Von der Handschrift und getippten Texten

Ich schreibe gerne per Hand.

Ich tippe gerne Texte.

Bei der Handschrift schätze ich den gleichmäßigen Rhythmus, mit dem Gedanken auf das Papier fließen. Die Handschrift ist dabei eine konkrete körperliche Spur, die hinterlassen wird. In ihrer Individualität trifft sie auf Menschen, die sie lesen können und andere, die sie nicht lesen können. Der Text ist eindeutig zuzuordnen. Es gibt kein einfaches Kopieren und Einfügen.

Beim Tippen schätze ich die direkte Lesbarkeit, die Möglichkeit, einen Text nachzubearbeiten und die Schnelligkeit, mit der auf diesem Wege ein Text entstehen kann. Der Preis ist, dass ein Text seiner Körperlichkeit beraubt ist, solange er nicht ausgedruckt wurde. Und selbst wenn er ausgedruckt vorliegt, geht ihm die persönliche Note ab, die mit der Handschrift verbunden ist.

Der Verbreitung von Texten und der Effizienz beim Lesen nutzt dieser Verlust an „Persönlichkeit“ eines Textes wohl. In digitalen Zeiten kommt noch dazu, Continue reading

Wandern in der Schule zwischen Zweck und Selbstzweck

Mit Schülern und Schülerinnen Wandern zu gehen, ist nicht erst in jüngerer Zeit zu einer mutigen Veranstaltung geworden.

Bereits 1986 gründete sich der „Pädagogische Arbeitskreis ‚Schulwandern‘“ am staatlichen Schulamt der Stadt Dortmund. Dieser Arbeitskreis hat[te?]…

…„sich die Aufgabe gestellt, die Bereitschaft zum Wandern in der Dortmunder Lehrerschaft neu zu beleben. Er will eine kind‑ und jugendgerechte Form des Wanderns entwickeln, die attraktiv ist und das Interesse der Schüler weckt.“
Dabei wird betont, dass das Wandern Mittel zum Zweck sei und nicht an sich einen Wert habe. Anschließend werden die wertvollen Kompetenzen aufgezählt, die man beim Wandern vermitteln könne, die zudem auch von hochwertigen sozialen Komponenten begleitet werden. Wer mag, lese sich ein Dokument aus dem Jahre 1998 einmal vollständig durch – und vergleiche es mit eigenen Erfahrungen, die mit dem Mut verbunden sind, mit Schülern und Schülerinnen auf wirkliche Wanderungen zu gehen…
Darüber hinaus gibt es noch eine Jugendstudie Wandern aus dem Jahre 1992, Continue reading

Herrn Larbigs Bibliothek 11 – Thorsten Havener: Ich weiß, was du denkst

Es ist ein leeres Versprechen, das der Untertitel zu Thorsten Haveners: „Ich weiß, was du denkst. Das Geheimnis Gedanken zu lesen“ suggeriert.

Havener mag die Aufmerksamkeit für nonverbale Elemente der Kommunikation schärfen, Continue reading

Perspektiven für Blog-Debatten: Aktuelle Entwicklungen im Netz

Zwei Blogbeiträge geben Anlass zu diesem Blogbeitrag. Warum es wichtig ist, dass ich hier auf Einträge in anderen Blogs reagiere, wird gleich deutlich werden.

Via Twitter stieß ich auf einen Beitrag Matthias Schwenke im „bwl zwei null”-Blog mit dem Titel

Blogs in der Defensive? Über den Kommunikationswandel in sozialen Medien

und von diesem ausgehend dann auf einen Beitrag, der bereits im Mai 2011 von Robert Basic veröffentlicht wurde, in dem er fragt:

Wo ist die Blog-Debatte hin?

In diesem Zusammenhang stieß ich dann bei Robert Basic auf den

Blog-Blurb,

der im Juli 2011 veröffentlicht wurde.

„Blog-Blurb“ meint die kleinen Knöpfchen und nicht immer so kleinen Bildchen unter Blogeinträgen, die der Einspeisung des in Blogs erstellten Inhalts (Contents) in die soziale Netzwerke dienen, in denen sich die Leute heute eigentlich tummeln. Und die Quintessenz der Frage, ob Blogs in der Defensive seien (Matthias Schwenk) und wo die Blog-Debatte hin sei (Robert Basic) hat viel mit dem „Blog-Blurb“ zu tun.

Ja, Diskussionen wandern aus den Blogs aus, so der Eindruck. Sie emigrieren mehr und mehr in soziale Netzwerke jenseits der großen Blogbetreiber, die eigentlich Netzwerke anbieten, selbst soziale Netze sein wollen. Das ist zumindest dann so, wenn ein Blog bei Blogger, blogspot, WordPress.com oder wie die Dienste alle heißen betrieben wird.

Und dann gibt es noch Domain-Inhaber, die eigene Blogs betreiben, die sich selbst um die Infrastruktur kümmern und damit belohnt werden, dass sie die Hoheit über die Inhalte und, das wird in der Debatte oft vergessen, die anfallenden Besucherdaten haben, so keine externen Statistikinstrumente wie Google-Analytics verwendet werden.

Doch dieser Lohn ist ein magerer, angesichts der Frage, Continue reading

Was im Deutsch-Grundkurs zu lesen sein wird (Landesabitur Hessen 2013)

Nach einem in seinen Lektüren dem Deutsch-Unterricht noch Luft gebenden Einführungsjahr, beginnt für die Schüler und Schülerinnen, die im Jahr 2013 ihr Abitur in Hessen machen wollen, nun die Phase, in der der offizielle Lehrplan mit verbindlichen Lektüren verbunden ist. Erstmals sind diese Lektüren sogar Halbjahren zugeordnet, worauf die bisherigen Vorgaben verzichteten, wohl deshalb, weil sich durch die offiziellen Lehrpläne eigentlich fast von alleine ergab, in welchen Halbjahren der Oberstufe die Lektüren ihren Platz finden. – Dass die Lektüren nun konkreten Halbjahren zugewiesen werden, hat vielleicht Gründe. Doch über diese will ich hier gar nicht spekulieren.

Was also wird im Grundkurs Deutsch in Hessen für all die Schülerinnen und Schüler zu lesen sein, die nächsten Montag (8. August 2011) mit der Qualifikationsphase beginnen? – Hier die (subjektiv) kommentierte Lektüreliste ((Der Link führt zum PDF mit den offiziellen Hinweisen zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2013, gemäß Erlass vom 20. Juni 2011)), für deren Richtigkeit ich übrigens keine Gewähr übernehme.

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Herrn Larbigs Bibliothek 8 – Peter Handke: Der große Fall

Müßiggang ist in diesem Falle ein literarischer Genuss und nicht des Lasters Anfang.

Das kann man anders sehen, ist man selbst der Überzeugung, dass es unproduktiv sei, einen ganzen Tag lang sich zu Fuß von den Randbezirken einer Metropole in deren Zentrum zu begeben.

Es spricht viel dafür, dass die namenlose Metropole Paris ist. Manches von dem Flair, die beschriebenen Kaffees, das Nennen der Metro und das Wissen darum, dass Peter Handke in Frankreich lebt, sprechen für diesen Ort. Aber das ist nur am Rande wichtig.

Im Zentrum der Erzählung Handkes steht ein Schauspieler. Ein Tag im Leben des Schauspielers wird vom Morgen bis in die Nacht hinein erzählt.

Er geht durch die sommerliche Großstadt, beobachtet, reflektiert, begegnet Joggern, Obdachlosen, Alten, Jungen, einem den Krieg erklärenden Politiker in Überlebensgröße auf einem Bildschirm am Rande des Weges.

Über der Stadtmitte steht ein Wetterleuchten.

Handke ist zum „schönen Erzählen“ zurück gekehrt, nachdem er durch teilweise seltsam anmutende politische Äußerungen zur serbischen Politik ein wenig an den Rand des Erzählens geraten war.

Nun erzählt er in klingender Prosa vom Weg eines Schauspielers in die Stadt. Dabei gibt es durchaus die eine oder andere Lebensweisheit zu entdecken.

Handke hat eine interessante, nicht für jeden leicht zu lesende Erzählung verfasst. Sprachlich kann Handke sehr überzeugen. Inhaltlich ist es ein langsam erzählter Text, der teilweise auch an die Grenze des Realismus geht. Ob man diese „Trockenheit“ eines Textes, der dennoch sprachlich schillert, mag, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Dass die Wahrnehmung der eigenen Großstadterfahrung geschärft werden kann, dass man womöglich selbst beginnt, die eigenen Wege in der Großstadt in nahezu handkescher Sprache aich selbst zu erzählen, kann ich aus eigener Erfahrung als eine Nebenwirkung dieser Erzählung festhalten. Eine Nebenwirkung, die ich nicht als schädlich anseehe.

Handkes jüngstes Werk ist kein Muss für Leser und Leserinnen, aber durchaus eine Bereicherung für Flaneure.

Peter Handke, Der Große Fall. Erzählung, Berlin (Suhrkamp). 280 Seiten, 24,90.

Strukturen allgemeiner Bildung und das Auswendiglernen von Gedichten

Im Deutschen gibt es so schöne zusammengesetzte Worte. »Allgemeinbildung« ist ein solches Wort. Mit dem Anspruch, dieses Wort einmal praktisch zu füllen, twitterte ich vor einigen Tagen: »Welche #Gedichte sollte jeder (also auch Schüler) auswendig können? – Zauberlehrling, Erlkönig, Lied von der Glocke, An die Nachgeborenen? …«

Wie erwartet, ließ der Protest nicht lange auf sich warten.

Man könne auch ohne Gedichte vortragen zu können ganz gut leben, wurde da gesagt. Das habe keinen lebenspraktischen Nutzen, wurde mir entgegen gehalten. Am heftigsten intervenierte Kollege Drossmann, der dann vorschlug, wir könnten zu dem Thema ja mal in Blogeinträgen unsere Positionen zu dem Thema abstecken. Christian Drossman hat damit schon begonnen; Zeit, meinen Teil zu dieser Absprache beizutragen. Continue reading

Gedichtinterpretation: Joseph Mohr – Stille Nacht, heilige Nacht

Es ist das bekannteste Weihnachtslied der Welt, in über 300 Sprachen übersetzt, gesungen mit der Melodie Franz Xaver Grubers.

Beginnt man, Suchmaschinen nach Interpretationen zu diesem berühmten Text zu befragen, tauchen viele musikalische Interpretationen auf. Aber was ist mit dem Text?

Vorne weg: Ich werde hier keine Detailinterpretation der einzelnen Strophen schreiben, werde mich nicht dazu auslassen, dass das Originalgedicht (!) sechs Strophen hatte, die heute gesungene Version aber nur drei hat etc. Hier versuche ich eine grundsätzliche Einordnung des Textes, mit dem Ziel, den Text zumindest ein wenig aus der Kitschecke heraus zu holen. Damit will ich nicht behaupten, dass der Text sich bei näherer Betrachtung plötzlich in großartige Literatur verwandeln würde, das passiert selbst bei sehr genauer Analyse des Textes nicht. Im Zusammenhang seiner Entstehungszeit kann aber verständlich werden, warum der Text in seinen Grundzügen so ist, wie er ist.

1816 entstanden, wurde „Stille Nacht, heilige Nacht“ 1818 erstmals aufgeführt.

Sprechen wir heute davon, dass Weihnachten ein romantisches Fest sei, so liegen wir mit dieser Äußerung goldrichtig.

Weihnachten, wie wir es heute kennen, fand in Grundzügen seine Prägung Continue reading

Über das (schulische) Interpretieren von Gedichten

In der Schule werden Gedichte gelesen. In der Schule werden Gedichte interpretiert. In der Schule wird zu selten ein Gefühl für die Schönheit der Sprache und der Bedeutung, wie sie in Gedichten anzutreffen ist, nachhaltig entwickelt. Ich zumindest kenne keinen Schüler und keine Schülerin, der oder die in der Schule erlernte Analysefähigkeiten gegenüber Gedichten anwenden würde, die ihm oder ihr im Alltag begegnen. Ja, im Alltag sind wir von Gedichten (unterschiedlicher Qualität freilich) umgeben, werden wir mit Gedichten überschüttet – wenn wir Musik hören. Oh ja: Die meisten Songtexte sind Gedichte.

Nach der Schule Continue reading

Aus aktuellem Anlass (und über diesen hinaus…): »Stuttgart 21«, das Recht, die Moral und die Politik

Dieser Beitrag enthält, wie auch andere Beiträge dieses Blogs, subjektive Meinungen und persönliche, aber hoffentlich zumindest argumentativ nachvollziehbare, Einschätzungen. Bitte hinterfragen Sie diese und beziehen Sie weitere Informationen aus anderen Quellen. – Und bevor Sie zu einer Einschätzung dieses Beitrages kommen, lesen Sie ihn bitte ganz, auch wenn das aufgrund seiner Länge eine gewisse Herausforderung ist ;-)

Ein paar rein subjektive Überlegungen, die zwar einen konkreten Anlass haben, aber als Überlegungen hoffentlich grundsätzlicherer Art sind.

  1. Demokratische getroffene Entscheidungen gelten und haben den Anspruch, auch durchgesetzt zu werden. Das ist eine der Grundlagen einer funktionierenden Demokratie.
  2. Blockaden sind rechtswidrig. Ist der Einsatz von Wasserwerfern, Reizgas und Pfefferspray ein angemessenes Mittel, einen solche Blockade aufzulösen und dabei die Gefährdung von Demonstranten an Leib und Leben in Kauf zu nehmen?

zu 1.) Wenn ich zu einer Abstimmung gebeten werden, schaue ich mir zunächst an, worüber ich da abstimme. Wenn ich zustimme, dann aber feststelle, dass sich die Voraussetzungen, unter denen ich zugestimmt habe, bis zur Umsetzung des Beschlusses verändert haben, stellt sich die Frage, ob das, was nun umgesetzt wird, noch das ist, dem ich zugestimmt habe.

Beschließt beispielsweise ein Vereinsgremium ein Projekt, das 100 Euro kosten soll und es stellt sich dann heraus, dass das Projekt in Wirklichkeit 200 Euro kostet, so ist es nur schwer zu vermitteln, wenn man sagt, man habe das Projekt ja beschlossen und dieser Beschluss gelte auch dann noch, wenn sich die (finanziellen) Voraussetzungen massiv verändern, die Teil der Beschlussvorlage waren und überall kommuniziert wurden.

Anders ausgedrückt: Was passiert eigentlich, wenn demokratisch gefasste Beschlüsse von finanziellen Gegebenheiten ausgehen, die sich dann nach und nach ständig erhöhen? Liegt da nicht der Verdacht nahe, dass für die Beschlussvorlage ein bewusst niedriger Betrag ausgewiesen wurde – und dann davon ausgegangen wird, dass die Mehrkosten schon getragen werden, das Projekt ist ja demokratisch beschlossen…

Mich irritiert schon seit Jahren, dass bei öffentlichen Bauprojekten in vielen Fällen ursprünglich genannte Kosten im Endeffekt Makulatur werden und faktische Kosten oft deutlich höher sind. Zugegeben: Ich habe keine Ahnung, woran das liegt, vielleicht gibt es ja eine völlig von »Verschwörungstheorien« freie Erklärung, ich gebe hier nur einen subjektiven Eindruck wieder, aus dem sich die Frage ableitet, wie lange ein Beschluss für sich Geltung in Anspruch nehmen kann, wenn die Voraussetzungen, unter denen er einst getroffen wurde, sich deutlich verändert haben.

Wenn es um Milliardenbeträge geht und die Mehrkosten auch im Milliardenbereich liegen, stellt sich diese Frage in erhöhtem Maße.

Wenn in einer solchen Situation Menschen auf die Straße gehen und sich gegen ein solches Projekt friedlich (wenn auch in Form von Sitzblockaden rechtswidrig) zur Wehr setzen, ist es, so sich die Bedingungen verändert haben, unter denen das Projekt beschlossen wurde, dann noch redlich, auf die demokratische Beschlusslage zu verweisen, die z. B. unter ganz anderen finanziellen Annahmen getroffen wurde?

Das ist eine echte Frage. Vielleicht gibt es unter den Lesern und Leserinnen dieses Beitrages ja kompetente Personen, die dazu etwas sagen können.

zu 2.) Blockadeaktionen gelten nicht als Teil des Rechtes auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit. Sie werden als Selbstvollzug angesehen und unterlaufen somit bspw. das Baurecht Dritter, wenn dieses auf den üblichen rechtsstaatlichen Wegen erteilt wurde. Entsprechend hat der Rechtsstaat ein erteiltes Recht zu schützen und dessen Umsetzung zu ermöglichen. Im oben verlinkten Artikel von Alfred Scheidler wird in diesem Zusammenhang davon gesprochen, dass das Friedlichkeitsgebot durch gezielte Aktionen gegen z. B. Bauarbeiten verletzt werde. Anders ausgedrückt: Diese Wortwahl scheint darauf hinzuweisen, dass solche Blockaden und gezielte Aktionen gegen Bauarbeiten als »Gewalt« angesehen werden.

Dass die Polizei regelmäßig bei Blockaden im Rahmen von Demonstrationen gegen diese vorgeht, ist also legitim. Es ist auch legitim, dass Polizisten Maßnahmen zu ihrem Eigenschutz vornehmen.

Einzig in Frage steht, welche Mittel angemessen sind, um rechtsstaatlich und demokratisch legitimierte Maßnahmen durchzusetzen. Die Frage ist schnell beantwortet, wenn bei Demonstrationen direkte Gewalt gegen Personen oder Sachen auftritt. Brennende Blockade, wie in Berlin regelmäßig bei sogenannten Mai-Demonstrationen, fallen unter diese Kategorie; werden Polizisten direkt angegriffen, sodass Gefahr für deren Leib und Leben besteht, haben diese das Recht auf Eigenschutz, auch wenn dabei Demonstrationsteilnehmer durch den Einsatz von Reiszgas, Pfefferspray, Wasserwerfern oder Schlagstöcken verletzt werden.

Und natürlich kann man sagen, dass Polizisten, die dazu auffordern, eine Blockade zu beenden, diese auch unter Einsatz direkter Mittel auflösen können, wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird.

Intuitiv heißt das für mich: Wenn da Menschen sitzen, die da nicht sitzen dürfen, dann trage man sie eben weg. Und wenn da so viele Menschen sitzen, die da nicht sitzen dürfen, dass das Wegtragen eines jeden Einzelnen kaum zu bewältigen ist, dann mag es rechtlich geschützt sein, dass z. B. Flächen mit Hilfe von Wasserwerfern »geräumt« werden, aber spätestens hier kommt die moralische Frage ins Spiel, die Frage des Ermessens und der Angemessenheit.

Entlang dieser Frage scheiden sich angesichts des Polizeieinsatzes zur Absicherung der Baumaßnahmen im Rahmen des Projektes »Stuttgart 21« am 30. September 2010 die Geister.

Über Wochen fanden Demonstrationen statt, über Wochen wurde deren friedlicher Charakter betont. Und die gleichen Demonstranten, die über Wochen friedlich, aber energisch demonstrierten, sollen nun plötzlich gewalttätig geworden sein? Sicher, die Stimmung in Stuttgart scheint, so meine Wahrnehmung aus der Distanz, aufgeheizt, emotional geladen zu sein, gleichzeitig aber hatte ich bei den Bildern aus Stuttgart an diesem Donnerstag das ständige Gefühl, dass die Angemessenheit der Mittel, die von der Polizei eingesetzt wurden, für mich alles andere als nachvollziehbar erschien. Ist es angemessen, große Zahlen an Verletzten in Kauf zu nehmen, um ein Baurecht durchzusetzen, solange die Demonstranten keine direkte Gewalt einsetzen?

Dass nun davon gesprochen wird, dass die Demonstrationen gewalttätig verlaufen seien, kann ich, von meiner Wahrnehmung aus der Distanz heraus, nur darauf zurückführen, dass der Gewaltbegriff direkt mit Sitzblockaden, dem Bauen von Baumhütten etc. verbunden wird. Es findet sprachlich eine Wertung der Aktionen der Demonstranten statt, die in der Öffentlichkeit in der Regel mit konkreter körperlicher Gewalt oder mit konkreter Gewalt gegen Sachen verbunden wird (Steine werfen, Autos anzünden, Fensterscheiben einwerfen etc.), kaum aber damit, dass sich Menschen auf Zufahrtswege zu einer Baustelle setzen, ohne dass z. B. Baufahrzeuge zerstört werden.

Ist es moralisch legitim, Menschen einer Gefährdung von Leib und Leben auszusetzen, die kein Leib und Leben gefährden? Das ist die ethische Frage, die sich für mich nach den Bildern stellt, die mich online aus Stuttgart erreicht haben. Und diese Frage stellt sich immer, wenn Menschen sich gegen Situationen wehren, die in ihren Augen nicht akzeptabel sind. Schon Gandhi setzte auf Mittel, die zwar nach der Gesetzgebung nicht rechtens waren, erreichte aber durch die radikale Friedlichkeit seiner Aktionen eine weltweite moralische Anerkennung, die den Einsatz von Gewalt gegen die Demonstranten rund um Gandhi zu einer moralischen und dann auch politischen Niederlage für die britische Kolonialregierung machte, sodass diese sich am Ende aus Indien zurückziehen musste.

Das bedeutet natürlich nicht, dass rechtswidrige Mittel in irgendeiner Form gut geheißen werden sollen, sondern dient alleine einer analytischen Beschreibung der Situation, wie ich sie wahrnehme, denn genau in diese Falle der Frage nach moralischer Legitimation tritt eine Politik, die sich, bei aller demokratischen Legitimation, solcher Mittel bedient, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern als unangemessene Reaktionsweisen angesehen werden, die rechtlich abgesichert sind, aber durchaus als moralisch bedenklich angesehen werden können.

Neben der rechtlichen Legitimität der Ereignisse in Stuttgart steht also die Frage nach der moralisch-ethischen Legitimität. Diese Frage wird insbesondere dann aufgeworfen, wenn im Rahmen von Polizeimaßnahmen Jugendliche oder Senioren zu Schaden kommen, denen man nun wirklich kein sonderlich großes Gewaltpotential unterstellen kann. Es ist die Macht der Bilder, der sich die Exekutive dann plötzlich erwehren muss und dabei auf die Entscheidungen der Legislative und Judikative verweist.

Rechtlich geht in Stuttgart wohl alles mit rechten Dingen zu; zumindest gehe ich davon aus. (Mittlerweile, am 2.10.2010, gibt es Hinweise, dass ich davon zu unrecht ausgegangen bin.) Und gerade aus diesem Grund sind die jetzigen Proteste, die von Menschen getragen werden, die nicht gerade unter der Kategorie »Berufsdemonstranten« eingeteilt werden können, weit über Stuttgart hinaus interessant.

Die Zusammensetzung der Demonstranten in Stuttgart scheint mir auf ein Phänomen zurückzuführen zu sein, dass im allgemeinen Sprachgebrauch mit »Politik-« oder »Politikerverdrossenheit« verbunden ist und in den Kern des Demokratieverständnisses hinein zu reichen scheint.

Sicher: Eine repräsentative Demokratie, wie wir sie in Deutschland haben, lebt davon, dass Entscheidungen in Parlamenten getroffen werden. Anders wären notwendige, aber unpopuläre Entscheidungen nicht möglich. Mehr und mehr Bürgerinnen und Bürger scheinen aber den Eindruck zu haben, dass Entscheidungen nicht nur in einem gewählten, repräsentativen Gremium getroffen werden, sondern dass diese Gremien ihre Entscheidungen nicht mehr nachvollziehbar vermitteln können, sodass bei Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck eines »über die Köpfe hinweg Regierens« entsteht oder gar der Eindruck, dass Politik bestimmte Interessengruppen stärker »bedient« als andere.

Anders ausgedrückt: Die Glaubwürdigkeit der Politik wird in Frage gestellt. So ist es meiner persönlichen Meinung nach kein Zufall, dass im Rahmen der Proteste gegen »Stuttgart 21« immer wieder darauf hingewiesen wird, dass zwar ein demokratisch legitimierter Beschluss zum Ausstieg aus der Atomkraft in Frage gestellt werde, gleichzeitig aber gesagt werde, dass ein demokratisch legitimierter Beschluss zum Projekt »Stuttgart 21« unter veränderten Bedingungen (z. B. deutlich steigernder Kosten) nicht verändert werden könne. Es entsteht der Eindruck, dass Behauptungen nach Interessenlagen aufgestellt werden, selbst dann, wenn der Eindruck entsteht, dass in ähnlichen Situationen sich einander widersprechende Behauptungen aufgestellt werden.

Wenn dann das Argument der demokratischen Legitimation auch im Rahmen von Polizeiaktionen auftaucht, die rechtlich legitim sind, aber von vielen Bürgerinnen und Bürger auf moralisch-ethischer Ebene nicht nachvollzogen werden können, entsteht ein massiver Schaden für die ethisch-moralische Glaubwürdigkeit der Politik und somit auch für die Demokratie. Wenn das Recht moralisch-ethische Geltungsansprüche einbüßt, weil Mittel eingesetzt werden, die zumindest als unangemessen wahrgenommen werden können, wenn die Politik an Glaubwürdigkeit verliert, weil Entscheidungen getroffen werden, die zumindest den Eindruck erwecken können, sie zielten auf einzelne Interessengruppen ab (Senkung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen und dann kommt heraus, dass die diese Entscheidung vorantreibende Kraft entsprechende Parteispenden aus dem Hotelgewerbe bekommen hat; Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken entgegen einem demokratisch legitimierten Beschluss etc.), dann entsteht ein massiver Schaden für die Glaubwürdigkeit der Politik und somit auch für die Demokratie.

In Stuttgart geben Bürgerinnen und Bürger, die sich noch vor kurzem nie hätten vorstellen können, an Demonstrationen teilzunehmen, diesem Gefühl, dass über ihre Köpfe hinweg regiert wird, Ausdruck. Und deshalb ist das, was zur Zeit in Stuttgart und Baden-Württemberg und mehr und mehr auch darüber hinaus, die Gemüter erhitzt, das Land spaltet und den Eindruck entstehen lässt, die Bürgerinnen und Bürger würden den nächsten Landtagswahltermin in Baden-Württemberg im Jahr 2011 herbeisehnen, um von ihrem demokratischen Recht als Souverän Gebrauch machen zu können, von Bedeutung – über den konkreten Anlass hinaus.


Ein lohnender
Kommentar im Deutschlandfunk, der mir zeigt, dass meine Gedanken gar nicht so abwegig sind, sondern dass es tatsächlich um mehr als um einen Bahnhof geht…