien in (schulischen) Bildungszusammenhängen. Daraus ergeben sich Überlegungen über die Zukunft von Bildungsmedien, die im Unterricht eingesetzt werden.

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